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von Selbstständigkeit nach Hartz4

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  #1  
Alt 24.02.2011, 21:34
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Standard von Selbstständigkeit nach Hartz4

hallo zusammen,

schweren herzens werde ich wohl den gang zur arge machen müssen. nur wäre ich gern vorher etwas besser um meine situation und den dementsprechenden möglichkeiten bescheid gewusst. daher bitte ich euch um hilfe. zu meiner jetzigen situation:

ich hab seit 2002 ein gewerbe, welches bis 2007 passabel lief und aus dem ich meinen lebensunterhalt recht gut bestreiten konnte. ab herbst 07 kam dann der stetige auftragsrückgang, so da ich heute mit müh und not grade mal die miete und verpflegung zusammen bekomme (ca. 500€). für alles andere kann ich kein geld mehr aufbringen, bin auch schon seit jahren nicht mehr krankenversichert (ich weiss das es pflicht ist), weil ich es mir einfach nicht leisten kann. eine besserung bzw. lukrative jobs habe ich dieses jahr auch nicht in aussicht, zudem habe ich letzten sommer die EV abgegeben und mein konto wurde ebenfalls gekündigt. keine guten voraussetzungen für die aufrechterhaltung der selbstständigkeit
im laufe des letzten jahres habe ich mich auch um eine festanstellung bemüht, doch leider ohne erfolg. nach ca. 40 bewerbungen, kam eine einladung zum vorstellungsgespräch (zudem es nicht mehr kam, da die stelle zwischenzeitlich besetzt wurde) und 25 absagen, vom rest kam bis heute keine antwort.
ich lebe mit meiner lebensgefährtin in einer 66qm wohnung und zahlen 653€ warmmiete ohne warmwasser (über durchlauferhitzer) und strom etc. meine lebensgefährtin ist derzeit in einer festanstellung die bis august diesen jahren befristet ist (verlängerung wird wohl nicht erfolgen, also anschliessend alg) und verdient ca. 1400€ netto. laut einem onlinerechner würde mir gar nichts zustehen, meine LG verdient wohl zuviel. zudem würde ja mein verdienst wegfallen da ich mein gewerbe nicht mehr ausüben kann und derzeit nur aussicht auf 400€-jobs habe. meiner LG kann ich nicht zumuten für uns beide aufzukommen, was auf dauer finanziell eh nicht gehen würde.

welche möglichkeiten habe ich? kann ich selbstständig bleiben und unterstützung beantragen z.b. wohngeld und dergleichen? ist es sinnvoller die selbstständigkeit aufzugeben und sich bei der arge melden? habe ich dann überhaupt anspruch auf leistungen und wie hoch könnten diese ausfallen? muss ich mich im schlimmsten fall räumlich von meiner LG trennen (was ich nicht will) um leistungen in anspruch nehmen zu können?
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  #2  
Alt 24.02.2011, 21:46
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Hallo erdling,

wie Du schon selbst erkannt hast, wird es für Dich keinen Anspruch auf ALG II geben, da Deine LG zuviel verdient. Diesen Anspruch künstlich herzustellen, indem Du bei Deiner LG ausziehst, rate ich Dir ab, um Rückforderungen des Amtes zu vermeiden. Um die Wohngeldfrage zu klären, kannst Du mittels untenstehendem Link mal nen Wohngeldrechner nutzen.
Wenn Deine Selbständigkeit €500 im Monat bringt und Du vielleicht noch nen € 400-Job einbringen kannst, so ist dies allemal besser, als die LG verlassen zu müssen
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  #3  
Alt 24.02.2011, 22:56
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hallo Gawain,
zunächst mal danke für die schnelle antwort.
ich würde meine LG bestimmt nicht verlassen, nur im schlimmsten fall nicht mehr mit ihr wohnen (dürfen).
das ding ist, da ich kein konto bekomme (neg. schufa) lasse ich alles nötige über ihr konto laufen. ihr macht es soweit nichts aus, nur das sie von ihrem banker schon drauf angesprochen wurde. ich möchte sie nicht in unangenhme situationen bringen, nur ohne konto kriege ich von auftraggebern keine rechnungen bezahlt, barzahlungen sind selten möglich. so kann ich keine arbeiten mehr ausführen, sprich das gewerbe muss ich zwangsläufig abmelden. dann bleibt mir nur noch der 400€-job, was weniger ist als was ich jetzt erwirtschafte. klar unterstützt mich meine LG wo sie kann, aber auch sie hat ihre zahlungsverpflichtung denen sie nachkommen muss, welches ihren verdienst auch um einiges schmälert. die finanzielle belastung ist somit auch eine belastung für unsere beziehung auf die ich nicht grad scharf bin. dann nehme ich eine räumliche trennung in kauf, mit anderen nachteilen, bevor ich mich am ende von meiner langjährigen beziehung trennen muss.


edit:
hab den wohngeldrechner benutzt. nach diesem hätte ich wohl anspruch auf 324€ wohngeld, wobei ich mich wundere dass das einkommen des zweiten bewohners nicht gefragt wird.

