Was muss mein Mann offenlegen? Schulden interessieren nicht?

  • Hallo zusammen,


    gleich zwei verzwickte Fragen zu Anfang *schäm*


    1.) Ich musste heute Hartz IV beantragen, da mein Arbeitslosengeld I. leider demnächst beendet sein wird. :(
    Dabei war ich etwas erstaunt, was ich alles beibringen sollte: Meine Kontoauszüge der letzten drei Monate hatte ich ja schon dabei - aber die von meinem Mann sollen auch vorgelegt werden ....


    Es sei dazugesagt, dass mein Mann selbstständig arbeitet - er hat einen kleinen Laden (verdient eher mittelprächtig). Wir leben zusammen, sind verheiratet.
    Jetzt hiess es zu mir von der ARGE, ich solle AUCH die Kontoauszüge meines Mannes vorlegen (letzten 3 Monate), inkl. einer "groben" Steuererklärung (mit Gewinn- und Verlustrechnung) seines Ladens. Ausserdem musste ich ein "Hartz IV - Formular" für ihn mit ausfüllen.
    Muss das alles wirklich sei? Ist das alles rechtens was hier verlangt wird? Mein Mann ist ein wenig stinkig wegen der ganzen Sache ..... :(
    Kann man irgendwo kurz und knapp nachlesen, was alles für Unterlagen beigebracht werden müssen - wenn man einen erwerbstätgien Partner hat?



    2.) Die Dame von der ARGE meinte, die Schulden die wir hätten (aufgrund der Geschäftsgründung meines Mannes) wären ohne Interesse für die Hartz IV Bewilligung oder Anrechnung. :mad:
    Eine Abrechnung für die Müllgebühr könnte ich mitbringen, aber das wir monatlich viel zahlen müssen um schuldenfrei zu werden interessiert dort scheinbar nicht. Das kann doch nicht sein ......




    Herzlichen DANK im Voraus für eure Hilfe. :) und ganz liebe (leider regnerische) Grüße *wink*



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  • Hallo,
    die ARGE hat recht, Du musst wirklich alle Unterlagen vorlegen.
    Es wird zur Berechnung das gesamte Einkommen herangezogen.
    Ein Hartz IV Empfänger der Schulden hat wird von der ARGE behandelt als sein diese nicht vorhanden.
    Er braucht von Hartz IV ja keine Schulden begleichen, weil das ja garnicht möglich ist.
    Wichtig ist Mietvertrag oder bei Wohneigentum die monatliche Belastung von BK und HK.
    Eventuelle Zinsverpflichtungen aus Krediten für Wohneigentum werden übernommen aber keine Tilgung.
    Es ist so wie viele sagen, bei Hartz IV muss man sich bei der ARGE nackig machen.
    Wir sind nun mal eben nur Untermenschen und das sind die Herrenmenschen, der CDU/CSU und SPD sei DANK

  • Hallo,


    als Ehegemeinschaft bezieht Ihr ALG-II nur zusammen. Entweder Ihr könnt euch - gegenseitig - unterhalten, oder ihr erhaltet Geld vom Staat. Darum ist es für die ARGE wichtig zu wissen, was dein Mann für Geld hat. ALG-II ist - im großen Unterschied zu ALG-I - keine "Versicherungsleistung", sondern eine Notleistung des Staates zur Sicherung deines Lebensunterhalts. Und wenn dieser auch durch deinen Mann gesichert werden kann, geht das vor.


    Grüße,
    Joachim


    PS: Wichtig Hinweis! Anders als Hosching - in seiner vollkommen unakzeptablen Art - schreibt, musst du natürlich deinen (Kredit-)Verpflichtungen weiterhin nachkommen! Wenn du dies nicht tust, drohen Zwangsvollstreckung, Eidesstattliche Versicherung und mehr! ALG-II ist keine Ausrede für Zahlungsrückstände. Der Staat wird deine Schulden jedoch nicht bezahlen...

  • Hallo,
    selbstverständlich muss man mit Hartz IV seinen Kreditverpflichtungen nachkommen.
    Aber wie? Es reicht ja nicht mal um ein halbwegs vernüftiges Leben zu bestreiten.
    Viele Gläubiger sehen von Massnahmen ab, wenn man ihnen die Wahrheit sagt.
    Denn die meisten wissen, dass bei einem Hartz IV Empfänger nichts zu holen ist.

  • Ich bedanke mich für die vielen Antworten - DANKE! :)
    Das hat mir wirklich weitergeholfen - auch wenn ich natürlich lieber andere Antworten gelesen hätte. ;)


    Mein Mann hat einen Privatkredit aufgenommen um seinen neuen Laden zu finanzieren. Ich denke nicht, dass jemand einfach so das zurückzuzahlende Geld verzichtet, nur weil die Ehefrau Hartz IV bezieht. Ihm wird jetzt also der Wert des Ladens als Besitz / Vermögen angerechnet (bzw. uns), aber die Schulden werden nicht "abgezogen" (im gleichen Wert) ...... :confused: Das kanns ja nicht sein ......


    Naja zum Glück sind wir wenigstens gut rechtschutzversichert. :(



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