Beiträge von Glücksfrosch


    Fakt ist: Zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges waren Sie vermögend und hätten davon leben müssen.


    Der Freibetrag liegt bei 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? für Singels, also kein Problem mit München und dort können Sie Leistungen beantragen.
    Der Rest wird wohl zurückgefordert.


    So schlimm sich das anhört; Aber ihre selbst gekaufte Wohnungseinrichtung "juckt" wirklich nicht.


    Aber noch mal der Tipp: Sprechen Sie mit den Leuten der ARGE wo die Überrzahlung stattgefunden hat bzw. schreiben sie die an.


    Gruß

    Ja gibt es.


    Zum Sachbearbeiter der ARGE und mit dem sprechen.
    Idealerweise alles mitnehmen, was diese Geschichte belegt.


    Den Fakt ist: Bis 25 Jahre sind die Eltern unterhaltsverpflichtet.
    In besonders schwierigen Fällen kann es sein, dass die ARGE "vorfinanziert" und sich die Kohle bei den Eltern zurückholt.


    Warum wollen die Eltern die Tochter den nicht mehr zuhause haben?

    Nabend,


    ist zwar ein blöder Spruch, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Obwohl Oma die Kohle für Sie angelegt hat, ist es IHR Geld und auch die Zinsen wurden IHNEN zugeschrieben. Damit waren Sie faktisch vermögend.


    Sie hätten also keinen Anspruch gehabt, da dieser Betrag ihren Freibetrag überschreitet.


    Da die Kohle festgelegt war hätte man Ihnen die Leistungen höchstens Darlehnsweise gewähren können mit der Auflage, bei Fälligkeit zurück zu zahlen, damit die Zinsen nicht wegfallen.


    Mein Tipp:
    Ab zur ARGE, die Nummer so erzählen und auf die Anhörung zur Überzahlung warten. Die ARGE rechnet aus, was Sie zurückzahlen müssen. Dind sie damit nicht einverstanden oder verstehen das nicht, nochmal hin und den Leistungssachbearbeiter fragen.


    Gruß


    Lieber Kasimir, liebe dagmar, lieber Elo-Klaus,


    ich brech ins Essen.
    Die ARGE versucht, Euch in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, und dann solche Sprüche?
    Motivationswahn???? Willkür ?????


    Mir würde es am am Ars.... vorbei gehen, ob ihr en Job habt oder nicht, leider kann der Mitarbeiter der ARGE so nicht argumentieren denn die Regierung gibt viel Kohle aus, um solche Leute wie euch wieder in nen Job zu bringen, wo es auch für die spätere Zeit, sprich Rente, was zu verdienen gibt. So weit denkt ihr natürlich nicht, wäre auch zuviel verlangt.
    Aber es ist ja wesentlich angenehmer, nebenbei ein paar Stunden zu jobben und sich dann über den Arbeitseifer der ARGE-Mitarbeiter auszulassen und gleich Theater zu machen, wenn es mal nicht sofort mit dem Leistungssachbearbeiter klappt, der dann ne faule Sau ist und gar nichts macht.


    Aber um Eure Fragen zu beantworten; Es ist ganz einfach. Abmelden aus dem Leistungsbezug und der Arbeitsvermittlung, dann müßt ihr die ganze Willkür und den Motivationswahn nicht mehr ertragen, braucht nicht mehr eure kostbare Zeit in den Katakomben der ARGE zu verbringen und seit frei von sozialer Ungerechtigkeit, die tatsächlich auch fordert und nicht nur monatlich die Kohle aufs Konto packt. Es ist schon ungerecht. Das Leben im allgemeinen und die ARGE im besonderen.


    Schönen guten Abend

    Falls noch Fragen zur Arbeitsethik von ARGE-Mitbeitern bestehen, konnte sie dieser Beitrag sicher ausräumen...


    Na siehst Du, hast Du was gelernt:p


    Ich kann es nicht ausstehen, wenn Leute, die von nichts, aber auch gar nichts ne Ahnung haben, andere, die vielleicht tatsächlich mal Hilfe brauchen so verunsichern, dass die meinen, die ARGE ist nur dafür da, um irgentwelchen Sachbearbeitern den Tag zu versüßen indem sie Leute runtermachen.:mad:


    Fakt ist nun mal, dass leider viel zu viele Menschen bescheißen und die, die ehrlich sind, teilweise mit darunter zu leiden haben.
    Würde es nicht so ehlendig viele Schmarotzer geben, die auf Kosten anderer in der Sonne liegen, wäre die ganze Nummer sicherlich nicht so, dass man alles prüfen müßte, hätte aber auch den Nachteil, dass Du nicht so einen Dreck ins Forum schreiben könntest.


