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#1
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Hallo,
ich bin seit 1985 nach 19 Ehejahren geschieden. Seitdem zahlt mein Exmann Unterhalt. Dieses wurde vom Gericht per Urteil festgelegt. Nun bekam ich heute einen Brief von meinem Exmann, dass er zu 01.08.2008 in Rente gegangen ist. Auch teilte er in diesem Brief mit (welches nicht einmal von ihm unterschrieben wurde!), dass er die U-Zahlung zum 01.08.2008 einstellt. Er meint, dass durch den Versorgungsausgleich ich jetzt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hätte. Stimmt das?? Kann er einfach so die Zahlungen einstellen? Gibt es nicht dann wenn einen gerichtliches Aufhebungsurteil (da die U-Zahlung ja vom Gericht gestgelegt wurde)? Vielleicht könnt ihr mir ja helfen? Vielen Dank schon einmal |
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#2
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Hallo Ponyhof!
Die Rente befreit Deinen Ex sicherlich nicht automatisch von der gerichtlichen Vereinbarung, die ja einen Versorgungsausgleich darstellt. Durch die Nichtleistung wirst Du allerdings gezwungen weitere Schritte einzuleiten, z.B. Klage bei Gericht. Ich denke wenn der Ex eine angemessen hohe Rente erhält die ihm auch weiterhin die Leistungserbringung ermöglicht wird das Gericht für Dich entscheiden, wenn es Ihm aber Vorteile bringen würde hätte er es wohl kaum so praktiziert, es sei denn er geht von einer gewissen Unsicherheit aus und hofft das Du Dich damit zufrieden gibst. Problem ist, sofern Du keine Rechtschutzversicherung hast und nicht durch ALG II Bezug auf kostenlose Rechtsbeihilfe zurückgreifen kannst, es passieren könnte das Du auf den Kosten für einen privaten Rechtsstreit sitzen bleibst und eventuell auch die kosten der Gegenpartei aufbringen musst wenn aufgrund der Rente tatsächlich keine Leistungen erbracht werden können und Du über genug Kapital verfügst. Gruß |
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#3
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#4
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Hallo advokat,
Danke für den wirklich guten Tipp. Gruß Ponyhof |
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