Beiträge von Glücksfrosch

    Ach ja auch Gründe waren: Schimmel und Nässe in der Wohnung, Ex-Freund bedroht mich ständig an der Tür... sollte ich das auch angeben...ich dachte immer das sei Privatsache


    Nicht ganz.
    Immer wenn die ARGE mit den Kosten belastet wird, muß sie zustimmen. Über die Gründe entscheidet die ARGE, auch wenn der Leistungsempfänger das teilweise nicht versteht.


    Der normale Weg wäre gewesen, vorher zu fragen, dann wäre überprüft worden und dann hätte man zugestimmt (oder auch nicht).
    So wie es jetzt gelaufen ist, bekommen Sie nur noch die Miete, die auch für die vorherige Wohnung berücksichtigt wurde, unabhängig davon, dass die neue Wohnung innerhalb der Toleranzen liegt.


    Da wird auch ein Widerspruch (meiner Erfahrung nach) nicht viel ändern.


    Gruß
    Glücksfrosch

    Hallo,
    kurze Erklärung: Ich bin seit März arbeitsuchend, bekomme 400 Euro Arbeitslosengeld I und bis jetzt 172 Euro Arbeitslosengeld II als Aufstockung. Ich lebe seit 5 Jahren mit meiner 10 jährigen Tochter und meinem Lebensgefährten in einer Wohnung.Mein Lebensgefährte ist Berufstätig und wir haben das Einkommen von ihm natürlich beim Amt angegeben. Wir werden also als Bedarfsgemeinschaft geführt.Jetzt ist es aber so dass mein Lebensgefährte Privatinsolvenz beantragt hat wegen hohen Schulden aus seiner Ehe. Er hat also nur den Pfändungsfreibetrag zur verfügung.Das haben wir dem Amt auch mitgeteilt.Das interessiert aber wohl nicht den sein Gehalt wird voll angerechnet. Auf Grund der Einreichung der letzten Lohnbescheinigungen meines Lebensgefährten müssen wir für Mai die gezahlten Leistungen von 172 Euro zurückzahlen da er Urlaubsgeld bezogen hat. Er ist stinke sauer und will nicht mehr für mich und meine Tochter aufkommen. Er hat selber 2 Kinder aus der Ehe und denen wollte er in den Ferien natürlich etwas bieten.
    Meine Frage jetzt: Wer kennt sich mit so einer Situation aus. Muss er für mich aufkommen obwohl er Privatinsolvenz beantragt hat? Kann ich nachträglich eine Wohngemeinschaft aus der Bedarfsgemeinschaft machen oder müssen wir uns wieder getrennte Wohnungen nehmen? Dieses würde meiner Tochter nämlich das Herz brechen da es mittlerweile ihr Papi ist da sich ihr leiblicher Vater nicht um sie kümmert.
    Wer kann mir helfen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß Silke


    Moin,


    meines Wissens nach wird nur das tatsächliche Einkommen angerechnet.
    Wenn ihr Lebensgefährte nur den Pfändungsfreibetrag hat, müßte auch nur dieser angerechnet werden.


    Wenn er allerdings das Urlaubsgeld bekommen hat, wird dieses natürlich auch angerechnet.
    Im nachhinein eine Wohngemeinschaft aus ihrer Beziehung zu machen ist nicht möglich.

    Hallo Glücksfrosch,


    hier kann ich dir - wenn wir es rein theoretisch betrachten - nicht folgen. Wenn ich aus meinem ALG II - warum auch immer - jeden Monat 100,00 Euro sparen kann. Warum sollte ich dies nicht dürfen?


    Grüße,
    Joachim


    Ganz einfach.


    Es heißt Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Regelsatz ist, wenn auch arg theoretisch, für das tägliche Leben mit bestimmten Beträgen aufgeteilt. Der Wohnungskauf gehört nun wirklich nicht dazu. Im übrigen sind die Leistungen, wenn man seinen Lebensunterhalt rein theoretisch selbst bestreiten kann, für die Kosten der Unterkunft vorgesehen.
    Wenn man von diesem Geld eine Wohnung kaufen würde hieße es theoretisch, dass man in diesem Fall nicht mehr bedürftig ist.