    Von daher viel Spaß bei deinen zukünftigen Besuchen und erfreue uns doch mit neuen Geschichten die das Leben schrieb.


    Wie kann ein einzelner Mensch so viel Schei..... in einem Beitrag verzapfen?


    zu 1: Richtig. Das kommt jeden Tag vor. Der Nachbar mag den Leistungsempfänger gar nicht oder will ihm was böses, weil er ja Hartz IV bekommt. Stimmt.


    zu 2: auch Richtig. Der Ermittlungsdienst der ARGE sucht sich ganz geziehlt Leute aus um diese dann langzumachen. Ich kenn es nur so, dass das Schreiben zurückdatiert wird und dann obendrein auch noch Sanktionen verhängt werden.


    zu 3: es werden sofort die Leistungen entzogen und natürlich nie wieder gezahlt.


    zu 4: wie wahr. Für den gemeinen Mitarbeitern der ARGE gibt es nichts, was mehr Spaß macht. Es wird auch bespuckt und getreten.


    zu 5: gegrillt wird täglich, mit Vorliebe Leistungsempfänger.


    zu 6: Es wird grundsätzlich jeder angezeigt. Irgendwas wird im Laufe der Zeit ja zu finden sein, oder?


    Nur für den Fall, dass Du das nicht verstehst: Das ist IRONIE.:cool:


    Ist aber doch sehr interessant, was Du alles vom Ermittlungsdienst weißt.
    Und jetzt mal zur Klarstellung: Der Ermittlungsdienst in natürlich auch für den Verdacht des Leistungsmissbrauch da, der ja leider nicht selten vorkommt. Vornehmlich allerdings gehen die Damen und Herren in die Wohnungen, um beispielsweise Bedarfe zu ermitteln oder Wohnungsschäden festzustellen.
    Das kommt bei solchen Vögeln wie dir natürlich nicht an, warum auch.


    Frei nach Nuhr: [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys3/100.gif]


    Blödsinn,


    ihr habt Anspruch auf den Brautwagen, einen Anzug für den Ehemann, die Eheringe und es gibt einen Pauschbetrag für die Hochzeit, der aber die Summe von 6000,- EUR nicht überschreiten darf.


    Ausserdem ist auf Antrag auch noch ein Urlaub bzw. Hochzeitsreise nach Aruba drin.:D


    Ich fass es nicht......

    Liebe Leute,


    die BRD ist ein freies Land. Ihr alle könnt hinziehen, wo immer ihr wollt und kein Mensch kann euch das verweigern.


    Nur: Wenn ihr die Umzugskosten und die Kaution haben wollt, dann stellt die Arge die Spielregeln auf und die heißen nun mal, diese Leistungen gibt es nur dann, wenn der Umzug notwendig ist.


    Der Wunsch nach seiner Familie, die Trennung vom Freund oder aber die Nachbarschaft spielt da keine Rolle. Das sind Wünsche und keine Notwendigkeiten.
    Die Umzugskosten müssen bei einer Zusage gezahlt werden und wenn solche Gründe durchgehen, dann zieht demnächst jeder von links nach rechts und die Allgemeinheit zahlt, nur weil das Licht von der falschen Seite durchs Fenster scheint.
    Macht sich hier vielleicht auch mal jemand Gedanken darüber, dass der Steuerzahler für die ganzen Kosten aufkommen muß? Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Behörderwillkür zu tun.:mad:


    Da wird auch ein Anwalt nichts anderes sagen, zumindest wenn er was taugt.

    Leider stimmt das so.
    Den Ihr Mann hat "dem Grunde nach" Anspruch auf BaFög.
    Heist soviel wie, auch wenn er keins bekommt weil er abgebrochen hat, hätte er einen wenn er nicht abgebrochen hätte. Und damit ist das sein eigenes Problem. Hört sich blöd an, ist aber so, da ALG II eine nachrangige Leistung ist. Erst wenn ihr Mann keinen anderen Anspruch mehr hat, gibt es ALG II.


    Einzige Ausnahme: SchülerBafög nach § (ich Glaube 128). Dann kann er unterstützend beantragen.


    Nähere Auskünfte erteilt die Bafögstelle der Stadt.


    Gruß

    Nabend,


    ist ein bißchen viel zusammen, aber ich versuche es mal.


