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#1
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Hallo liebe Gemeinde,
ich bin 28 Jahre alt und lebe von meinem Mann Getrennt. Scheidung läuft. Jetzt beziehe ich seit März 2009 Harzt IV, und mein Mann muss ab dem 01.02.2009 Ehegattenunterhalt in Höhe von 298 Euro leisten. Dieses tut er selten und teils nicht Pünktlich. Derzeit kommen nach und nach einige Euro´s an. Jetzt hat die ARGE zu mir gesagt das, wenn ich die 298 Euro UH bekomme vom Februar 2009 die es mir als Einkommen anrechnen. Dürfen die das? Beziehe doch erst seit März 09 Harzt IV. dürfen die das? |
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#2
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ja, ehegattenunterhalt ist grundsätzlich als einkommen anzusehen. das hat mit deinem leistungsbezug von hartz4 ab märz 09 nichts zutun.
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#3
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das hat sehr wohl was mit dem leistungsbezug im ,ärz zu tun
denn es gilt das zuflussprinzip, nur in dem monat wo etwas wirlich zufließt , darf es als einkomen agerechnet werden danielo, ich würde mir an deiner stelle mal überlegen, was du antwortest |
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