    Ich frag aber mal andersherum:
    Ich bekomme Harz 4 und kaufe mir in dieser Zeit eine Wohnung?
    Danach lasse ich mir Kosten dafür bezahlen?
    Wenn das gehen würde, hätten wir nur noch Eigentümer von Wohnungen.


    Gruß
    Glücksfrosch

    Auch wenn es keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen, könnte man denn wenigstens jemand von denen für die Falschberechnung verantwortlich machen und sozusagen den Spieß rumdrehen, wie die dazu kommen zu viel Geld zu zahlen. Denn schließlich überprüft meine Bekannte ja nicht den Betrag den sie bekommt, ob das auch der ist, der ihr zusteht.


    Nee, das ist nicht möglich. Im übrigen sollte deine Bekannte auch mal die Berechnungsbögen (Bewilligungsbescheid Anhang) lesen, dann wäre die Nummer wahrscheinlich so nicht gelaufen.
    Im übrigen liegt auch keine Falschberechnung, sondern eine Berechnung vor. Da die ARGE im Vorfeld nicht weiß, wieviel jemand genau verdient, wird das Einkommen fiktiv angerechnet, d.h. man geht von einem Betrag aus. Verdient sie mehr, muss sie zurückzahlen, verdient sie weniger, bekommt sie Geld nachüberwiesen.
    Im übrigen gilt: Gegen jeden Bescheid der ARGE hat man das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen, und man glaubt es nicht, es geht sogar ohne Rechtsanwalt und Sozialgericht.
    Dort wird dann geprüft und wenn es immer noch bei der Entscheidung bleibt, dann geht immer noch der Weg über das SG.


    Hallo,
    wie kommts Du auf 10,00 ? Kosten?
    Ich kommuniziere seit 2 Jahren nur noch per Anwalt mit der ARGE und habe noch nie etwas bezahlt.
    Ich habe nur immer Anträge beim Anwalt unterschrieben.


    warum wundert mich das jetzt nicht?


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    Hallo Glücksfrosch,


    wo genau siehst du das Problem - vorausgesetzt die Dame kann aus der Grundsicherung, die sie erhält, und der Vermögenswerte, die sie hat, die Eigentumswohnung finanzieren?


    Grüße,
    Joachim


    Hallo Joachim,


    Grundsicherung sind Leistungen nach dem SGB XII, also im Prinzip genauso wie ALG II.
    Wenn ich Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte, kann ich mir kein Haus oder eine Wohnung kaufen, dann kann ich meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren und brauch keine Hilfe vom Staat.


    Das hat nichts mit den Vermögenswerten zu tun.


    Gruß
    Glücksfrosch

    auch von mir Hallo,


    sehe ich etwas anders.
    Wenn Sie Grundsicherung erhalten, dann reicht nach dem Gesetz ihre Altersrente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind größenteils gleich.


    Da ist dee Wohnungskauf eigentlich mit ausgeschlossen.


    joachim : siehe PN

    Das ist richtig, die ARGE kann zurückfordern.


    Ich vermute mal, deine Bekannte hat monatlich unterschiedlich verdient und das wurde so nicht angegeben.
    Muß nicht die Schuld von ihr sein, aber die ARGE ist im Recht.


    Sie soll einfach mal nachfragen, dann wird man ihr das erklären


    Das Haus muss nicht verkauft werden.
    Wie gerade schon im anderen Beitrag geschrieben, soolen Lebensgefährte und Kind einen Antrag stellen und dann mal abwarten. Nur soviel: Die Raten für die Autos jucken die ARGE nicht, Haushaltsstrom ebenfalls nicht.


    Gruß

    Herr Glücksfrosch, warum so ungenau heute?


