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#1
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Hallo zusammen,
ich habe bereits vor ca. einem halben Jahr ALG2 beantragt. Damals wurde der Antrag wegen zu hohem Sparguthaben abgelehnt, und ich musste leider das Ersparte erstmal aufbrauchen. Nun besitze ich so viel Vermögen, wie ich haben darf (Lebensjahre*150€). Ich möchte jetzt einen neuen Antrag stellen. Meine Frage ist nun, ob ich für die Dauer der Bearbeitung weiterhin das Ersparte aufbrauchen muss oder die ARGE meine laufenden Kosten sofort übernimmt? Ich hoffe mir kann jemand helfen... |
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#2
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so einfach ist es nun wieder auch nicht. entscheident ist, ob du das überschüssige vermögen auch in einer angemessenen zeit verbraucht hast. nicht dass du in den letzten 6 monaten 20000 euro versemmelt hast. man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern.
wenn aber alles in ordnung ist, dann könntest du hartz4-leistungen ab dem tag an dem du den hartz4-antrag abgibst bekommen. |
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