Beiträge von Glücksfrosch

    Doch, das kann und wird die ARGE.


    Zum Verständniss;


    Wenn die Mietkosten zu hoch sind (unanggemessen) und Sie aufgefordert werden die Kosten zu senken müssen Sie sich an die Spielregeln halten. Auch wenn Sie meinen, es gibt keine Wohnungen in der Preisklasse wird es die trotzdem geben, natürlich wahrscheinlich nicht da, wo Sie gerne wohnen möchten.
    Da Sie aber die Miete von der ARGE bekommen können Sie sich das nicht aussuchen.


    Abgesehen davon ist es in der Regel so, dass die Stadt den Mietpreis vorgibt, da sie auch die Kosten trägt.


    Wenn Sie dann eine Wohnung genommen haben, die unangemessen ist, wird die ARGE nicht mehr zahlen.

    Einen Mehrbedarf bei ALG II gibt es nur für die Ernährung.
    Mit dem Grad bzw. Mehrzeichen habe ich keine Ahnung, sorry.


    Ich würde aber vorschlagen, dass Sie sich mal mit der Arbeitsagentur unterhalten. Soviel ich weiß, gibt es dort bei solchen Fällen Hilfe.


    Ich drück die Daumen


    Gruß
    Glücksfrosch

    Nabend,


    ich suche einen aktuellen Mietspiegel, den ich der ARGE einreichen kann, da ich im Oktober 2006 umziehen musste, die neue Wohnung jedoch nicht vollständig bezahlt wird von der ARGE. Jegliche Anträge auf komplette Mietkostenübernahme wurden abgelehnt.


    Wenn Sie ohne Genehmigung der ARGE umgezogen sind, dann werden nur die Kosten der alten Wohnung (max.) übernommen.
    Da hilft ihnen dann auch kein Mietspiegel.

    Sehe ich genauso.


    Die Wohnung ist als Eigentum durchaus angemessen. Es müßten eigentlich die Zinsen bezahlt werden, jedoch nicht die Tilgung. Nebenkosten und Heizkosten müßten auch übernommen werden, zumindest teilweise.


    Mein Tipp: Noch mal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter, ggf. mit dessen Vorgesetzten suchen.


    Gruß

    Schön für Sie, dass Sie offensichtlich keine Ahnung von der Lage der Hartz 4 Empfänger und der Leistungsträger haben, und sich auch noch an den bestehenden Problemen reiben können. Oder haben Sie schon einmal einen Antragsteller bzw. Beamten gesehen, der alle SGBs auswendig kennt?


    Stimmt, ich hab keine Ahnung und stimmt, ich finde es geil, wenn ich mich an Problemen irgentwelcher Leute reiben kann.
    Es gibt nur sowas wie logischen Menschverstand, zumindest bei einigen......


    ...habe ich auch bekommen. Natürlich, selbstverständlich, zahle ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück. Aber der Tonfall des Schreibens. Ich fühle mich kriminalisiert.
    Frage daher: Wenn man ein Guthaben erwirtschaftet, muss man dann sofort Meldung machen?
    Oder ist es nicht normal wenn man jährlich die Nebenkostenrechnung dem Amt zukommen lässt....
    und dann die Verrechnung vorgenommen wird? Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wars
    doch auch so.
    Gruß Peter T.


    Hallo,


    das sind standarisierte Schreiben, da kann der Sachbearbeiter nichts für. Aber ich gebe gerne Recht, teilweise sind die Anschreiben schon ziemlich däm....
    Sie müssen die Nebenkostenabrechnung direkt nach Erhalt vorlegen, sowohl bei einem Guthaben als auch bei einer Nachzahlung.
    In der Regel gibt es auch nur einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung.


    Gruß
    Glücksfrosch

    Das wird gemacht, damit es zu keiner Überzahlung kommt, was ja auch Sinn macht.


    Wenn, wie im vorliegenden Fall anstatt 150? anstatt 132 ? angerechnet werden, ergibt sich ein Betrag von 10 ? anstatt 6,40 ?.
    Wenn also 3,60 ? weniger ausgezahlt werden um eine Überzahlung zu vermeiden, dann liegt das nicht daran, dass man vorne und hinten nicht auskommt.

    Hallo John,
    also Kindergeld wird leider immer als Einkommen wieder in Abzug gebracht, generell. Hier gibt es keinen Weg dran vorbei.
    Wenn Personen zusammen ziehen gilt soweit mir bekannt ist eine Bedarfsgemeinschaft immer erst nach einem Jahr, obwohl die ARGE einem immer etwas anderes aufdoktieren will.
    Falls Ihr Probleme habt, nehmt Euch in allen Unklarheiten einen guten RA der sich in diesem Metie auskennt. In Eurem Fall werden die Anwaltskosten übernommen, wenn Ihr einen entsprechenden Antrag stellt.


    Guter Beitrag nur leider vollkommen inne Fritten.


    Es soll, so habe ich gehört, Leute geben, die tatsächlich zusammen leben und dies auch angeben.
    Es gibt keine Frist von einem Jahr, dass hat auch nichts mit dem "Doktor":D zu tun.


    Da kann man ja auch zum Anwalt rennen, allerdings ändert sich nichts an der Tatsache der Lebensgemeinschaft.


