Unberechtigte Komplettsperre und widerspruchsablehnung was nun?

  • Hallo brauche dringend Hilfe!


    Ich weiß langsam nicht mehr was ich tun soll.


    Erstmal nen kleinen Überblick über meine Situation.


    Ich bin 29 Jahre und Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, meine Tochter ist 8 und mein kleiner Sohn ist 4 und leidet an ADHS. Er war langezeit nicht Kindergartenfähig wodurch ich schon mehrfach Ärger mit dem Jobcenter was für uns zuständig ist, hatte. Diese wollte damals für ihn einen Befund vom Kinderarzt haben, der sich aber weigerte da mein Sohn damals sehr Aggresiv und Gewalttätig war. Nach langem suchen hab ich durch private Kontakte dann endlich eine Fördermassnahme gefunden für ihn. Diese stelle mir dann einen Beobachtungsbefund sowie eine Überweisung in eine Kinderpsychatrie aus.


    In der zwichenzeit drohte mir das Jobcenter aber bereits mehrfach mit einer komplettsanktion, worauf ich mich, nach absprache mit dem Kindsvater, was die Betreuung unseres Sohnes anging, bereit erklärte eine Weiterbildungsmassnahme über 4 Monate anzutretten, um dies zu entgehen. Wärend der Schulzeit mußte ich mich auch mehrfach wegen Ärtzlicher Untersuchungen meines Sohnes freistellen lassen. Dieser ganze stress ging an mir natürlich auch nicht spurrlos vorbei.


    Nachdem ich bereits 3 Monate der Massnahme hinter mich gebracht hatte, kahm es zu einem heftigen Streit mit dem Kindsvater vorraufhin er spurlos verschwand. Ich stand nun wieder ohne betreuung für meinen Sohn da. Die Voruntersuchungen in der Kinderpsychatrie waren abgeschlossen und man sagte, wir würden benachrichtigt sobald ein platz für meinen Sohn frei wäre, da für einen Befund und eine Medikationeinstellung ein 6 Wöchiger Klinikaufenthalt notwendig wäre.


    Ich habe mich daraufhin mit meiner Schule wo ich die Massnahme durchlief gemeldet und die Situation geschildert. Es war zudem zeitpunkt für die Massnahme nur noch ein Praktikum vorgesehen, was aber unabhängig von der schulung an sich stattfand. Dort sagte man mir, sie müßten einige Sachlagen prüfen und würden sich mit mir in verbindung setzen.


    Ich war aber inzwischen Aufgrund der Überbelastung und dem hohen Stress so fertig das ich im Mai einen schweren Nervenzusammenbruch hatte, und auch kurz darauf meine Kinder in die Obhut vom Jugendamt übergingen. Ich bin seitt dem Zeitpunkt auch in ärztlicher Behandlung und muss täglich Tabletten einnehmen.
    Ein ärztliches Attest sowie sämtliche Krankschreibungen und auch vorherige Unterlagen über den zustand meines Sohnes liegen mein SB beim Jobcenter vor. Ich bekahm sogar noch von meiner Massnahmestelle das Zertifikat mit bestandenem Abschluss der Massnahme zugeschickt.


    Trotz all dieser Unterlagen bekahm ich im Juli ein schreiben über eine eintrettende 100%Sanktion , da ich ja meine Massnahme abgebrochen hätte ohne angabe von Gründen. Zu diesem Zeitpunkt stand ich aber unter schwerer Medikation wodurch ich nicht in der Lage war an der anhörung teilzunehmen. Mein Widerspruch den ich eingereicht htte wurde mit der Begründung abgelehnt das die Widerspruchsfrist 2 Tage vorher abgelaufen war obwohl ich ihn selbst noch eingeworfen hatte. Auch stand auf der Ablehnung das der Sachverhalt selber deshalb nicht geprüft wurde.


    Die Sanktion selber erstreckt sich aber nicht nur auf meine Anteile sondern mir wurden auch sämtliche Anteile meiner Kinder gestrichen, sowie auch eine einstellung der Zahlung an meine Krankenkasse vorgenommen.


