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zusammenziehn

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  #1  
Alt 07.09.2009, 19:38
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Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 6
Standard zusammenziehn

Hallo ware heute auf dem arbeitsamt und habe alles geklärt das mein freund mit mir zusammen ziehen kann da er aber in der ausbildung ist und nur 522 euro bekommt hätte ich mal eine frage er muss ja von dem geld die hälfte bezahlen und sein lehrgehalt wird bei mir mit angerechnet geht das das er ektra einen antrag stellt auf hartz4 oder geht das nicht
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  #2  
Alt 07.09.2009, 22:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo,

er braucht keinen extra Antrag zu stellen, weil ihr ja als BG gewertet werdet und dein Antrag eh für euch beide gilt. Du wirst auch trotz des Gehaltes deines Freundes sicher nichts von der Leistung gekürzt, dazu ist es einfach zu wenig? Bekommt dein Freund Kindergeld? Er könnte auch BAB beantragen.

LG, Jalale.
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