    Das mit der privaten ist m.E. nach nicht richtig, da ist bestimmt was durcheinander gekommen. Ein Selbstständiger bekommt dan zwar keine Leistungen für die GKV, aber es wird ein Zuschuß zur PKV gezahlt, der bis zur Beitragshöhe der GKV geht. Macht Sinn, sonst wären die Gesetzlich Versicherten benachteiligt. Kündigen muß er nicht, dass ist mir ganz neu.


    Der Sohnemann hat einen Freibetrag von 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? Grundfreibetrag (hat man mir zumindest erklärt), macht 3000 ?. Dazu kommt aber noch mal der Freibetrag für jedes Mitglied der BG, der genauso hoch ist. Heißt soviel wie der Junge zählt nicht allein, sondern alle drei. Die Gesamtsumme aller Sparguthaben darf also nicht höher sein.


    Verstehen tue ich das mit den 300 ? nicht. Als Selbstständiger muß ihr Mann eine G und V (Gewinn und Verlustrechnung) machen. In dieser sind die Kosten aufgeführt und führen zur Verringerung des monatlichen Gewinn´s, und das sowohl wenn es ein Kredit als auch Spritkosten oder beides sind.
    Die Arge geht von dem monatlichen Nettoverdienst aus.


    Mit der Wohnung kann ich nichts sagen, dass ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich (hängt mit dem Mietspiegel zusammen, was da angemessen ist). Hört sich aber nach einer "normalen" Wohnung an.


    Beim groben Überfliegen würde ich sagen, Antrag stellen und abwarten.


    Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, selbst wenn sie keinen Anspruch haben, die Kosten für die KV zu bekommen. Nämlich dann, wenn Sie durch die Zahlung der KV bedürftig würden. Näheres erklärt Ihnen dann ihr Leistungssachbearbeiter.


    Warm war in den letzten Tagen glaube ich allen.:D


    Im übrigen wurde Hatz iV genau für solche Fälle gemacht, also keine Angst, die Damen und Herren der Argen beißen nicht.


    LG

    Hallo,


    also folgende Situation wir bekamen letztes Jahr ein Baby mein Freund noch in der zweiten Ausbildung ich dann im Mutterschutz, also bekam ich für mich und das Kind Alg2 und ein Teil der Miete.
    So nun ist mein Freund ab September ausgelernt und bekommt Gehalt.
    Bekomme ich weiterhin ALG2 für mich und das Kind oder nicht denn wir sind ja nicht verheiratet und ich gehe ja ab November auch wieder arbeiten.
    Dieses Job Center ist sowieso jedes mal für mich ein Horror und die MEnschen die davon auf Dauer leben müssen tun mir wirklich leid.


    LG Spiradine die auf schnelle Antworten hofft.


    Kommt drauf an was Dein Freund verdient, wie teuer eure Wohnung ist usw, usw. Lass die Jungs und Mädels aus dem Horrorladen mal nachschauen, vielleicht gibt es ja noch ein bißchen höllische Kohle, denn dafür ist das Job Center ja gut, oder????

    Hallo,
    ich kenne das Rückzahlungsproblem aus eigener Erfahrung.
    Es wird aber fast immer eine Ratenzahlung akzeptiert.
    Wenn euer Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt ist eine Rückzahlung von euch sowieso nur freiwillig.
    Denn wer Schulden hat und die zurückzahlen will, aber nicht kann, kann meistens nicht dafür.
    Also macht es so wie ich, zahlt einfach nach eurem ermessen monatlich eine Rate.


    Auch wieder daneben gegriffen. Sind Sie der deutschen Sprache mächtig? Schon mal Ihren Erstattungsbescheid gelesen und nicht nur die nichtvorhandenen Bilder angeguckt?


    Würde ich mal vorschlagen und ansonsten frei nach Dieter Nuhr; Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten......


    Ich hab nur den Hinweis auf den Gang zum kostenlosen Sozialgericht vermisst...:(

    Da mein Vorrschreiber wieder mit seinem unermesslichen Wissen geglänzt hat und wieder einmal standartmäßig den Gang zum kostenlosen Sozialgericht empfohlen hat, versuche ich dann auch noch mal mein Glück und Licht ins Dunkel zu bringen:


    Obwohl ich beruflich damit zu tun habe, habe ich den Begriff "Entgeltvariante" noch nicht gehört. Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie den sogenannten EGZ (Eingliederungszuschuß)" meinen. Hier wird ein Teil des monatlichen Gehalts von Seiten der ARGE übernommen, der andere Teil vom Arbeitgeber. Das ist nicht mit Nachteilen für Sie verbunden und kann mit einem Antrag geklärt werden. Über die Laufzeit des EGZ entscheidet Ihr Arbeitsvermittler.


