Ehegattenunterhalt

  • Guten Tag,


    Ich vermute, dass ich meine Ex Unterhalt zahlen muss.


    Kann ich folgende Kosten in Abzug von meinen Einkünften bringen:


    Zusatzversicherungkrankenhaus 1, Klasse


    Pflegeversicherung


    Beitrag Barmer Ersatzkasse


    Solidaritätszuschlag


    Versicherungen für Brille


    Haftpflichtversicherung


    Unfallversicherung


    Lebensversicherung


    Zahlungen an die Barmer Ersatzkasse wegen § 229 - Lebensversicherung


    Kredittilgungen


    Zinsen für Überziehungszinsen


    Schulden bei der Mutter


    Schuldzinsen auf dem Kreditkartenkonto


    Steuern


    Steuerberater


    Werbungskosten


    Anwaltskosten Scheidung


    Gerne höre ich von Euch.


    Danke + Gruss Elimar

  • Hallo Elmar,


    das ist ein wenig viel was Du da bereinigend ansetzen willst.


    In den Leitlinien des für Dich zuständigen OLG kannst Du die Möglichkeiten der Bereinigung nachlesen.


    Ab Punkt 10. geht es los.


    Mein Einschätzung sähe so aus:


    Pflegeversicherung gesetzliche JA


    Beitrag Barmer Ersatzkasse JA


    Solidaritätszuschlag JA


    Versicherungen für Brille Nein


    Haftpflichtversicherung Nein


    Unfallversicherung Nein


    Lebensversicherung im Rahmen der sekundären Altersvorsorge JA


    Zahlungen an die Barmer Ersatzkasse wegen § 229 - Lebensversicherung ???


    Kredittilgungen Wenn der Kredit eheprägend ist JA


    Zinsen für Überziehungszinsen Nein


    Schulden bei der Mutter Wenn eheprägend JA


    Schuldzinsen auf dem Kreditkartenkonto Nein


    Steuern Lohnsteuer JA


    Steuerberater Nein


    Werbungskosten beufsbedingte Ausfendungen JA siehe LL OLG


    Anwaltskosten Scheidung Nein


    LG chico