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was und wieviel steht mr zu?

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  #1  
Alt 04.12.2007, 00:26
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Beiträge: 4
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hallo,
ich bin im 8. monat schwanger8 (bin am 30.01.08 ausgezählt) und habe einen 400 euro job.am 18. dezember gehe ich in mutterschutz.seit juli bekomme ich ergänzendes alg2.meine bewilligung ist am 30.11 ausgelaufen.diesen monat bzw zum 01.01 08 will ich mit meinem freund zusammen ziehen.er arbeitet in holland und verdient ca 1100 netto.ich wollte einen folgeantrag stellen,doch da hat man mich mehr oder weniger abgewimmelt.ob mich denn nicht mein freund unterstützen könnte usw.aber wovon soll ich mich denn zb versichern?von meinen 400 euro?und was ist mit ner babyerstaustattung?steht mir da was zu?
was ist wenn ich mit meinem freund unter einem dach wohne?steht mir bzw uns dann noch etwas zu?es wäre ja schon hilfreich,wenn die arge dann wenigstens die kosten für die kv übernehmen würde.denn das macht mir grad am meisten sorgen,da ich nicht weiss,wovon ich die bezahlen soll!
danke schon mal im voraus für eure antworten!
katrin
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  #2  
Alt 04.12.2007, 13:16
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Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 117
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Wenn ihr nicht verheiratet seid und nicht zusammen wohnt (in Deutschland zusammen wohnt), kann die ARGE von deinem Freund nur erwarten, dass er nach der Geburt Kindesunterhalt zahlt, sonst nichts. Die müssen für dich zahlen, solange du in Deutschland wohnst und sonst nirgendwo (ausreichende) Untertützung herkriegst. Wenn du allerdings in Holland mit deinem Freund zusammenwohnst, sind die holländischen Behörden zuständig, nicht mehr die deutschen. Solche Sprüche wie "kann Ihr Freund Sie nicht unterstützen?" haben keine Bedeutung. Solange du von deinem Freund kein Geld bekommst und dein Geld nicht reicht (unter dem ALG-Satz liegt), muss die ARGE zahlen.
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  #3  
Alt 04.12.2007, 19:58
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Beiträge: 1.307
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Ein Kindsvater ist auch für die Mutter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, auch wenn getrennte Wohnungen bestehen.
Bei 1100€ wird aber nicht mit Abzügen zu rechnen sein.
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  #4  
Alt 04.12.2007, 20:06
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Beiträge: 444
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Genau, nennt sich Betreuungsunterhalt und kann vpm Vater gefordert werden, wenn er denn entsrpechend leistungsfähig ist.

Für Erstaustattung gehe mal zu Pro Familia oder anderen örtlichen Caraitativen Einrichtungen. Dort werden Zuschüsse aus der "Stiftung für Mutter und Kind " vermittelt. Sind einmalige Zuschüsse für die Anschaffung der notwendigsten Dinge....

LG Laetitia
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  #5  
Alt 04.12.2007, 22:18
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danke erst mal für eure antworten!habe morgen einen termin beim amt.mal sehen,was dabei rum kommt.
wohen werden wir hier in deutschland.mein freund arbeitet nur in holland.
und bei der caritas werd ich mich dann morgen auch mal erkundigen.mit pro familia hab ich leider nicht so gute erfahrungen gemacht.sie haben mir jedes mal was anderes erzählt.naja...trotzdem vielen dank


liebe grüsse katrin
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