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#1
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Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem: Aufgrund gesundheitlicher und psychischer Einschränkungen darf ich ca. 98% der bekannten Berufe nicht mehr ausüben. Ich war letztes Jahr 4 Wochen zur Berufsfindung in einem BFW in Hamburg, wo dann herrausgefunden werden sollte, was ich aufgrund meiner Einschränkungen noch machen darf/kann. Dort wurde ein Gutachten erstellt, in dem nun drin steht, dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf. Infolge dieses Gutachtens wurde bei der Reha-Abteilung der Argentur für Arbeit ein Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" gestellt. Kurz gesagt, eine Umschulung beantragt. Diese Umschulung würde die Reha abteilung auch bewilligen, nur ist dabei das Problem, dass ich aufgrund von Lernschwierigkeiten eine Umschulung innerhalb von 2 Jahren nicht bestehen würde. Anders gesagt, für die Art von Hilfe die ich bei einer Umschulung brauchen würde gibt es keine Angebote. Alternativ könnte ich eine 3 jährige Ausbildung machen, jedoch habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Leitungen der ARGE oder sonstigen Institutionen, da ich ja bei einer 2. Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Würde ich eine 2. Ausbildung machen, dann würden mir im Monat ca. 300 Euro fehlen, was ich anderweitig nicht ausgleichen kann. Nun stecke ich in einer Zwickmühle. Eine Umschulung würde man zahlen, aber bei nur 2 Jahren würde ich die Prüfung nicht schaffen, weil ich den fehlenden Stoff ohne Hilfe nicht nachgeholt bekomme und eine 2. Ausbildung wird finanziell nicht unterstützt, weil der Staat Missbrauch von Sozialleistungen unterbinden will. Aufgrund der Gutachten der Berufsfindung kann ich nun auch keine Nebenbjobs annehmen oder einen 1 Euro Job machen, da ich wegen meiner Einschränkungen vieles nicht mehr machen darf und dieser Umstand aktenkundig ist. Würde ich es dennoch machen, dann gehe ich davon aus, dass ich aufgrund des Gutachtens eher Probleme bekomme. Allgemein gibt es für mich keine andere Möglichkeit wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, als diese Umschulung oder eine 2. Ausbildung, deshalb dieser Thread. Vielleicht weiss ja einer von Ihnen, ob ich da noch was machen kann. Ich bin erst 28 und latsche seit Jahren zwischen den Ämtern hin und her und keiner kann oder darf mir helfen. MfH shnoopx |
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#2
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Hallo SnoopX,
an welcher Erkrankung leidest du? Welche Lernschwierigkeiten? Was hast du bisher gemacht und welche Ausbildung strebst du an? |
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#3
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Ist das wichtig zu wissen? ^^
Ich bin ausgebildeter Elektro-Installateur. Der Umschulungsberuf wäre Verwaltungsfachangestellter im Bereich Kommunalrecht. Das ist einer der wenigen Berufe den ich mit meinen "Einschränkungen" noch ausüben dürfte. Ich leide an einer nicht nachweisbaren Doppelsichtigkeit. Ich sehe alles doppelt und die Ärzte können nicht erklären woran es liegt. Fakt ist, dass ich aufgrund der Doppelsichtigkeit sehr viele Dinge net mehr machen darf. Und da die Ärzte net wissen woher es kommt ist es auch net behandelbar. Ich darf kein Auto fahren, ich darf nicht mehr überwiedgend am PC arbeiten, sicherheitsrelevante Berufe fallen ebenfalls raus usw. usw. Ich habe das Gutachten, dass ich aufgrund des doppelt sehens diese Dinge nicht mehr machen darf. Aber kein Gutachten das einen Grund benennen kann, woher diese Fehlsichtigkeit kommt. Somit kann ich diesen Umstand nicht mal als Behinderung angeben, weil die Medizin zwar nachvollziehen kann, dass ich diese Einschränkung habe, aber sie diese nicht nachweisen können. Aufgrund psychischer "Probleme" ist auch ein ausgeprägter Umgang mit anderen Menschen nicht grad ratsam. Ein Umzug in eine andere Gegend würde diese psychischen "Probleme" noch verstärken, weshalb das leider keine Option ist, es sei denn man möchte mich in eine stationäre Therapie einweisen. Die Lernschwierigkeit ist schwer zu erklären. Man kanns höchstens so