    [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys3/vbac9510c0f.gif]


    In diesem Sinne

    Hallo Laetitia,


    ich hab die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass hier jemand mal wirklich sinnvolle Beiträge schreibt und nicht nur Hilfestellung gibt, wie man am schnellsten zum Anwalt und/oder Sozialgericht rennt bzw. den Staat bescheißt. Herzlichen Dank und meine Hochachtung dafür.:)


    Nur eine Kleinigkeit: Ein 1-Euro-Job ist grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass der Freibetrag dort nicht zum tragen kommt. Das Geld aus einer solchen Beschäftigung fließt in voller Höhe dem Leistungsempfänger zu.


    Herzliche Grüße


    Glücksfrosch

    Bei der Berechnung Ihrer Leistung werden Regelsatz, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gewährt, sowie evtl. Mehrbedarfe.
    Davon wird das Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt abgezogen.


    Die ARGE zahlt also sehr wohl die Miete.


    Im übrigen gibt es den Freibetrag von 100 ? nur für mühevolles Einkommen, sprich ARBEIT.


    Sich eine Nebenkostenerstattung wegen Sparsamkeit selbst zuzuschreiben und als Einkommen zu sehen ist wirklich bemerkenswert.
    Herzlichen Glückwunsch

    Also das ist jetzt echt ein Hammer.
    Da geht die ARGE hin und will die Kohle wieder haben, die sie auch gezahlt hat. So eine Unverschämtheit.:mad:


    Nur zum besseren Verständniss:


    Freibeträge hat man dann, wenn man ARBEITEN geht (das ist die Geschichte, die die ganze Freizeit kaputt macht)


    Also ich hab hier ja schon so einiges gelesen, aber das ist die Krönung........

    Das ist natürlich schwer zu beantworten, wenn man das Umfeld (Beträge) nicht kennt, denn es kommt auf die Höhe der Vermögenswerte an.
    Da Sie das sowieso bei der ARGE angeben müssen, einfach mal versuchen. Dort sagt man Ihnen dann, ob und wenn ja wie hoch die Hilfe ist. Einen Antrag würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall stellen.


    Gruß
    Glücksfrosch

    hallo ihr


    ich bin in begriff mich von meinem lebenspartner zu trennen (warte nur noch auf eine wohnung)
    da ich dann ins h4 falle bekomme ich ein wenig angst vorallem wenn ich die erfahrungsberichte so lese.


    meine frage nun. ich habe eine lebensversicherung (fondgebunden)die hätte einen rückkaufswert von ca 2725,74euro. kann ich mich jetzt von dieser verabschieden??(sie ist das einzige kapital das ich besitze) *daumen drückt und hofft auf nein antworten*


    Moin,


    kommt auf Ihr Alter an.:D


    Pro Lebensjahr 150,- ? + 750,- ? sind frei.


    Da kann also nichts passieren, es seie denn Sie sind 13 Jahre alt:rolleyes:


    Gruß
    Glücksfrosch

    Hallo,
    ich habe mir dieses Thema durchgelesen und muss sagen Glücksfrosch ist in meinen Augen der typische Mensch, für den scheinbar ein Hartz IV Empfänger alles schuld ist. Ich mag mich irren,


    Richtig.
    Sie irren sich.
    Es sind nicht immer die Hartz IV Empfänger, aber es ist auch nicht immer die ARGE, so wie hier einige Leute Glauben machen wollen.


    Machen wir uns mal nichts vor, die Sachbearbeiter gehen bestimmt nicht hin und sanktionieren, weil es soviel Spaß macht (das ist nämlich mit Arbeit verbunden). Und das ein Kind in der BG ist, ist denen wohl auch klar.
    Wenn aber der Familienvorstand genau aus diesem Grund meint, es geht auch ohne die nötigen Regeln, dann ist das sein Problem und er muß mit den Folgen leben.
    Wie heißt es so schön in einem Paragraphen des SGB II? Fördern und Fordern. Hier bekommt jeder die Kohle, nur wenn es um die Pflichten geht, dann wird mal großzügig ein Auge zugedrückt und hinterher wird sich auf´s rumheulen beschränkt.
    Werter Herr Chaosleguan, wenn Sie schon beim lesen sind, dann schauen Sie sich doch auch mal die anderen Beiträge an. Ich persönlich hab kaum einen Beitrag gelesen wo es heißt; Ich hab mir einen Job gesucht. Prima, die ARGE hat mich dabei unterstützt.


    Hier wird lediglich den Leuten vorgeschlagen, gleich vor dem Besuch der ARGE schon zum Rechtsanwalt zu laufen, hier wird ganz offen den paar Leuten, denen es wirklich dreckig geht, gesagt, wie man am besten bescheißt und hier wird in einigen Fällen den Leuten ganz offen Tipps gegeben, wie man den Sozialstaat am besten ausnehmen kann. Dieses Verhalten ist zum kotzen und mir tun die Leute leid, die sich diesen Scheiß hier antun, um sich und ihren Familien ein bißchen Hilfe zu suchen.


    Und an dieser Stelle noch eins:
    Das die Hartz IV Empfänger teilweise einen solchen Ruf genießen, liegt an den ganzen Parasiten, die hier irgentwelchen Dreck reinschreiben oder sonstwie versuchen, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern.
    Ich bin bisher immer nett und freundlich behandelt worden, dass kommt aber wahrscheinlich daher, dass ich nicht nur rumschmarotze sondern wirklich mit Hilfe der ARGE versuche, meine Situation zu verbessern.
    Und ich habe deren Mitarbeiter als freundlich und hilfsbereit kenengelernt, obwohl das ganz offensichtlich nicht immer einfach ist, wenn man solche Typen kurz vorher beraten hat.


    Also frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.....


    Schönen guten Abend