    Die Aussage, Sie dürfen 160,- ? verdienen ist vollkommender Blödsinn genauso wie die Aussage, bei evtl. Zuschlägen wird anders berechnet (wundert mich bei den bisherigen Beiträgen dieses Menschen nicht sonderlich).


    Fakt ist, und so steht es im Gesetz, sollen Sie versuchen und sind sogar verpflichtet, Ihre "Bedürftigkeit" so gering wie möglich zu halten.
    Bei sog. 400-Euro-Jobs wird ein Pauschalbetrag von 100 ? abezogen, vom Rest 20 %. Hierin sind evtl. Fahrtkosten bereits enthalten, eine gesonderte Berechnung bzw. Anrechnung der Fahrtkosten wird nicht durchgeführt. Sprich; 400 ? minus 100 ? Pausch: 300 ? - 20 % (60 ?)= 240,- ?. Um diesem Betrag wird Ihr ALG II gemindert, d.h. bekommen sie z.Z. 540 ? von der Arge sind es dann nur noch 300,- ?.


    Bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten sieht das anders aus. Auch hier werden 100 ? Pauschal, 20 % vom Rest und ggf. weitere Kosten wie Fahrtkosten, Riesterrente oder anderes berechnet und abgezogen.
    Von der Möglichkeit eines "geliehenen Wagens eines Kumpels" rate ich ab, die bei der Arge sind im Gegensatz zu dem vorherigen Schreiberling nicht blöd.


    Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass der Gang zum Anwalt durchaus Geld kosten kann, wenn man sich nicht vorher informiert hat.
    Also bitte nicht alles glauben, was dieser Vogel hier an geistigem Sabber weitergibt, sonst kann es passieren, dass man hinterher dumm dasteht.


    Für den Fall das noch Frage bestehen, einfach eine kurze PN an mich.


    Gruß
    Glücksfrosch


    Klasse wenn hier ganz offensichtlich zum Beschiss animiert wird. Ganz großes Tennis.
    Auch der Hinweis zum Sozialgericht; Hut ab, das zeugt von einer gesunden Einstellung zum Sozialstaat.


    Auch wenn ich den Vogel wegen seiner total blödsinnigen Schreiberei nicht ausstehen kann, hat er zumindest teilweise Recht.
    Grundvoraussetzung für eine Antragstellung ist eine Meldeadresse in der politischen Gemeinde. Da Sie ja keine Leistungen beantragen werden und ganz offensichtlich nicht wie mein Vorschreiber rumschmarotzen wollen, bräuchten Sie aber keine. Trotzdem rate ich zur Anmeldung, denn zum einen kann man sie so im Bedarfsfall schneller finden (z.B. bei einem Unfall eines nahen Verwandten was hoffentlich niemals eintritt) zum zweiten kann man im Fall ihrer Mutter so die neue Adresse über die Arge bei Bedarf ausfindig machen, was ich aber bezweifele, denn die Leute da sind nicht krankhaft vom Verfolgungswahn gekennzeichnet.


    Da in Ihrem Fall eine weitere Unterstützung ihrer Mutter nicht mehr stattfinden kann wenn Sie ihr eigenes Leben finanzieren müssen, kann ihre Mutter auch ganz offen mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden.
    Den im Gegensatz zu meinem Vorsschreiber vertrete ich die Meinung, dass dort sehr wohl Menschen sitzen, die eine solche Situation verstehen und helfen werden, auch wenn er das vielleicht nicht versteht.
    Eine kurze Schilderung der Umstände trägt sicherlich zum Verständniss bei und der/die Sachbearbeiter(in) wird Ihre Mutter nicht sofort umbringen sondern vielleicht sogar nützliche Tipps geben.


    In diesem Sinne alles Gute für Ihren weiteren beruflichen Weg.

    das schon...möchte aber nicht in irgendwelche problemviertel bzw. irgendwo wo ich niemanden kenne ziehen.....find das auch irgendwie dreist das das job center mir indirekt vorschreibt wo ich hinziehen kann...


    Du kannst hinziehen wo du willst, aber wenn die Kohle dafür vom Amt kommt bestimmen die auch, wieviel gezahlt wird.
    Im übrigen heißt es ja "Hilfe zu Lebensunterhalt" und nicht "Hilfe für die eige Hütte da wo ich gerne hin will.":mad: