Zuzahlung zur stationären Behandlung / Krankenhaus

  • Ich bekomme von der ARGE 318,00 Euro monatlich als Grundsicherung. Ich war jetzt sieben Tage im Krankenhaus und bekam wenige Tage nach der Entlassung eine Rechung über eine Zuzahlung zur stationären Behandlung im Krankenhaus - 10,00 Euro am Tag.


    Besteht die Möglichkeit diese Rechnung bei der ARGE mit der Bitte um Ausgleich/Zahlung einzureichen?

  • Hallo!


    Du hast als Bezieher von ALG 2 die Möglichkeit Dich von der Selbstbeteiligung druch die KK befreien zu lassen. Generell muss man 2% des Einkommens als Selbstbeteiligung zahlen, bei vom Arzt bestätigten Chronischen Erkrnakungen nur 1%. Bei ALG 2 sind die 2 % um die 84 Euro. Die kannst Du zu Beginn des Jahres zahlen ( an die KK ) und dann beantragen, daß Du von der Zuazahlung begreit wirst.... Oder Du wartest bis Du die 84 Euro z.B. als Praxisgebührern , Medikamentenzuzahlung etc. gezahlt hast und beantragst dann bei Deiner Krankenkasse die Befreiung. Die ist dann für den Rest des Kalenderjahres gültig und beinhaltet Eigenanteile an Medikamenten, Praxisgebühr und Eigentanteil an Krankenhausauffenthalten und Kuren....


    Stell so schnell wie möglich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung und dann bekommst Du auch alles was über deinem Zu Zahlenden Anteil ( den 84 Euro ) gezahlt hast, zurück....


    Allerdings ist es richtig, daß Du auch mit einem Abzug für Vollverpflegung von ca 35 % von Regelsatz ( nicht Miete etc.) rechnen musst....


    Deshalb ist es um so wichtiger die Befreiung bei der KK zu beantragen...


    LG laetitia

  • Hallo!


    Soweit ich weiß gibt es seit Beginn des jahres die sog. Bagatellgrenze. Danach dürfen für kurze stationäre Aufenthalte ( soweit ich weiß unter 30 Tagen, da bin ich mir aber nicht ganz sicher ) die Regelsätze nicht gekürzt werden.


    LG Laetitia

  • Hallo.Meine Frau und ich sind Hartz 4 Empfänger.Meine Frau geht am 4. Dezember ins Krankenhaus.Bekommt ein neues Kniegelenk.Die Dauer ca. 14 Tage.Soll am 15./16. wieder entlassen werden.Soll dann ca. 10 Tage zu Hause verbringen(Weihnachten) und anschliessend zur Reha.Die Frage ist,ziehen sie da was von Hartz 4 ab?Bekommen ca.572 Euro zusammen.Meine Email: [email protected]

  • Habe gerade nachgeschaut: die Bagatellgrenze liegt bei 21 tagen.... Erst darüber darf abgezogen werden ,wenn die 21 Tage in einem Monat liegen.....:D


    Hallo.Bin der Bratbaer59.Meine Frau kommt am 4. Dezember zur Op ins Krankenhaus.Dauer bis ca. 15./16. Dezember.Bekommen beide Hartz 4.(572 Euro).Wird davon was abgezogen oder nicht.Sie ist von der KK von allem befreit.Meine Email :[email protected]

  • Hallo!*


    Wenn sie befreit ist von den Zuzahlungen dann braucht sie auf keinen Fall die Zuazhlung von 10 Euro pro Tag leisten. Befreiung mitnehmen und im KH vorzeigen. Ob die Arge was abzieht kann man im Vorhinein nicht sagen , da man ja nicht weiß ob der angenommene Zeitraum so bleibt. Sind es unter 21 Tagen dann leigt es innerhalb der Bagatellgrenze und es dürfte ncihts abgezogen werden...


    Was ist denn jetzt so schwer daran?

