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Ausgesteuert was nun ?

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  #1  
Alt 19.08.2011, 23:51
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Standard Ausgesteuert was nun ?

Hallo, bin ab dem 25.08.2011 ausgesteuert, hab mich brav beim Amt gemeldet und Formulare bekommen, die ich beim Arbeitgeber abgegeben hatte, diese sollte er ausfüllen und zurückschicken,
mein Arbeitgeber rief mich an und bestand darauf das ich kündigen solle.

Meine Frage : Was soll ich tun?

Geändert von felixtuffy (20.08.2011 um 00:07 Uhr)
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  #2  
Alt 20.08.2011, 09:49
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Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst müßtest du bevor du ALG bekommen kannst natürlich dieses beenden.Du müßtest bevor du eine Kündigung abgibst mit dem Arbeitsamt abklären das du keine Sperre erhälst.Kann dich nicht dein Arbeitsgeber kündigen bzw. käme eventuell eine Rente in Betracht?
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  #3  
Alt 20.08.2011, 10:59
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und Aussagen vom Amt immer schriftlich bestätigen lassen!!!
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  #4  
Alt 20.08.2011, 13:12
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(Kitty)
Hallo Kitty

Mein Arbeitgeber hat mir per Telefon gesagt das er mich Kündigen wird nun bin ich noch nicht gekündigt wurden im Formular vom Arbeitsamt haben die das gegenteil von dem was sie sagten getan!

Liebe Kitty Danke erstmal für deine Antwort
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  #5  
Alt 20.08.2011, 13:16
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(Kuddel....)

Danke mach ich!
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  #6  
Alt 20.08.2011, 13:31
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst müßtest du bevor du ALG bekommen kannst natürlich dieses beenden....
nur als Hinweis: es gibt in diesem Zusammenhang 2 Begriffe, welche auch getrennt zu betrachten sind
Arbeitsverhältnis
Beschäftigungsverhältnis

Hier sollte der Nachweis genügen, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr vorliegt (was ja durch die Aussteuerung getan ist).
Das Arbeitsverhältnis wäre dem übergeordnet, und ruht hier in diesem Fall. Alle Rechte und Pflichten lt. Vertrag stehen also nur auf dem Papier; gleichwohl besteht der Vertrag als solches noch.
Diesen Zustand will der ArbG ändern.
Für das ALG sollte der Nachweis der Beschäftigungslosigkeit reichen.
§119 SGB III
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2......

Hinsichtlich der Eigenkündigung schließe ich mich der Aussage von Kitty an

Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
...Du müßtest bevor du eine Kündigung abgibst mit dem Arbeitsamt abklären das du keine Sperre erhälst.Kann dich nicht dein Arbeitsgeber kündigen bzw. käme eventuell eine Rente in Betracht?
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  #7  
Alt 21.08.2011, 22:53
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(dms)
Hallo
Danke schön für die Auskunft hast mir echt weiter geholfen !!!
Hab morgen ein Gespräch mit der IHK, mal sehen was die sagen, dann werd ich aber zu sehen wiedermal zum Amt zu fahren ! Ich wollt es immer vermeiden vom Amt abhängig zu sein, und nun ist es passiert ich hoffe so schnell wie möglich wieder da raus zu kommen denn irgendwie kotzt mich das alles jetzt schon an.
Mann hat 13h am Tag gearbeitet vertraut seinem Arbeitgeber und wird voll ausgenutzt es wurden nur 6h aufgeschrieben, das ohne Pause und auf Toilette durfte mann auch nicht es wurde an allem gespart, an Personal und natürlich Stunden.
Mann wird vor Kunden gemobbt einen Betriebsrat gibts auch nicht und auch noch des Diebstahls verdächtigt immer vor Kunden,mann arbeitet jahre sogar als Stellvertretende Marktleitung, mann gibt alles, wird zum work aholic pauert ohne ende denkt nich dran irgend wann vom Staat abhängig zu sein.
Doch dann bekommt mann gerade mal genug Geld um seine Miete zu zahlen, wo bleibt da die Gerechtigkeit.
Vor allem wird immer alles so schön in die länge gezogen naja genug gemeckert.
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