Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

und kind

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.09.2010, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 4
Standard und kind

hallo ihr lieben.

ich lebe seit kurzem wegen der besseren kinderbetreuung zusammen mit meinem exfreund (seit 3 jahren getrennt. er hat mittlerweile auch ne neue freundin, die aber nicht bei uns wohnt) und unserem gemeinsamen sohn (6 jahre) in einer wg. die wohnung lässt sich sehr gut aufteilen, da sie ehemals aus 2 wohnungen bestand, zwischen denen nun ein verbindungs-/durchgangszimmer besteht (kinderzimmer). ansonsten haben mein ex und ich jeder seine eigene kleine wohnung mit eingang, flur, küche, bad und 1 zimmer. die fixkosten der wohnung und des sprösslings teilen wir 50/50 untereinander auf. ansonsten wirtschaftet jeder für sich selbst. da ich aber leider nur 800 € netto verdiene, reicht mein geld nicht wirklich über den ganzen monat.
ich wollte daher alg2 oder wohngeld beantragen (nur für mich, da mein ex ein bisschen mehr verdient als ich und mit seinem geld gut über die runden kommt). die fragen die ich mir jetzt stelle sind allerdings folgende:

1.) sehen die arge/das wohngeldamt uns als bedarfsgemeinschaft an oder als wg?

2.) wie verdammt noch mal fülle ich den antrag aus, da ich ja theoretisch mein halbes kind mit bei mir reinrechnen muss?!

ich danke euch vielmals fürs durchlesen, kopfzerbrechen und beantworten.

ciao, jeloises
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.09.2010, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

Zitat:
1.) sehen die arge/das wohngeldamt uns als bedarfsgemeinschaft an oder als wg?
Ganz klar eine Bedarfsgemeinschaft. Eine Wohnung und ein gemeinsames Kind! Da gibt es für von Seiten der Gesetzgebung keinen Spielraum für die Arge, beide Augen zuzudrücken.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.09.2010, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 4
Standard

erstmal vielen dank für die schnelle antwort, aber

kannst mir auch jemand sagen, wo genau das steht? bis jetzt hab ich nämlich nur so schwammige sachen gefunden wie : bedarfsgemeinschaft = füreinander einstehen (was wir nicht tun. hier steht nur jeder für sein kind ein und seine verpflichtung als elternteil). was wäre denn zum beispiel wenn mein freund auch noch mit einzieht? gehört der dann auch mit zur bedarfsgemeinschaft (müsste mein ex also auch für ihn zahlen)?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.09.2010, 18:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 1.951
Standard

ich wittere hier schon wieder trickserei. aber mal eine frage: habt ihr einen oder zwei mietverträge? wenn einer, dann kann brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren. ein wenn, aber und vielleicht gibt es im sgb2 übrigens nicht. die definition einer bedarfsgemeinschft ist dort eindeutig.

Geändert von lacki (02.09.2010 um 18:53 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.09.2010, 12:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 4
Standard

zwei mietverträge (es gibt übrigens auch wg`s die nur einen haben und trotzdem nicht als bedarfsgemeinschaft gelten). und das hat auch nix mit trickserei zu tun. wenn wir nicht zusammen gezogen wären, würde ich jetzt volles geld von der arge bekommen, weil ich alleine die betreuung nicht mehr hinbekommen hätte und somit arbeitslos wäre. die leute dürfen sich auch gerne bei meinem chef bedanken, der der meinung ist, das 5 euro nettogehalt/stunde ausreichend sind. von mir aus können die leute von der arge auch gerne vorbei kommen und sich die ganze wohnsituation anschauen.
und eindeutig ist das sgb2 für mich definitiv nicht. und für die leute von der arge auch nicht, denn ich habe bisher 3 verschiedene antworten von denen bekommen. deswegen habe ich hier auch noch mal nachgefragt.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.09.2010, 13:30
Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 31
Standard

Naja, ich muß aber ehrlich sagen das Deine Situation nicht der Norm entspricht!

Du bist von Deinem Partner getrennt und lebst trotzdem mit Ihm zusammen! Ihr habt gemeinsame Kinder, er hat eine Partnerin!
Jetzt soll eventuell Dein Partner auch noch dazu ziehen, ja wer soll da durchblicken!

Sorry, blicken da Eure Kinder eigentlich noch durch??? Ich würde Dir raten erstmal klare Linie in Eurem Leben zu machen, schon der Kinder wegen und dann ist das mit der ARGE auch einfach zu regeln!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.09.2010, 13:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 5
Standard

wenn du zwei mietverträge hast würde ich wohngeld und kinderzuschlag beantragen!
mfg nins
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.09.2010, 14:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 1.951
Standard

Zitat:
die leute dürfen sich auch gerne bei meinem chef bedanken, der der meinung ist, das 5 euro nettogehalt/stunde ausreichend sind
schön dass immer die anderen schuld sind am eigenen versagen. hättest du dich im leben mehr angestrengt und einen ordentlichen beruf erlernt wäre es mit dem einkommen auch besser!

ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und basta. da würden ja dann alle paare mit kinder auf die idee kommen und einen auf wohngemeinschaft machen und den staat und dessen leistungsträger, also die steuerzahler, so richtig abzocken.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.10.2010, 16:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 4
Standard

sag mal, lacki.

bist du eigentlich immer so wahnsinnig nett zu anderen? ich möchte wetten, dass du deinen abschluss nicht mit 1,2 geschafft hast, was? ich habe trotz kind einen guten job gelernt und den auch mit sehr gut abgeschlossen. ich könnte mir leicht etwas anderes besorgen, wo ich dann auch mehr als das doppelte von meinem jetzigen gehalt bekomme. aber du kannst ja gerne mal zu nem vorstellungsgespräch gehen und denen sagen, dass du nur in der zeit von 7 - 19 uhr abeiten kannst, damit du die betreuung deines kindes garantieren kannst. was glaubst du eigentlich, wer dich unter den voraussetzungen noch nimmt, wenn der laden bis abends 22 uhr geöffnet ist? keiner. ich habs oft genug probiert.
ich möchte dich doch mal darum bitten, nicht immer in deinen vorgefestigten denkstrukturen zu verharren und alle gleich zu verurteilen und zu beleidigen. wenn du immer eine solche meinung an den tag legst, hast du für mich in diesem HILFEforum nichts verloren. denn es ist definitiv keine hilfe, andere leute schlecht zu machen, die mit ihren sorgen und problemen hierher kommen und sich hilfe erwarten.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
KU/ 1 Kind bei Vater, 1 Kind bei Mutter seele76 Kindesunterhalt 1 12.11.2009 20:14
was steht uns zu mit Kind Blondi Familienförderung 8 18.08.2009 12:57
Zweites Kind MichaDavid Anspruch und Leistungen 8 22.06.2009 01:02
Kind+Harz4 Ellli1601 Anspruch und Leistungen 2 04.10.2007 12:19
Kind Dieter1502 Wohnung und Miete 0 17.09.2006 11:11