sagen, ich lerne nur durch Beobachtung und "zuhören". Also in der Schule oder wenn mir andere Personen etwas "beibringen". Setze ich mich allein zuhause hn und versuche Stoff nach zu holen, dann bleibt nichts hängen. Der gelernte Stoff ist weg sobald ich aufhöre mich damit zu beschäftigen. Wissen tu ich das desshalb, weil ich aufgrund meiner Schulbildung (Breufsfachschule Schwerpunkt:Elektrik) damals das 1. Jahr der Elektro-Installateur Ausbildung überspringen konnte. Hätte ich das net gemach, dann hätte ich die Ausbildung net machen können. Die Prüfungen habe ich nur geschafft, weil ein Teil des fehlenden Stoffes damals in der Schule durchgenommen wurde. Jegliche Themen die dort fehlen blieben in der Prüfung unbeantwortet. Wie gesagt, wenn ich mich alleine hinsetze und versuche zu lernen, dann bleibt nichts hängen. Bei einer Umschulung gibt es Stützunterricht für den Stoff der grad in der Schule durgenommen wird. Soeinen Stützunterricht brauch ich aber net, weil der aktuelle Schulstoff net das Problem darstellt. Mache ich eine Umschulung, dann muss ich 1 Jahr der Ausbildung weglassen, weil nur 2 Jahre gezahlt werden und es gibt eine weiteren Angebote, die es ermöglichen das eine jahr Lehrstoff mit Hilfe Dritter nachzuholen. Würde heissen, ich mach 2 Jahre eine Umschulung und schaffe die Prüfung net, weil mir 1 Jahr fehlt. Wobei ich dann schon bei der Zwischenprüfung durchfallen würde. Eine normale umschulung, wie es viele Leute machen, kommt für mich also eher weniger in Frage, es sei denn die leute beim Amt finden noch eine lösung für das problem mit dem 1 Jahr. Aber ich war gestern erst wieder beim Amt und meine Akte steht kurz davor geschlossen zu werden. Eine normale 3 jährige Ausbildung würde all diese Probleme mit dem Lernen erst garnet auftreten lassen, aber die wird ja net bezahlt. Und wenn ich sie von mir aus mache, dann bekomm ich neben der Ausbildungsvergütung keinerlei Geld mehr. Ich weiss zwar net wieso die Vorgeschichte wichtig sein soll, aber bitte. Vielleicht kann da ja wer helfen, denn beim Amt kanns keiner. Oder sie könnten es, verschweigen mir aber meine rechtlichen Möglichkeiten. LG Geändert von shnoopx (21.01.2009 um 12:04 Uhr) |
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#4
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Hallo,
wer hat dir denn gesagt, dass bei einer Umschulung ein ganzes Jahr Stoff fehlt??? Soweit ich weiß, wird der komplette Stoff vermittelt, allerdings in kompakterer Form, da man ein Jahr weniger Zeit hat. Wenn du aber kein Problem damit hast, den durchgenommenen Stoff zu lernen, dürfte das für dich eigentlich kein Hindernisgrund sein ... Nur mal als Beispiel: Wenn ein Thema in der 3-jährigen Ausbildung in drei Wochen behandelt wird, bleiben in der Umschulung dafür nur zwei Wochen. Es gibt vielleich weniger Übungen, aber das Thema wird dennoch voll behandelt. Ich an deiner Stelle würde mich nochmal genau erkundigen, ob du da vielleicht etwas falsch verstanden hast. Wenn dir eine "normale" Umschulung angeboten wird, können sie dabei nämlich nicht einfach Stoff weglassen. Liebe Grüße und viel Glück, Jana |
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#5
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Zitat:
Die nächste Stadt wo ich soetwas ausserbetrieblich machen könnte wäre Hamburg. Dies wäre aber mit einem Ortswechsel verbunden und dieser steht aus psychischen Gründen leider nicht zur Debatte. Ich bitte um Verständtniss, dass ich den Umstand nicht näher erläutern werde. LG Geändert von shnoopx (21.01.2009 um 12:44 Uhr) |
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#6
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Hast du das mit dem Umzug auch von Ärzten bestätigt? Und die Lernprobleme? Wenn ja, könnte es nämlich sein, dass du gar nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kannst ... (klingt für mich auf jeden Fall so, da ja scheinbar nichts mehr für dich in Frage kommt, was die ARGE dir anbietet). Eventuell kannst du dann bei deinem Rentenversicherungsträger anfragen, ob es über die eine Möglichkeit gibt, dir das fehlende dritte Ausbildungsjahr zu finanzieren, damit du noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hast.
