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Unterhaltspflicht

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  #1  
Alt 19.03.2009, 13:48
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Standard Unterhaltspflicht

Hallo

ich hab mal eine Frage

Ich habe ich mich von meiner Frau getrennt, und eine Eigene Wohnung bezogen und bekomme seit März 2009 Hartz IV jetzt hat meine von mir getrennt lebende Frau Post vom JobCenter bekommen. Sie wird aufgefordert Ihr Einkommen offenzulegen, weil das JobCenter prüft ob Sie Mir Unterhalt zahlen muss. In dem Formular was Sie ausfüllen muss ist auch ein Feld vorhanden wo man die Höhe der Schulden (soweit vorhanden) angeben muss. Nun muss ich sagen dass, (Leider) Schulden in höhe von ca. 45000,00 Euro vorhanden sind. Meine Frau verdient ca. 1500,00 Euro Netto und hat Ausgaben (Miete, Energie, Telefon sowie Schuldentilgung) von ca.1100,- Euro. Sie hat für sich und Ihr Kind (das Sie mit in die Ehe gebracht hat) ca. 400,- zum Leben. Davon kann Sie mir nicht auch noch Unterhalt bezahlen, und ich habe mich mit Ihr geeinigt dass ich auf meinen Unterhaltsanteil verzichte.


Nun meine Frage
Kann Jobcenter auf den Unterhaltsanspruch verzichten wenn sich bei der Prüfung der Unterhsaltpflicht herausstellt, dass, der Unterhalt gegen null laufen würde bzw. das dann meiner Frau noch weniger zum Leben bleibt als Sie eh, schon hat.?

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage

Geändert von ibiza520 (19.03.2009 um 13:56 Uhr)
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  #2  
Alt 21.03.2009, 09:22
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Standard

1. Scheint sie auch ohne deinen Unterhaltsverzicht nicht in der Lage zu sein, für dich zu zahlen, also zahlen zu müssen; die Schuldentilgung (wenn nachweislich), trägt zwar auch dazu bei, aber auch ihre Verpflichtung für das Kind usw. (wie hoch sind denn die monatlichen Kreditraten?)

2. Bitte vergiß diesen Unterhaltsanspruchs-Verzicht, falls der dem Center nicht schon vorliegt. Das ist richtig dumm, weil der dazu führen könnte (falls sie doch zahlungsfähig wäre auf jeden Fall), dass du aus "Eigenverschulden (da selbst freiwillig verzichtet)", auf staatliche Hilfe angewiesen bist.
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  #3  
Alt 21.03.2009, 14:11
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Registriert seit: 20.11.2008
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Beiträge: 59
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
1. Scheint sie auch ohne deinen Unterhaltsverzicht nicht in der Lage zu sein, für dich zu zahlen, also zahlen zu müssen; die Schuldentilgung (wenn nachweislich), trägt zwar auch dazu bei, aber auch ihre Verpflichtung für das Kind usw. (wie hoch sind denn die monatlichen Kreditraten?)
Die Tilgungsraten betragen in etwas 250,- Euro verteilt auf mehrere Gläubiger

Zitat:
2. Bitte vergiß diesen Unterhaltsanspruchs-Verzicht, falls der dem Center nicht schon vorliegt. Das ist richtig dumm, weil der dazu führen könnte (falls sie doch zahlungsfähig wäre auf jeden Fall), dass du aus "Eigenverschulden (da selbst freiwillig verzichtet)", auf staatliche Hilfe angewiesen bist.
nein, ich den Unterhaltsverzicht nicht schriftlich erklärt, sondern mündlich gegenüber meiner (noch) Ehefrau .
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  #4  
Alt 21.03.2009, 15:25
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1.
Also bei einem Schuldenberg von 45.000 € hätte ich mit mehr monatlichen Kreditraten gerechnet, denn durch 250 €-Zahlungen kann man da ja unmöglich wirklich `runterkommen. Dann könnte es doch etwas enger werden, weil sie 1250 € netto behält zzgl. vermutlich Unterhalt für das Kind und staatl. Kindergeld. Es wird irgendwie zwar für jemanden, der berufstätig ist, ein Freibetrag ab gezogen und beruflich bedingte Aufwendungen, könnte aber knapp werden.

2. Gut, denn du bist eigentlich nicht in der Lage, dich endgültig so edel zu verhalten und den Verzicht richtig festzulegen, weil du dann "hinten `runterfällst".
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  #5  
Alt 21.03.2009, 16:22
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
1. Gut, denn du bist eigentlich nicht in der Lage, dich endgültig so edel zu verhalten und den Verzicht richtig festzulegen, weil du dann "hinten `runterfällst".
was heißt das jetzt für mich ?

hab vergessen zu Erwähnen das Sie das Kind (ist jetzt 16.Jahre) mitgebracht hat, und der Leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. das könnte evtl wichtig sein.

Geändert von ibiza520 (21.03.2009 um 16:25 Uhr)
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  #6  
Alt 21.03.2009, 16:25
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Wenn du auf Unterhalt verzichtest, verlierst du dem Amt gegenüber deine Ansprüche. Jeder Hilfebedürftige ist dazu verpflichtet, vor Beantragung ALG II / H IV zunächst erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Zuwendungen vom Staat zu vermeiden oder gering zu halten. Das ist keine "Kann"-Bestimmung, sondern gesetzlich so geregelt.
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  #7  
Alt 21.03.2009, 16:28
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Wenn du auf Unterhalt verzichtest, verlierst du dem Amt gegenüber deine Ansprüche. Jeder Hilfebedürftige ist dazu verpflichtet, vor Beantragung ALG II / H IV zunächst erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Zuwendungen vom Staat zu vermeiden oder gering zu halten. Das ist keine "Kann"-Bestimmung, sondern gesetzlich so geregelt.
und was bedeutet es wenn, sich bei der Prüfung herausstellt das meine Frau mir keinen Unterhalt zahlen kann?
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  #8  
Alt 21.03.2009, 16:30
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Ganz ehrlich: Genau weiß ich es nicht, aber es wäre ja zu blöd, wenn das dann Auswirkungen hätte, so dass ich glaube, es hätte keine.
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  #9  
Alt 21.03.2009, 16:31
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich: Genau weiß ich es nicht, aber es wäre ja zu blöd, wenn das dann Auswirkungen hätte, so dass ich glaube, es hätte keine.
d.h. ich bekomme dann auf jeden fall Hartz IV ?
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  #10  
Alt 21.03.2009, 16:36
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Wenn dem so ist und es keine Auswirkungen hat, dann natürlich ja. Aber warum willst du unbedingt verzichten, wenn es einerseits keine Auswirkungen hätte, oder im anderen Fall dir schaden würde?
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