    "Mindestens sind jedoch ? 3.100 und maximal ? 9.750 pro Person plus ? 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei. ", siehe http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Grüße,
    Joachim


    Herr JoachimM,


    das kann ich leicht beantworten:


    Nach meinem Kenntnisstand sind es 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? beim Antragsteller. Jede weitere Person in der BG 150 ? pro Lebensjahr.
    Das ist das was ich an Infos habe. Ich geb grundsätzlich nichts drauf, was in irgentwelchen Foren oder Nachrichtenseiten steht.
    Das heißt aber nicht, dass ich mich nicht irren kann, meine Infos sind halt nicht immer up to date.;)


    In diesem Sinne bitte ich mir das nachzusehen.


    Mein liebes Kätzchen,


    wenn Ihnen meine Postings nicht gefallen, dann lesen sie sie einfach nicht.


    Wenn hier jemand Fragen stellt, bin ich gerne bereit, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten um damit vielleicht Hilfestellung zu geben.


    Wenn aber Herr oder Frau Hosching hier vorsätzlich irgentwelchen Schei... reinschreibt und damit Leute, die ohnehin verunsichert sind obendrein noch anstachelt, dann ist das voll daneben.
    Und wenn ich dann solchen Vögeln mal einen vor den Bug gebe und damit verhindere, dass Leute wegen Kleinigkeiten, die im Gespräch mit der ARGE geklärt werden können, direkt zum Anwalt rennen, finde ich da nichts verwerfliches dran.


    Da Sie aber nach Ihrem Beitrag ganz offensichtlich auch zu dem Stamm gehören, der Betrug und Bescheissen als ganz normal empfindet (sonst hätten Sie zu den Beiträgen ja mal was geschrieben) darf ich Sie doch freundlichst bitten, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern und mich ganz gepflegt..., na ja das können Sie sich wahrscheinlich denken.


    In diesem Sinne

    also wie gesagt war ich in erfurt bei der arge...dort sagte man mir ja ers, dass ich keinen ansoruch hätte. das geld wurde dann 6 monate nach antrag nachgezahlt...einen teil habe ich schon zurückgezahlt, da wie gesagt damals meine adrtessänderung mit umzug und allem überhaupt nicht berücksichtigt wurden...


    in sonnerberg habe ich dann "nur" 250 euro erhalten...aber ich hatte damals schon ein kind. also müsste ja nocheinmal der freibetrag fürs kind aufgerechnet wreden...dann wären es insgesagt 7900 euro die ich besitzen dürfte zu diesem zeitpunkt.


    muss ich dann nur die differenz zurückzahlen oder zählen dann die 7900 euro auch ersteinmal so, dass die aufgebraucht werden müssen?

    #


    Sorry, ich verstehe die Rechnung nicht.
    Ich denk dass Kind ist noch klein?

    Hallo,
    es üssen immer alle Einkommen angegeben werden, es sei denn Diese werden Cash ohne Nachweis gezahlt.


    Und wieder ein grandioser Beitrag des Herrn/ der Dame ohne Ahnung mit dem Hang zum bescheissen.


    Ganz großes Tennis aber wo bleibt der Hinweis auf Anwalt und Sozialgericht? Na ja, kann ja noch kommen.


    So, dann ma zur Frage:


    Zunächst einmal; Als Behindeter kann man sich soviel ich weiß auch noch bei der Agentur für Arbeit melden, denn von da gibt es m.W. noch Förderungsmöglichkeiten.
    Was ein Freelancer ist, entzieht sich meiner Kenntniss.


    Die Einkünfte aller in der Bedarfsgemeinschaft lebender Personen sind anzugeben. In wie weit etwas angerechnet wird, erklärt die ARGe ( hängt aber von mehreren Faktoren ab, wenn Ihre Lebensgefährtin etwas in Aussicht hat, einfach mal nachfragen.


    Vorsicht mit einem zweiten Minijob. Der wird zu dem ersten dazugerechnet und der zweite Arbeitgeber darf dann, wenn über 400 ? verdient werden, die ganzen Sozialabgaben zahlen. Dann wird die Nummer nämlich sozialversicherungspflichtig. Näheres auch hier bei dem Sachbearbeiter.


    Schönen Abend noch