wann erhält mann die erste zahlung

  • bis zum 30.06.07 war ich selbständig. zum 01.07.07 habe ich hartz 4 beantragt.
    jetzt sagt mir das amt, das ich erst zum 01.08.07 leistung erhalte.mein einkommen
    aus dem letzten monat gilt aus zuflussregelung. jetzt hänge ich natürlich auch
    mit meiner krankenversicherung in der luft.
    ist das so richtig?

  • das ist so nur bedingt richtig... fakt ist, wenn man arbeitet und dann hartzIV bekommt, dann muss man den ersten monat selbst überbrücken... der huntergrund ist der, dass man meist rückwirkend geld bekommt vom arbeitgeber... und auch wenn dieses dann z.B. für JANUAR war und man es im FEBUAR erst bekommt, so mann man den FEBUAR damit leben und bekommt erst im MÄRZ die erste Leistung... Ich denke ähnlich verhält es sich bei Dir, weil ja da auch die Rede von ZUFLUSSREGELUNG ist... Also man bezieht nicht ab den ersten Tag Arbeitslosigkeit geld, sondern erst ab der Bedürftigkeit...


    Da HartzIV vorwirkend ist, bekommst Du also am 01.08(August).07 das Geld für den August...


    Krankenversicherung lässt nachdem das letzte mal Geld eingezahlt ist, den Versicherten natürlich nicht hängen, sondern sie läuft auch ohne weitere Einzahlung bis zu 3 Monate weiter..: (ganz klar, wenn man aus HartzIV eine Arbeit bekommt, muss man ja auch 1 1/2 Monate überbrücken da dann wieder rückwirkend gezahlt wird meistens vom Arbeitgeber)... Also wird Du keine Probleme haben mit der KH... Ich hatte da mal welche, weil ich gut 4 Monate kein Geld bekommen hatte. Da meldet sich die KH dann schon ganz allein und man spricht vor und erklärt die Situation... Und so ein BRIEF flattert meist erst nach 2-3 Monaten ins Haus...