(Nur eine Idee, keine Ahnung, ob das wirklich geht. ICh weiß nur, dass z. B. bei Kuren oder REha-Maßnahmen auch die Retenkasse zahlt, wenn ansonsten auf Dauer die Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr möglich ist. Versuch macht klug )Liebe Grüße, Jana |
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#7
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In meinem "Gutachten" von der Berufsfindung steht drin, dass ich die Umschulung an meinem Heimatort machen soll in Begleitung einer ambulanten Therapie.
Bei der Berufsfindung wird man von offiziellen Amtsärzten und Psychlogen untersucht, welche dann das Recht dazu haben zu sagen XY darf ich machen und Z ist verboten. Sowohl die Lernschwierigkeiten, als auch das Thema Umzug war bis gestern nie das Thema, weshalb ich dafür auch nichts wirklich schriftlich habe. Das würde wieder Rennerei usw. bedeuten und nach 6 Jahren Rumgerenne hab ich irgendwann keine Lust mehr. Das Ganze würde aber eh nichts ändern, denn das Hauptproblem sind meine Augen. Und für die Doppelsichtigkeit bekomme ich bei keinem Augenarzt eine schriftliche Bestätigung, da die Ärtze den Grund nicht kennen und das nicht nachweisen können. Und solange ich keinen solchen schriftlichen Nachweis bekomme sind alle anderen Untersuchtungen eh überflüssig. Diese Umschulung, die ich machen könnte läuft schon über die Reha Abteilung der Argentur für Arbeit. Man würde mir eine Umschulung zahlen für die es in meiner Umgebung keinen Träger gibt. Und für das Schulische Problem gibt es kein Angebot das mir helfen würde. Man kann auch Umschulungsmassnahmen über die Rentenversicherung machen, so wie Du sagtest, aber das wäre das selbe System, nur ein anderer Kostenträger. Und das System sagt halt, dass 2 Jahre gezahlt werden inclusive der Hilfen die für einen erfolgreichen Abschluss nötig sind. Und diese Hilfen gibt es in meinem speziellen Fall nicht. Ich würde mich ja sofort bewerben usw., wenn ich bei den 3 Jahren Ausbildung weiterhin Unterstützung bekommen würde. Aber die ARGE zahlt halt nichts. Und 3 Jahre lang jeden Monat 300 Euro weniger haben, das kann ich halt net ausgleichen. Und den Rentenversicherungsträger anschreiben hat so viel Sinn wie das Thema Reha-Abteilung bei der Argentur für Arbeit. Denn ohne schriftlichen Nachweis über mein Augenproblem und der Bestätigung, dass das nicht operabel ist, gibt es keine Hilfe. Ich kann ja unter den gegebenen Umständen schon froh sein, dass mir eine Umschulung bewilligen würde. Ich kann noch zum Psychater gehen und mir ein Gutachten holen, das besagt, dass man mich net in ne andere Stadt schieben darf und auch das Thema Lernschwäche wäre in der beschriebenen Form sicher nachweisbar, aber halt net das Problem mit den Augen. Naja, ich könnte noch Stunden lang darüber disskutieren, wieso und weshalb, das beantwortet aber meine Frage net, denn Fakt ist, eine Umschulung ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich und Harz 4 bekomm ich net, wenn ich ne Ausbildung mache. Bleibt weiterhin die Frage, gibt es irgendwen, der da noch helfen könnte? Hat nicht jeder Bürger Deutschland das Recht darauf dem Mindestsatz zu bekommen, den die Regierung festgeschrieben hat? Ich mein, die können mich net einfach sitzen lassen. Und dass ich das Sozialsystem bei einer 2. Ausbildung nicht ausnutze liegt auf der Hand. Das muss doch von irgendeiner Stelle noch Geld geben. Würde ich nen Job machen bei dem ich nur 350 Euro verdiene, der keine Ausbildung ist, dann bekomm ich doch auch den Rest aufgestockt. Ich hoffe nicht dass es irgendwann dazu kommt, dass ich als nicht eingliederbar angesehen werde. Das wäre Horror. Die bisherige Arbeitslosigkeit hat mir schon schwer zugesetzt und das Hoffen, dass man mir vielleicht doch noch helfen kann, lässt mich net ganz "versinken". Ich glaub in meinem Alten gesagt zu bekommen, dass die Gesellschaft für einen keine Verwendung mehr hat, das wäre nicht grad aufbauend. LG Geändert von shnoopx (21.01.2009 um 13:27 Uhr) |
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#8
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Hast du schonmal bei der Wohngeldstelle angefragt? Vielleicht hast du ja Anspruch darauf während einer Ausbildung. Oder BAB oder so etwas?