    Meine private Situation hat sich inzwischen soweit verändert das ich durch einen Umzug diesen Monat in ein anderes Bundesland sowohl für mich als auch meinen Sohn einen Therapieplatz bekomme und meine Kinder diesen Monat zurück nach Hause kommen sollten, sobald ich die neue Wohnung Kindgerecht eingerichtet habe. Dies ist mir aber finanziell ja nicht möglich da ich auch hier kein ALG 2 bekomme da die Sanktion ja Bundesweit gilt.


    Ich weiß ich kann jetzt mit Hilfe eines Anwalts vor Sozialgericht gehen aber jeder weiß wie lange das dauern kann. Meine Frage ist nun ob mir jemand einen Ratschlag geben kann was ich noch tun könnte den mir gehen langsam die Ideen aus. Ich habe zwar hier jetzt einen neue Sachbearbeiterin die auch sagt die sanktion hätte niemals erhoben werden dürfen aber auch ihr sind die Hände gebunden da sie sich an die Sanktion halten muss,. :(

  • Du solltest zu einem Anwalt gehen. Der sollte einen Überprüfungsantrag bzgl. der Sanktion stellen und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht stellen. Wenn du durchgängige Krankschreibungen vorweisen kannst, sollte das kein Problem sein, zu gewinnen.


    Dass es für deine Kinder kein Geld mehr gibt: logisch, sie leben ja nicht bei dir.


    Turtle

  • danke für den Rat aber muss dich korrigieren, da meine Kinder regelmäßig bei mir im Haushalt sind ist das Amt verpflichtet weiterhin die Mietanteile der Kinder zu übernehmen.


    Hab da mal ne andere Frage? Also ich eiß bei einer einstellung wierden die Übernommenen Kosten für die Krankenkasse eingestellt aber bei einer Sanktion egal in welcher höhe ist das doch überhaupt nicht zulässig oder irre ich mich da jetzt. den meine kinder und ich müssen doch weiterhin versichert sein.

  • Wenn die Rechtsfolge der Sanktion ist, dass ALG 2 vollkommen versagt wird (bei U25jährigen bei der zweiten Sanktion, bei Ü25jährigen bei der 3. Sanktion), dann ist natürlich auch die Krankenversicherung davon betroffen, denn sie ist ja ein Bestandteil der ALG 2 Leistung, auch, wenn sie nicht direkt an den Berechtigten ausgezahlt wird. Es werden nur dann wieder Beiträge gezahlt, wenn der Betreffende Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) in Anspruch nimmt.


    Bzgl. der Kinder schreibst du sehr widersprüchlich. Einmal, dass sie in der Obhut des Jugendamtes sind und dann wieder, dass sie ab und zu bei dir sind. U. U. haben sie auch für die Besuchszeiten bei dir Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB VIII, also vom Jugendamt und dann ist das JC nicht zuständig. Ich gehe davon aus, dass das JC das mit dem Jugendamt abgeklärt hat.


    Turtle

  • was meine kinder angeht, ist die situatin folgendermaßen: ich habe weiterhin das komplette aufenthaltsbestimmungsrecht, da dies eine massnahme wegen meiner gesundheitlichen lage war. die kinder waren und sind jedes zweite wochenende in meinem haushalt, wobei das kindergeld sowie der unterhalt wegfällt für die zeit der unterbringung. da mit diesem geld ich für die unterbringung der kinder aufkommen muss. deshalb muss das JC auch weiterhin den mietanteil der kinder der ihnen zusteht übernehmen, da der wohnraum weiterhin genutzt wird. dies war auch alles schon vor eintritt der sanktion abgeklärt.


    Ich hab mich damals auch von einem Anwalt beraten lassen als ich den widerspruch verfasst habe, auch dieser bestätigte mir das sich die sanktion nur auf den mir zustehenden teil beziehen darf und nicht auf die komplette bedarfsgemeinschaft, was mir auch hier vom neuen jobcenter bestätigt wurde. den hier werden jetzt ab november trotz sanktion die mietanteile der kinder gezahlt , nur meine halt durch die sanktion nicht.