Trennung nach 35 Jahren - Fragen über Fragen

  • Hallo Zusammen,


    meine Eltern trennen sich nach 35 Jahren Ehe (beide sind 59 Jahre alt).


    Meine Mutter hat einen 400,- Job. Mein Vater bezieht ALG I ca. 1200 €.
    Die Trennung geht von meinem Vater aus, er hat eine neue LP und will die gemeinsame Wohnung behalten.


    Ach ja meine Mutter ist seit meiner Geburt vor 31 Jahren nicht mehr Vollzeit arbeiten gegangen, sondern hat sich um die Erziehung der Kinder gekümmert. Im Anschluss hat sie dann den Minijob angenommen.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Steht meiner Mutter Unterhalt zu? Mein Vater meint, dass sie nichts bekommt.
    2. Wenn meine Mutter den 400,- Job aufgibt, da sie überlegt in unsere Nähe zu ziehen (400km entfernt), hat das Konsequenzen auf den Unterhalt?
    3. Kann meine Mutter ALG II beantragen? Sie braucht ja eine Wohnung.
    4. Wie ist das mit den angeschafften Sachen, wie z.B. auch das Auto?


    Hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme.


    Vielen Dank.

  • Hallo Zusammen,


    also meine Eltern trennen sich nach 35 Jahren Ehe. (beide sind 59 Jahre alt) Meine Mutter ist seit meiner Geburt vor 31 Jahren zu Hausse für die Kindererziehung geblieben. Und hat dann vor ca. 10 Jahren nen Minijob angenommen.


    Mein Vater will die Wohnung behalten. Er bezieht ALG I, ca. 1200 €.
    Meine Mutter hat einen 400 € Job.


    Wie es mit Unterhalt ausschaut, weiß ich noch nicht. Mein Vater meint er müsse keine Zahlen (mal sehen was der RA sagt).


    1. Hat meine Mutter Anspruch auf ALG II?
    2. Hat sie auch Anspruch auf eine Wohnung? Und auch auf Unterstützung für die Wohnungseinrichtung?


    Meine Mutter überlegt, ob sie in unsere Nähe ziehen soll (wir wohnen 400 km entfernt), um neu anzufangen, da mein Vater schon eine neue LP hat.


    3. Wenn sie dann den 400 € Job kündigt, hat das Konsequenzen?


    Wir überlegen, meine Mutter vorübergehend, bis sie dann eine Wohnung gefunden hat, bei uns wohnen zu lassen. Mit eigenem Zimmer.


    4. Können wir dann auch nen Untermietvertrag mit Ihr machen, vorausgesetzt unser Vermieter stimmt zu?
    5. Wären wir dann eine Bedarfsgemeinschaft? (Ich bin in Elternzeit, mein Mann VZ beaschäftigt)


    Es ist ne schwierige Situation. Und ich würde mich freuen hier ein paar Antworten zu erhalten, um meine Eltern mit Infos unterstützen zu können.


    6. Wenn mein Vater Unterhalt zahlen muss, bzw. freiwillig zahlt, bleibt ihm ja auch fast nix zum leben, hat er dann auch die Möglichkeit, irgendeinen Zuschuss zu erhalten?


    Ich sag schon mal Danke fürs durchlesen und ggfs. weiterhelfende Infos!

  • Hallo Ossana,


    1. in der Regel schon. Allerdings hat der KV ggü. der KM einen Selbstbehalt von 1.050€. Da sollte also nicht mehr viel übrigbleiben für den Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt.


    2. siehe 1. hat vermutlich keinen Einfluss auf den Unterhalt, weil ALG 2 beantragt werden müsste.


    3. vermutlich ja.


    4. abhängig von der Eheform. Zugewinn oder Gütertrennung?


    LG chico

  • Deine Mutter wird sich wohl eine Arbeit suchen müssen, wo sie mehr verdient.


    Während der Trennungsphase muss dein Vater auf jeden Fall Unterhalt zahlen. Allerdings sind höchstens 150 € zu erwarten, da er einen Selbstbehalt von 1.050 € hat. Wie es nach der Scheidung aussieht, sollte der Scheidungsanwalt klären. Auf jeden Fall wird ein Versorgeungsausgleich erfolgen, denn die eigenen Rentenansprüche deiner Mutter dürften verheerend sein, sofern nicht privat vorgesorgt wurde.


    Ergänzend kann deine Mutter ALG II oder Wohngeld beantragen. Eine eigene Wohnung kann sie beziehen. Der eheliche Haushalt (Möbel, Geschirr etc.) ist gerecht aufzuteilen, für den Rest kann sie Erstausstattung beantragen.
    Zieht sie zu euch, wärt ihr keine Bedarfsgemeinschaft.


    Ob dein Vater Anspruch hat hängt davon ab, ob er allein wohnt und wie teuer die Wohnung ist. Beim ALG II muss die Wohnung angemessen sein.

  • Deine Mutter sollte einen Anwalt aufsuchen. Der wird auch klären, ob dein Vater Trennungsunterhalt zahlen muss. Deine Mutter hat selbstverständlich Anspruch auf Hartz IV. Ob Sie eine Erstausstattung bekommt, weiß ich nicht. Die Möbel deiner Eltern müssen aufgeteilt werden. Dein Vater kann nicht einfach sagen, ich habe alles bezahlt, alles ist meins. So geht es auch nicht. Wie das mit dem Job aussieht, kann ich dir nicht sagen. Allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass das Ärger mit dem Jobcenter gibt, weil sie ja durch Aufgabe ihres Jobs ihre Bedürftigkeit erhöht. Bestünde evtl. die Möglichkeit, dass sie sich vor dem Umzug bei euch einen 400 Euro-Job sucht?