Berechnung Alg1 bei Teilzeit

  • Hallo,


    ich war letzte Woche zur Antragsabgabe und Berechnung. Meinen Bescheid erhalte ich diese Woche. Da ich ergänzend Alg2 erhalte, wird das ja verrechnet. Von der Arge erhielt ich schon die neue Berechnung und da steht mein Alg1 Anspruch drin. Da wissen die ja mehr wie ich! Ich bin erschrocken über den Betrag, denn letzte Woche wurde mir was anderes ausgerechnet.
    Ich war zwei Jahre in Elternzeit und habe danach einen Monat 32,5 Wochenstunden und einen Monat 20 Wochenstunden gearbeitet. Ich möchte mich nun dem Arbeitsmarkt 25 Wochenstunden zur Verfügung stellen. Die Bearbeiterin beim Arbeitsamt erklärte mir, dass ich da keine Abzüge hätte, da ich ja zuletzt auch nur 20 Wochenstunden gearbeitet habe. Als Berechnungsgrundlage wurde ein fiktives Einkommen genommen. Darf mein Anspruch gekürzt werden, wenn ich mich nur Teilzeit zur Verfügung stelle und auch vorher nur Teilzeit gearbeitet habe?


    MfG
    Mausezahn

  • Hallo,


    ALG I ist eine Versicherungsleistung die sich allein auf Basis deines Einkommens in der Vergangenheit berechnet. Wenn du nachdem du arbeitslos geworden bist, nur noch eingeschränkt arbeiten willst, mindert das die ALG I Leistung nicht. Allerdings wird dein Anspruch auf ALG I beim nächsten Mal gff. geringer sein, weil du halt weniger verdient hast.


    Ausrechnen kannst du dir das hier: http://www.sozialleistungen.in…slosengeld-i-rechner.html


    Bei ALG II wird auch kein Abzug vorgenommen, wenn du zukünftig nur noch halbtags arbeiten willst.


    Grüße,
    Joachim