Anspruch?

  • Hallo alle zusammen,
    ich hab da mal eine für mich wichtige Frage!


    Ich war bis zum 30.9.07 bei einer Leihfirma beschäftigt(genau ein halbes Jahr), bin aber froh das der Vertrag ausgelaufen ist weil diese Firma zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel gezahlt hat.
    Jetzt meine Frage: haben mein Mann und ich anspruch auf Hilfe von der Arge, wenigstens solange bis ich ne neue Arbeit habe? Nur ist es so, das mein Mann vor einem halben Jahr seine Eigentumswohnung verkaufte um Schulden zu bezahlen und für die Rente etwas fest anzulegen, was er auch tat. Er selber erhält eine kleine Berufsunfähigkeitsrente von Netto 290,00?, den Unterhalt habe ich mit meinem kleinen Verdienst bestritten, was ich auch weiter machen will. Aber wie wird das bischen fest angelegte Kapital von meinem Mann mit angerechnet?Wäre sehr dankbar für schnelle Antworten

  • Das ist natürlich schwer zu beantworten, wenn man das Umfeld (Beträge) nicht kennt, denn es kommt auf die Höhe der Vermögenswerte an.
    Da Sie das sowieso bei der ARGE angeben müssen, einfach mal versuchen. Dort sagt man Ihnen dann, ob und wenn ja wie hoch die Hilfe ist. Einen Antrag würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall stellen.


    Gruß
    Glücksfrosch

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Ich werde auf jeden Fall versuchen über die Arge wenigstens Krankenversichert zu sein und die Miete absichern lassen, bis ich eine vernünftige Leihfirma gefunden habe, die es auch gebenn soll. Natürlich weiss ich das dies nicht einfach wird, aber am Freitag werde ich sowieso an der linken Hand opperiert und habe deswegen etwas Zeit mir einen dauerhaften Arbeitgeber zu suchen.


    liebe Grüsse
    Pechmarie46

  • Hallo,


    grundsätzlich habt ihr Anspruch auf Unterstützung der Arge. Bei der Antragsstellung werden alle Vermögenswerte bzw. Einkommen angerechnet.
    Es kommt darauf an, wie hoch das festgelegte Kapital deines Mannes ist.
    Liegt es über der anrechnungsfreien Grenze, wird ALG2 unter Umständen nur als Darlehen gewährt bis der angelegte Betrag wieder liquidiert werden kann.
    Das heißt, die geleisteten Zahlungen werden dann mit der Summe verrechnet, da der Vermögenswert bereits bei Beantragung von Sozialleistungen bestand.

  • Hallo,


    das kann die Arge nur wenn die Vermögenswerte liquidiert werden können (auch mit erheblichen Verlusten)
    sollte das nicht der Fall und die Anlage kann auch nicht veräussert werden dann geltet ihr unter Vorbehalt als mittellos und habt einen Anspruch auf eine darlehensweise Gewährung von Leistungen.