Auskunft vom Amt für Grundsicherung...is das wirklich so?????

  • Guten Abend. Ich bin Hausfrau habe einen 15 jährigen Sohn und lebe mit ihm und meinem neuen Lebenspartner zusammen in einer Wohnung. Nach der Trennung von meinem Ehemann blieb ich weiterhin bei ihm familienversichert. Seit gestern sind wir nun geschieden und ich muß mich demnächst freiwillig gesetzlich versichern.Seit mein Ex die Scheidung beantragt hat suche ich einen Job egal ob Minijob oder Teilzeit oder sonstwas um irgendwie meine KV selbst zahlen zu können. .Scheint aussichtslos. Nur Absagen...Wollen alle nur Leute einstellen für die Fördermittel gewährt werden oder so. Das sagen die einem glatt ins Gesicht...Interessehalber habe ich mich beim Amt f. Grundsicherung erkundigt ob mir evtl. Leistungen zustehen bzw. zumindest insofern, dass ich die Krankenversicherung nicht allein bezahlen muß nach der Scheidung.(Falls ich wirklich keinen Job finde) Zum besseren Verständniss: ich bezog bzw.beziehe keinerlei Leistungen aus öffentlichen Kassen und habe bislang auch noch nie was beantragt. Bekomme auch für mich keinen Unterhalt oder sowas von meinem Exmann. Folgende Daten trug ich der Beraterin beim Amt vor: Meine Einnahmen sind 291 Euro Kindesunterhalt p.M. sowie 154 Euro Kindergeld.Mein Lebenspartner ist selbstständig und privat krankenversichert. Sein EInkommen beträgt monatlich ca. 1250 Euro wobei er davon dann noch seine PKV (300 Euro) bezahlen muß. Wir zahlen 570 Euro Warmmiete p.M. Auf diese Daten hin sagte mir die Frau vom Amt, dass ich evtl. Leistungen bekommen würde, zumindest etwas, damit ich also krankenversichert wäre....dann aber fiel ihr ein, dass es wohl eine Neuregelung geben soll, die besagt, WENN ich Leistungen bekommen will, muß mein Lebenspartner seine private Krankenversicherung kündigen (??) und wir würden dann beide pflichtversichert werden in der GKV.
    Meine Frage: Ist das wirklich so oder war der armen Frau nur zu warm? Ich habe wirklich mehrmals ungläubig nachgefragt aber sie blieb dabei. Das wäre so... und neu jetzt.Wo das genau steht konnte sie mir aber nicht sagen...hätte ihr ne Kollegin am Telefon gerade so gesagt. Dann fragte ich wieviel "Vermögen" mein Sohn (15) haben "darf"....und sie meinte er dürfe 3100 Euro besitzen.Wenn er mehr besitzen würde, und dieses Geld festangelegt ist, würden mir die Leistungen als Darlehen gewährt und wenn das Geld IRGENDWANN "frei" ist, müsse ich erhaltene Leistungen ans Amt zurückzahlen. Das ist wohl so oder? Ich meine das ist das Geld des Kindes, nicht meines und es ist auch nachweisbar, dass ich da nicht mein Geld "geparkt" habe. Mein Exmann und seine Mami haben seit der Geburt des Jungen Geld für ihn fest angelegt, das er bekommt wenn er 18 wird...und dann komm ich und nehm ihm das weg oder wie????
    Ich hoffe ihr könnt mir nen Rat geben oder hat jemand einen Tip wie ich das mit meiner Krankenversicherung noch regeln kann? Ich hoffe nicht, dass es wirklich so ist wie man oft hört, dass diejenigen die ehrlich sind und wahre Angaben beim Amt machen wollen am Ende die A..karte ziehen.
    Bin dankbar für jeden Tipp.
    LG Hilde

  • Nabend,


    ist ein bißchen viel zusammen, aber ich versuche es mal.


    Das mit der privaten ist m.E. nach nicht richtig, da ist bestimmt was durcheinander gekommen. Ein Selbstständiger bekommt dan zwar keine Leistungen für die GKV, aber es wird ein Zuschuß zur PKV gezahlt, der bis zur Beitragshöhe der GKV geht. Macht Sinn, sonst wären die Gesetzlich Versicherten benachteiligt. Kündigen muß er nicht, dass ist mir ganz neu.


    Der Sohnemann hat einen Freibetrag von 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? Grundfreibetrag (hat man mir zumindest erklärt), macht 3000 ?. Dazu kommt aber noch mal der Freibetrag für jedes Mitglied der BG, der genauso hoch ist. Heißt soviel wie der Junge zählt nicht allein, sondern alle drei. Die Gesamtsumme aller Sparguthaben darf also nicht höher sein.


    Verstehen tue ich das mit den 300 ? nicht. Als Selbstständiger muß ihr Mann eine G und V (Gewinn und Verlustrechnung) machen. In dieser sind die Kosten aufgeführt und führen zur Verringerung des monatlichen Gewinn´s, und das sowohl wenn es ein Kredit als auch Spritkosten oder beides sind.
    Die Arge geht von dem monatlichen Nettoverdienst aus.


    Mit der Wohnung kann ich nichts sagen, dass ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich (hängt mit dem Mietspiegel zusammen, was da angemessen ist). Hört sich aber nach einer "normalen" Wohnung an.


    Beim groben Überfliegen würde ich sagen, Antrag stellen und abwarten.


    Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, selbst wenn sie keinen Anspruch haben, die Kosten für die KV zu bekommen. Nämlich dann, wenn Sie durch die Zahlung der KV bedürftig würden. Näheres erklärt Ihnen dann ihr Leistungssachbearbeiter.


    Warm war in den letzten Tagen glaube ich allen.:D


    Im übrigen wurde Hatz iV genau für solche Fälle gemacht, also keine Angst, die Damen und Herren der Argen beißen nicht.


    LG

  • Hallo und danke für die Infos. Mit den Gewinn und Verlustrechnungen is schon richtig...Ich hatte jetzt einfach nur mal die Einkommenssteuererklärung meines Freundes genommen und davon die Zahl abgegriffen und auf den Monat umgerechnet. Das is also faktisch sein "bereinigter Gewinn" wovon dann noch 300Euro für seine PKV abzuziehen sind. Dass die ARGE bei der Berechnung seine G-V Rechnung bzw. die BWA haben will is schon klar.
    Was Sie zum Schluß schrieben: <<<Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, selbst wenn sie keinen Anspruch haben, die Kosten für die KV zu bekommen. Nämlich dann, wenn Sie durch die Zahlung der KV bedürftig würden. Näheres erklärt Ihnen dann ihr Leistungssachbearbeiter<<< Das ist genau der Fall bei uns. DURCH die Zahlung der KV wären wir wohl dann "bedürftig".
    Gut dann werde ich das nochmal so ansprechen bei der Sachbearbeiterin!
    Vielen Dank nochmals und alles Gute für Sie!
    LG Hilde