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#1
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Ich bin bis 26.08.09 ALG I Empfänger. Ich möchte eine neue Ausbildung machen, die vor dem 26.08. 09 beginnt. Ich erhalte einen Bildungsgutschein und die Ausbildung dauert 12 Monate.
ERhalte ich dann ALG I bis zum Ende der Ausbildungszeit oder nur bis 26.08.09???? |
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#2
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Du bekommst bis zum 26.08 ALG1 und mußt dann ALG2 beantragen.
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#3
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hallo Kitty121, privet malich;.)
@malich: hab sehr ähnliche Situation und hoffe, um ALG 2 herum zu kommen. Meine Studienergänzung würde 13 Monate dauern. Um bei deiner Situation zu bleiben: lt. Wikipedia solltest du die ganzen 12 mon. im ALG I - Bezug bleiben. Also auch nach 26.08.09. Zitat: Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden. Ähnliches in der AA-Broschüre zum Bildungsgutschein. Was verstehe ich falsch, Kitty121? Beruht deine Auskunft auf Erfahrungswerten? |
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#4
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Hallo!
Die Beiträge von malich und Kitty121 sind nun fast vier Monate alt. Während malich dieses Forum nun schon lange nicht besucht hat, ist Kitty121 derzeit seit etwa 3 Wochen offline. Nur damit du dich nicht wunderst, falls du keine von den beiden bekommst.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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Alles klar, war eben mein erster Beitrag nach der Anmeldung heute.
Kann vielleicht jemand anders meine Zweifel in der Sache zerstreuen? Am Besten aus Erfahrung. Dass so eine BGS-Weiterbildung länger dauert, als der restliche ALG-Anspruch, dürfte nicht selten vorkommen... Soll man sich denn wirklich von Vornherein auf hartz 4 ab Tag X einstellen, wenn man sich drauf einlässt? Was ich sonst dazu im Netz fand, spricht eher gegen die Behauptung von Kitty. |
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