Geändert von erdling (24.02.2011 um 23:08 Uhr)
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  #4  
Alt 24.02.2011, 23:07
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Bei dem was Du vor hast ist Vorsicht geboten! Du würdest durch eine räumliche Trennung von Deiner LG Deine eigene Hilfebedürftigkeit erzeugen und hättest somit keinen Anspruch auf Leistungen. Tust Du dasselbe unter dem Vorwand Dich von Deiner LG zu trennen und kommt man dahinter, dass dies nicht stimmt, hat man Dich wegen Sozialbetrug am Wickel.

Du solltest erst mal mit Deiner LG über Deine Situation reden, nachdem Du jetzt weist, dass Du keinen Anspruch auf Leistungen hast.
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  #5  
Alt 24.02.2011, 23:18
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also das mit den 324 € wohngeld ist bei den einkommen narürlich falsch.
und du hast ein wesentlich größeresproblem:

Zitat:
bin auch schon seit jahren nicht mehr krankenversichert
egal ob gesetzlich über die arge, ob privat oder bei heirat per familienversicherung, keine krankenkasse nimmt dich ohne vorversicherung auf, bevor du die fehlenden jahre nicht bezahlt hast. das wir teuer!
zum rest schliesse ich mich Gawain's ausführungen an: was du vorhast ist ehr oder weniger kriminell und wird dich früher oder später noch mehr in die scheiße reiten.
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  #6  
Alt 24.02.2011, 23:19
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Natürlich musst Du das Einkommen Deiner LG mit einbeziehen!
Was ich noch sagen wollte:

Mit eigener Wohnung und Hartz IV müsstest Du mit € 364 zum Leben auskommen. Da wäre es immer noch besser mit einem € 400-Job bei der LG wohnen zu bleiben. Oder nicht?
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  #7  
Alt 25.02.2011, 00:16
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@ Lacki:
du hast recht, die regelung ist mir bekannt. meine pkv hat mir die leistungen gekündigt weil ich mit meinen beiträgen im rückstand war. ich war damals wie heute nicht in der lage diese noch zu begleichen, ganz davon zu schweigen mehrere jahre nachzubezahlen (würde, wenn ich die kohle dafür hätte eher eine auswanderung vorziehen *g*).

@ Gaiwan:
das würde soweit zutreffen wenn dir da nicht ein kleiner denkfehler unterliefe. mit meinen derzeitgen 500€ sind 360€ mein mietanteil inkl strom, die restlichen 140€ zum leben also überwiegend für lebensmittel (mein persönlicher bedarf). in der gegenrechnung wären es 364€ zum leben, ohne davon noch die miete bestreiten zu müssen.

ich sag ja nicht das ich vor habe sozialbetrug zu begehen, das liegt nicht in meiner absicht. mein problem liegt darin, das ich mein gewerbe zum einen nicht mehr richtig ausüben und zum anderen davon kaum noch leben kann. ich bin quasi insolvent, hab nichts mehr was ich zu geld machen kann um weiter zu "überbrücken". und in der scheisse sitze ich jetzt bereits, auch ohne kriminell zu sein oder kriminelles vor zu haben.
meine frage ist, welche möglichkeiten mir bleiben ohne kriminell zu werden? das kann ja niemand wollen, auch nicht das ich meine beziehung an den nagel hängen muss um hilfsbedürftig zu sein.

Edit: wie sähe es aus wenn ich eine umschulung machen würde? hätte ich da aussichten auf unterstützung?

Geändert von erdling (25.02.2011 um 00:19 Uhr)
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  #8  
Alt 25.02.2011, 00:53
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Zitat:
mit meinen derzeitgen 500€ sind 360€ mein mietanteil
Ja klar, dann sieht die Sache wieder anders aus.

Zitat:
wie sähe es aus wenn ich eine umschulung machen würde? hätte ich da aussichten auf unterstützung?
Darüber solltest Du mit Deinem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit sprechen. Das ist eine Einzelfallentscheidung.
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  #9  
Alt 25.02.2011, 06:15
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Wenn ich schon wieder lese, möchte meiner LG nicht zur Last fallen. Ja aber den Steuerzahlern, zu denen ich auch gehöre, denen kann man ja einfach mal zur Last fallen. Was du da anstrebst, ist Sozialbetrug und ich hoffe, dass das raus kommt und du dann eine ordentliche Strafe bekommst. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Auch wenn man nicht verheiratet ist, sollte man doch für den anderen da sein, wenn es mal nicht so gut läuft. Sieh zu, dass du einen Job bekommst und deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst. Ist ja kein Wunder, wenn es dem Staat immer schlechter geht, bei Menschen mit dieser Einstellung.
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  #10  
Alt 25.02.2011, 07:11
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Das Problem mit der Umschulung ist jedoch, dass man dafür Alg beziehen muss. Da Du aber nichts in die freiwillige Versicherung eingezahlt hast und Du auf Grund der Tatsache, dass Deine Freundin zu viel verdient auch nicht bedürftig bist, hättest Du das Problem, dass das nicht finanziert würde. Anders sähe es aus, wenn sie im August nicht die Verlängerung bekommt. Vielleicht sollte man bis dahin versuchen durchzuhalten und sich mit Jobs hoch zu halten. Im übrigen sehe ich es ähnlich wie Birgit63, wobei ich Dir einen Sozialbetrug nicht unterstellen möchte. Man kann es hier im Forum auch netter ausdrücken, als gleich solches zu Vemutungen.
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