  • Hallo!*


    Wenn sie befreit ist von den Zuzahlungen dann braucht sie auf keinen Fall die Zuazhlung von 10 Euro pro Tag leisten. Befreiung mitnehmen und im KH vorzeigen. Ob die Arge was abzieht kann man im Vorhinein nicht sagen , da man ja nicht weiß ob der angenommene Zeitraum so bleibt. Sind es unter 21 Tagen dann leigt es innerhalb der Bagatellgrenze und es dürfte ncihts abgezogen werden...


    Was ist denn jetzt so schwer daran?



    dito!


    um missverständnissen vorzubeugen, sollte man (wie eigentlich immer, ich sage nur mitwirkungspflicht!) die arge informieren.
    wenn abzusehen ist, dass man für 2-3 wochen im krankenhaus ist, weiß die arge bescheid, dass sie erstens nicht die leistungen zu kürzen hat & zweitens, dass der/diejenige während dieser zeit "dem arbeitsmarktnicht zur verfügung steht" (= sanktion wg.fehlender verfügbarkeit entgehen!), wie es so schön heisst.


    vg!

  • Hallo allerseits, mir wird ganz übel, wenn ich lese, wo die Arge noch überall abziehen kann und warum - und es tauchen Fragen auf. Ich selbst bin vom Amt richtiggehend dazu "verdonnert": Ich muß eine Reha durchführen lassen, weil ich zur Zeit aufgrund verschiedener Folgeschäden nach Autobahnunfall und Psyche, nicht einsatzfähig bin. Also - ich "muß". Habe mich schon bei dem Gedanken über die dann anfallenden 10 Euro geärgert, aber wenn die nun auch noch kürzen... Ist das rechtens: Mich zu zwingen und gleichzeitig zu kürzen? Bei mir wird es sich voraussichtlich um wenigstens 6 Wo handeln, an die ich gar nicht denken mag, weil ich meine Tochter dann hier alleine lassen muß. Sie ist zwar 17 Jahre alt und sagt, das ist o.k., aber ich könnte k....


    Also Frage: Kann man zu einer Reha gezwungen werden?

  • Heisst es im Gestz nicht das Du alles erdenkliche unternehmen musst um in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gelangen!


    Tja wenn Du weiter Krank bleiebn möchtets, oder die Genesung verzörgern magst weil Du an der Eigenständigkeit Deiner 17-jährigne Tochter zweifelst, dann kann ich verstehen wenn ein Sachbearbeiter darin den Grund sieht die Leistung gänzlich zu verweigern!


    Ist das Deine Zielsetzung ?


    Sorry wenn ich Dich so hat mit dem konfrontieren muss, was Dir eigentlich am meisten am Herzen liegt!


    Auch Deine Tochter wird vermutlich mehr Freude an einer gesunden Mutter haben, als an einer sich tagtäglich dahin quälenden nicht genesenen Mitbewohnerin, die sich damit quält die Fürsorgepflicht gegenüber der im grunde schon fast erwachsen Tochter zuerfüllen.


    Reha ist zwar kein Urlaub, aber bei HARTZ IV muss man soetwas schon beinahe als einen Glücksfall betrachten!


    Die Versorgung Deiner Tochter muss die ARGE in dieser Zeit in jedem Fall garantieren!


    Gruss und erhole Dich

  • Zuzahlung bei Reha über die RV??? Da wird das ganz anders geregelt. Es gibt Einkommenabhängige Zuazahlungen... Oder wer ist Kostenträger der Reha??


    Zuzhalungen von 10 Euro fallen nur bei stationären Aufenthlten an, die über die KK als Kostenträger gehen...


    Wenns über die RV läuft mal einfach auf die Seite der RV gehen und nachschauen wie die Zuzahlunge geregelt ist... Ist grundsätzlihc anders als über die Kasse.....Befreiungen der Kasse gelten dann natürlich auch nicht..