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wohngeld

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  #1  
Alt 02.05.2009, 12:14
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Standard wohngeld

wo kann ich denn als schülerin zusätzlich zum bafög noch wohngeld beantragen?

arge oder wohngeldstelle in der stadt?

zudem hab ich mir mal die leistungstabellen auf der seite hier angeschaut..ich habe doch einen eigenen hausstand wenn ich nicht mehr bei meinen eltern wohne und in meiner wohnung auch gemeldet bin oder nicht?

ich gehe auf eine berufliche schule und mache dort das fachabitur..und bekomme elternabhängiges bafög, weil ich zwar eine abgeschlossene berufsausbildung habe aber noch nicht 3 jahre durchgängig erwerbstätig war..

müsste ich dann nicht mehr als 455 € im monat bekommen? in den tabellen stehen zumindestens andere werte...
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  #2  
Alt 02.05.2009, 13:04
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Hallo,

Wohngeld kannst du bei deinem zuständigen Wohnungsamt beantragen. Es ist richtig, dass du einen eigenen Hausstand hast, dementsprechend bemessen sich auch die Bafögleistungen. Der Höchssatz Schülerbafög liegt bei 514€, darin enthalten sind eine Pauschale für die Mietkosten (Unterkunft außerhalb des Elternhauses) und (sofern erforderlich) ein Beitrag für eine freiwillige Krankenversicherung. Warum du nur 455€ bekommst, kann ich dir nicht sagen. Bist du noch in der KV deiner Eltern? Damit würde sich der Fehlbetrag erklären.
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  #3  
Alt 02.05.2009, 23:18
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doch bin ich!

mmmhh muss ich montag mal meine bafög tante anrufen

ach bei der wohngeldstelle? ich denke gerade da nich??? dachte arge?

ach maaaaaan..is dit alles kompliziert
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  #4  
Alt 03.05.2009, 12:13
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Nein, für Wohngeld ist das Wohnungsamt zuständig, die haben mit der Arge nichts zu tun.

Wenn du in der KV deiner Eltern bist, ist das Bafög korrekt berechnet.
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  #5  
Alt 03.05.2009, 13:05
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also mir wurde letztes jahr bei antragstellung gesagt ich muss mich wieder familienversichern..

gut, dann fahr ich montag hier in unserer stadt zur wohngeldstelle..

und bei arge kann ich nix zusätzlich beantragen?
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  #6  
Alt 03.05.2009, 19:52
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Hallo,

ja natürlich wurde dir das gesagt! Wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht zahlt das Bafögamt natürlich nicht den Zuschuss zur Krankenversicherung! Somit ist alles korrekt berechnet!

Wie ich dir bereits in einer Neantwortung deiner anderen Fragen geschrieben habe, kann in Härtefällen eine Bezuschussung der Mietkosten durch die Arge erfolgen. In deinem Fall scheint das aber eher unwahrscheinlich.

Du bekommst Bafög, Kindergeld und nach Beantragung Wohngeld. Damit sollte dein Bedarf gedeckt sein. Es steht dir natürlich frei. einen Antrag bei der Arge zu stellen.
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  #7  
Alt 04.05.2009, 14:23
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Sorry, eine kleine Korrektur

zu meinen Studentenzeiten war Wohngeld noch mit Bafög kombinierbar, wie ich eben gelesen habe ist dies nun aber nicht mehr der Fall.

Also ist für dich doch Arge zwecks eines Mietkostenzuschusses Ansprechpartner.
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