Bildungsgutschein und Alg I

  • Ich bin bis 26.08.09 ALG I Empfänger. Ich möchte eine neue Ausbildung machen, die vor dem 26.08. 09 beginnt. Ich erhalte einen Bildungsgutschein und die Ausbildung dauert 12 Monate.
    ERhalte ich dann ALG I bis zum Ende der Ausbildungszeit oder nur bis 26.08.09????

  • hallo Kitty121, privet malich;.)


    malich : hab sehr ähnliche Situation und hoffe, um ALG 2 herum zu kommen. Meine Studienergänzung würde 13 Monate dauern. Um bei deiner Situation zu bleiben: lt. Wikipedia solltest du die ganzen 12 mon. im ALG I - Bezug bleiben. Also auch nach 26.08.09.


    Zitat:


    Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden.


    Ähnliches in der AA-Broschüre zum Bildungsgutschein. Was verstehe ich falsch, Kitty121? Beruht deine Auskunft auf Erfahrungswerten?

  • Hallo!


    Die Beiträge von malich und Kitty121 sind nun fast vier Monate alt. Während malich dieses Forum nun schon lange nicht besucht hat, ist Kitty121 derzeit seit etwa 3 Wochen offline. Nur damit du dich nicht wunderst, falls du keine von den beiden bekommst.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Alles klar, war eben mein erster Beitrag nach der Anmeldung heute.


    Kann vielleicht jemand anders meine Zweifel in der Sache zerstreuen? Am Besten aus Erfahrung. Dass so eine BGS-Weiterbildung länger dauert, als der restliche ALG-Anspruch, dürfte nicht selten vorkommen... Soll man sich denn wirklich von Vornherein auf hartz 4 ab Tag X einstellen, wenn man sich drauf einlässt? Was ich sonst dazu im Netz fand, spricht eher gegen die Behauptung von Kitty.