Ich drück dir auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass du die Ausbildung irgendwie machen kannst. Liebe Grüße, Jana |
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#9
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Hallo Shnoopx!
Das interssiert mich aber sehr, so wie ich das verstehe hast Du jetzt von der ARGE eien amtsärtzliche Untersuchung mitgemacht? Musste ich auch bereits 2 mal machen, so wollen die die Leute aus dem ALG II bezug raus bekommen Jana hat das schon sehr gut erkannt. Wenn ich die Treads lese habe ich allerdings nicht den Eindruck das Du so viel nicht behalten kannst und etliches vergisst! Beisst sich meiner Meinung nach auch sehr mit dem Berufswunsch: Verwaltungsfachangestellter im Bereich Kommunalrecht ich denke das man da im Vorfeld so Eingiges nur durch Lesen und Nachschauen erlernen kann, aber das ist bei Dir im Grunde kathegorisch ausgeschlossen! Darüber hinaus schreibst Du von Deiner Doppelsichtigkeit, ein Sportkammerad von mir hatte damit auch mal eine ganze Zeit zu tun, bei einer Abwehrbewegung seines Gegenspielers ist dieser ihm mit dem Finger ins Auge gekommen, worauf hin er alles wenn er aufwärts blickte doppelt sah! Behoben wurde das indem ihm ein Stück Knorpel über das Jochbein implantiert wurde, weil der Muskel der das Auge hielt nicht mehr stark genug war das Auge vor einem Absacken zuschützen wenn er eben den Kopf nach oben nahm! Brutal gesagt könnte man jetzt annehmen das Du nur zu lange schläfst und dadurch Deine Augenmuskulatur einfach nur geschwächt ist, anderseits kennt mann aber auch die Krankheit bei der man von Muskelschwund spricht, bist Du in dieser Hinsicht schon mal vom Facharzt durchgescheckt worden? Letztlich stufe ich Deine Lebensgeschichte aber noch ganz anders ein, und will es mal vorsichtig ausdrücken, ein Job in einer kommunalen Einrichtung ist weis Gott nicht der schlechteste Weg seine Zukunft gut abgesichert zu wissen! Auch wenn ich dafür wieder Anfeindungen ernten werde, für mich simulierst Du in dem Wissen das mán Dir das nicht nachweisen kann, denn die hier angeführte Untersuchunge sind für mich nicht ausreichend hinsichtlich der Möglichkeiten die Anderenorts machbar wären! Deutlich gesprochen Amtsärzte sind nicht die besten Ärzte! Bin gespannt was Du dazu sagst! |
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#10
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Zitat:
Wohngeld gibt es schon, aber das sind maximal 92 Euro. Würden immernoch 200 Euro im Monat fehlen. Zitat:
Ich habe an einer Berufsfindung teilgenommen, an denen auch Ärtze und Psychologen teilnahmen, welche dann ein allgemein abschliessendes Gutachten erstellt haben. Diese Ärzte und Psychologen waren/sind Amtsärzten gleichgestellt. Haben die selben Rechte im Bezug auf Erstellung von arbeitsrelevanten Gutachten. Dieser Berufsfindung liefen jedoch viele Untersuchungen und Arztbesuche vor, die ich von mir aus habe machen lassen, bevor ich zur ARGE ging und um zusätzliche Hilfe bat, weil ich allein net mehr weiter wusste. Genaueres zum Thema Doppelsichtigkeit steht weiter unten. Zum Thema Lernen. Dinge mit denen ich immer wieder zu tun habe vergesse ich net, die brennen sich ein. Allgemein wurde mir eine überdurchschnittliche Auffassungsgabe bestätigt. Normalerweise bin ich für Leute meines Alters und meines Bildungsstandes überdurchschnittlich intelligent. Ändert aber leider nichts an dem doofen Umstand, dass allein lernen für mich ein Ding der "Unmöglichkeit" ist. Ich habe es in meiner ersten Ausbildung selber ausprobiert, es funktioniert nicht. Andererseits, habe ich jemanden der mir eine Sache erklärt oder beibringt, dann hab ich das spätestens nachm 2. Mal im Kopf und es geht auch net weg, es sei denn ich habe eine lange Zeitspanne in der ich mich nicht mit dem Thema beschäftige. Zitat:
Problem bei dem sogenannten "Strabismus" ist, dass man ihn bis zu einem bestimmten Alter operieren lassen sollte, weil ansonsten die Chance der Rückbildung zu hoch ist. Damals war ich noch in der Lehre und hatte vor die Fahrerlaubnis nach der OP zu erwerben, sobald ich das Geld angespaart habe. Problem an der OP ist nun, ich bin das Schielen los, aber die damit verbundenen Doppelbilder sind geblieben. Nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit, die zwischendurch immer durch kleinerer Hilfsarbeiter-Jobs unterbrochen wurde, war es mir möglich das Geld für den Führerschein anszusparen. Im Laufe der Augenärztlichen Voruntersuchung wurde dann das Problem mit der Doppelsichtigkeit angesprochen, weil diese immernoch vorhanden war. Ich war dann auch in Kiel in der Uni-Augen Klinik und bin Monate lang von einem Arzt zum anderen gelaufen. Die Doppelbilder sind vorhanden und die Augen sind seit der OP in Ordnung. Der Verdacht eines neurologischen Hintergrundes wurde mir aber von den Augenärzten als "sowas gibt es nicht" dargelegt. Erst danach ging das Thema zur ARGE mit allen darauffolgenden Amtsärztlichen Untersuchungen usw. Ich kann nichts dafür. Aufgrund meines langjährigen Schielens hat sich eine Doppelsichtigkeit manifestiert die keinen feststellbaren Physischen Grund aufweist. Man kann nur sagen, dass es nachvollziehbar ist, da entsprechende Vorerkrankungen vorliegen. Das ist doch eine supi Nachricht, wenn man nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit endlich das Geld für einen Führerschein hat und voller Hoffnung zum Augenarzt geht, weil man glaubt so endlich aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. Dann am Ende bekommt man gesagt "Sie haben die letzten Jahre ganz umsonst gespart und auf alles verzichtet, denn aufgrund Ihrer Doppelsichtigkeit ist es Ihnen nicht gestattet eine Fahrerlaubnis zu erwerben". Und nun sagn Sie mir, dass ich simuliere. Meinen Sie ehrlich, ich verzichte 3 Jahre lang auf alles, damit ich mir das Geld für den Führerschein zusammensparen kann und ich aus dem unerträglichen Zustand der Abreitslosigkeit raus komme, damit ich mich am Ende zum Augenarzt setze und mit Absicht etwas behaupte, das mich ins soziale Abseits drängt? Aufgrund der Arbeitslosigkeit bin ich chronisch krank und ein Fall für den Psychiater weil mir die soziale Isolation extrem zusetzt. Ich hab mir das sicher nicht ausgesucht. Und ich schreibe hier nicht, um zu berichten wie toll ich das Amt an der Nase herumführe, sondern weil ich net mehr weiter weiss und Hilfe suche. Aber das kenn ich schon. Nur weil man Harz 4 Empfänger ist und Probleme hat die andere net verstehen ist man gleich ein Sozialschmarotzer der kein Bock hat zu arbeiten. Zitat:
Dass ich hier noch die fast komplette Vorgeschichte schreiben musste find ich persönlich schon fuba, nur um am Ende gesagt zu bekommen, dass man simuliert. Desweiteren habe ich mir den Job, den ich oben angegeben habe, nicht selbst ausgesucht. Das ist das Ergebnis der Berufsfindung. Ich persönlich würde viel lieber etwas ganz anderes machen, aber ich darf es nicht, was mich ebenfalls psychisch belasted. Zitat:
LG PS: Danke an Jana1987, die wenigstens versucht zu helfen. |
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