Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Ehegattenunterhalt

- Anzeige -

Unterhaltsweiterzahlung bei Verrentung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.10.2009, 19:50
PKS PKS ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 3
Frage Unterhaltsweiterzahlung bei Verrentung

Hallo,
bin neu im Forum und habe eine Frage:

Meine jetzige Lebenspartnerin ist vor ca 8 Jahren nach 25 jähriger Ehe geschieden worden.
Der Exmann ist nach der Scheidung zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet worden.
Nun tritt meine Partnerin ins Rentenalter ein.
Der Anwalt des Exmanns meint, es gebe ein Gesetz, dass er jetzt nichts mehr zahlen braucht:Im Urteil des Gerichts ist ein solcher Passus nicht zu finden.
Hat da wer Erfahrung?

Geändert von PKS (20.10.2009 um 19:52 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.10.2009, 20:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Hatte deine Partnerin vorher ein Einkommen aus Berufstätigkeit, also neben der Unterhaltsleistng des Exmannes? Oder lebte sie ausschließlich von dem Unterhalt? Wenn der Anwalt des Gegners (also des Ex-Gatten) schreibt, dass es ein Gesetz gäbe, hat er diese Aussage untermauert durch Nennung der entsprechenden Bezugsquelle (Paragraphen etc.)? Oder "sagt" der Ex-Gatte eigentlich "nur", dass der Anwalt dies so "gesagt" hat? Etwas mehr Hintergrundinformationen wären nicht schlecht.

Gruß. Lirafe
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.10.2009, 22:21
PKS PKS ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 3
Standard Unterhaltsweiterzahlung bei Verrentung

Hallo Lirafe,
danke für Deine Antwort.
Ja sie hatte auch einen Job (Unterhaltszahlung beläuft sich nur auf 230,€).
Müssen wohl die Aussage von einem Anwalt prüfen lassen. Oder?

PKS
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.10.2009, 07:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Wenn es sich bislang nur um eine Aus"sage" handelt, würde ich erst einmal ohne Anwalt dagegenhalten, es sei denn, der Ex-Ehegatte stellt einfach so die Zahlungen ein. Allerdings stellt sich die Frage, ob er nicht ggf. Recht hat. Hier kommt es vermutlich auf die Höhe des eigenen Einkommens, also der jetzt "neuen" Rente an. Wenn er die Zahlung einstellt, müßt ihr ihn zunächst einmal in dem Monat, in dem er das tut "fällig" stellen, das könnt ihr selbst mit einem Schreiben (EBF-Rückschein) tun und euch dann in Ruhe erkundigen. Ab Fälligstellung summieren sich die Unterhaltsrückstände, so dass nichts "verloren" ginge. Aufgrund dieser "Fälligstellung" wird vermutlich, wenn er sich wirklich im Recht wähnt, der Ex-Gatte einen Anwalt aufsuchen und ihr erhaltet dann vermutlich ein Schreiben, in dem konkret auch die (falls vorhanden) Grundlage genannt ist, also Paragraphen etc., so dass ihr nachlesen könnt. Dann könnt ihr ja immer noch darüber nachdenken, euch selbst einen Anwalt zu nehmen und Kosten zu verursachen. Bis dahin würde ich die Kosten minimal halten, daher mein Vorschlag. (Ich habe das übrigens wg. Kindesunterhalt auch so praktiziert, also seinerzeit "fällig" gestellt usw.)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.10.2009, 09:48
PKS PKS ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 3
Standard Unterhaltszahlung Verrentung

Hallo Lirafe,

danke für Deine ausführliche Antwort.
Das hilft uns schon weiter.
PKS
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht