Beiträge von chico

    Hallo!


    Die TE müsste schon eine vom JA autorisierte "Pflegefamilie" sein. Dann könnte das Kind dort hin vermittelt werden, sofern sich die leibliche Mutter diesbezüglich an das JA wendet. Für eine Pflegekind gibt es im Monat ca. 900€. Wie oder ob das mit dem HArtz4 Bezug der TE verrechnet wird, weiß ich nicht.


    LG chico

    Hallo,


    das sehe ich auch so. Wollte das JC vor Jahren von mir auch schon mal haben.


    Ich würde denen Nachweise über Dein Einkommen der letzten 12 Monate zur Verfügung stellen. Dann aber auch die bereinigenden Posten auflisten. Fahrten zur Arbeit (Hin und Rückweg 0,30€ je KM) und sekundäre Altersvorsorge falls betrieben wird.


    Dein Punkt 4 irritiert mich etwas. Da ihr bereits seit 3 Jahren nicht mehr zusammen lebt, sollte ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht mehr gegeben sein. Von was hat die Frau in den 3 Jahren gelebt?


    LG chico

    Hallo morel,


    warum sprichst Du mit der Mutter über den Kindesunterhalt? Das Kind ist volljährig und damit Dein alleiniger Ansprechpartner. Das Kind muss seinen Unterhaltsanspruch selber durchsetzen.


    Aber zu Deiner Frage. Sollte die Tochter in einer eigenen Wohnung leben, hätte sie ab 01.01.2016 einen pauschalen Anspruch von 735€. Darauf angerechnet wird aber das volle Kindergeld und eigenes Einkommen. Das Kind deckt damit seinen Bedarf selber.


    Sollte das Kind noch bei der Mutter wohnen, errechnet sich der Anspruch aus dem addierten Einkommen beider Elternteile. Nach DDT wären das 686€. Auch hier wird wieder Kindergeld und eigenes Einkommen angerechnet.


    Du bist der Tochter nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Und lass Dich nicht mehr von der Mutter damit nerven. Sie wäre selber barunterhaltspflichtig und hat da nix mehr zu sagen.


    LG chico

    Hallo Matthias!


    Die Mutter hat zunächst mal nichts zu wollen. Wenn das Kind Unterhalt begehrt, muss es diesen selber von Dir fordern.


    Nach Deinem Einkommen hätte das Kind einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 530€. Darauf wird das Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet. Im Moment noch 184€. Somit verbleiben 346€. Weiter wird das Einkommen des Kindes auf den bedarf angerechnet. Netto sind das etwa 480€. Diese werden noch um 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen bereinigt. Verbleiben noch 370.


    Damit deckt das Kind seinen Bedarf mit Kindergeld und Ausbildungsvergütung selber.


    Du musst nichts mehr zahlen.


    LG chico

    Guten Abend!


    Da schaust Du mal in § 1601 BGB. Erkennst Du zwischen dem Ehemann Deiner Ex und euren Kindern eine Verwandschaft in gerader Linie?


    Wie hoch ist denn das Einkommen der Ex-Frau?


    LG chico

    Hallo,


    der Anspruch geht mit den 18. Lebensjahr auf das Kind über. Die KM kann dann nichts mehr veranlassen.


    Wenn jetzt die Vollstreckung von der KM betrieben wird und das Kind ist noch nicht volljährig, ist das völlig in Ordnung.


    Titel löschen kann man nicht. Das volljährige Kind könnte eine Verzichtserklärung auf Ansprüche aus dem Titel abgeben. Dann wäre das erledigt.


    Dann hätte Vati echt was gespart.


    Ich hab´meiner Ex-Frau auch neulich eine titulierte Forderung in Höhe von 400€ erlassen, weil ich weiß, dass sie das nie in ihrem leben wird aufbringen können.


    LG chico

    Hallo,


    also was die Dame vom Amt da fordert ist m.M.n. Quatsch. Ich glaube nicht, dass der GVZ mal eben so losläuft und eine vermögensauskunft einholt. In der Regel passiert das nur dann, wenn der GVZ zur Vollstreckung erscheint und die Eidesstattliche Versicherung abnimmt.


    Wie wäre es denn mit Einem Steuerbeschei vom Finanzamt. Solltest Du doch auch haben, oder?


    LG chico

    Hallo,


    warum soll denn vollstreckt werden, wenn Unterhalt gezahlt wird? Wird der Titel nicht voll bedient?


    Beim Kindesunterhalt gelten nicht die Pfändungsfreigrenzen sondern die Selbstbehalte. Dieser betgrägt aktuell 1.080€.


    Der KV leistet also schon mehr als er müsste. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit lasse ich jetzt mal außen vor.


    LG chico

    und ich würde mich auch um eine Krankenversicherung bemühen. Für nichtversicherte Zeiten laufen Schulden auf, welche dann zu zahlen sind, wenn man wieder Mitglied einer Krankenversicherung wird.

    ich denke so in den ganz falschen Hals habe ich es nicht bekommen....


    Ist denn bei Dir zu erwarten, dass Du als Rentner eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommst? Dann kannst Du diese Rente natürlich mit Leistungen aus eine Riestervertrag aufbessern.


    Sollte Dein Rente unter der Grundsicherung liegen so dass Du zusätzlich noch Sozilleistungen in Anspruch nehmen musst, dann wird die Leistung aus dem Riestervertrag darauf voll angerechnet. In dem Fall macht Riester dann nur Sinn um die Allgemeinheit zu entlasten.


    LG chico

    Das wäre mir neu, dass eine Riester-Rente nicht auf eine, wie auch immer gestaltete, Transferleistung im Alter angerechnet wird. Das geht aus Deiner Verlinkung auch gar nicht hervor.


    Wenn Du als Rentner Sozialleistungen bekommst und dazu eine Rentenleistung aus privater Vorsorge beziehst, findet diese volle Anrechnung auf die Sozialleistungen.


    LG chico

    Hallo Johanna,


    warum solltest Du denn kein BAB bekommen, wenn Deine Mutter doch nur 1.300€ zur Verfügung hat? ich denke schon, dass da noch ein Anteil BAB für Dich fällig wird. Allein von 300€ Azubivergütung und dem Kindergeld kann man sich wohl keine Wohnung leisten.


    Das Kindergeld in Höhe von 184€ leitet Deine Mutter dann an Dich weiter?


    LG chico

    Jobcenter kommt für Dich nicht in Frage, weil Du dann in Ausbildung bist. Erkundige Dich bei der Agentur für Arbeit, ob BAB für Dich in Frage kommt.


    Die genannten 700€ Ausbildungsvergütung, ist das Netto oder Brutto?


    Wenn Du als volljähriges Kind Vermögen/Ersparnisse hast, sind diese für den Lebensunterhalt aufzubrauchen, bevor die Eltern in Anspruch genommen werden.


    LG chico