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Wieviel darf das Amt einbehalten?????????

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  #1  
Alt 01.09.2008, 17:39
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 2
Standard Wieviel darf das Amt einbehalten?????????

Hallo


Das Amt hat mir ein Darlehen für Stromschulden gewährt.
Heute habe ich den Bescheid über Hartz 4 bekommen und da ziehen die mir montalich 131,90 EURO ab.
Habe gehört das nur 30 EURO abgezogen werden dürfen.
Weil wenn das Geld weg ist dann komme ich echt nicht über die Runden.
Was kann ich denn tun und was ist den nun richtig.

Danke Euch schon einmal
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  #2  
Alt 01.09.2008, 17:55
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Gem. § 23 Absatz 1 Satz 3 SGB II wird das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.

Das heißt, bei Alleinstehenden 35,10 €, und dementsprechend bei einer Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen 10% von der Gesamtsumme der Regelleistungen.

Daher ist es für die genaue Beantwortung deiner Frage wichtig, wieviele Personen in deiner BG vorhanden sind.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 01.09.2008, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 2
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Hallo

Danke erstmal
Also in unserer Bedarfsgemeinschaft leben 5 Personen wonach nur mein Mann und Ich Hartz 4 beziehen und die Kinder nichts da dessen Lebensunterhalt durch Kindergeld und Unterhalt gesichert sind.
Danke
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  #4  
Alt 01.09.2008, 21:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Das heißt für dich: Widerspruch einlegen......

2 x 316 € = 632 € davon 10% = 63,20 € (Wenn der Regelsatz nicht durch die Leistungen für die Kinder gemindert ist.)
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.

Geändert von TheNextOne (02.09.2008 um 00:15 Uhr)
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