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Wird Miete gestr. o. gekürtzt bei Sanktionen ?

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  #1  
Alt 20.08.2007, 22:23
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 3
Standard Wird Miete gestr. o. gekürtzt bei Sanktionen ?

Hallo,

das der normale Satz (350?) für den Lebensunterhalt bis zu 100 % gekürtzt
weden darf, ist mir bekannt.

Darf die ARGE auch das Geld für die Miete streichen oder
kürzen ???


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  #2  
Alt 21.08.2007, 20:55
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Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Standard

Zitat:
Zitat von stefan-hh Beitrag anzeigen
Hallo,

das der normale Satz (350?) für den Lebensunterhalt bis zu 100 % gekürtzt
weden darf, ist mir bekannt.

Darf die ARGE auch das Geld für die Miete streichen oder
kürzen ???

Kann man ganz einfach beantworten:

Ja, darf sie und macht sie auch.

seit einiger Zeit gibt es ein neues Sanktionsrecht.
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