Unterhaltsweiterzahlung bei Verrentung

  • Hallo,
    bin neu im Forum und habe eine Frage:


    Meine jetzige Lebenspartnerin ist vor ca 8 Jahren nach 25 jähriger Ehe geschieden worden.
    Der Exmann ist nach der Scheidung zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet worden.
    Nun tritt meine Partnerin ins Rentenalter ein.
    Der Anwalt des Exmanns meint, es gebe ein Gesetz, dass er jetzt nichts mehr zahlen braucht:Im Urteil des Gerichts ist ein solcher Passus nicht zu finden.
    Hat da wer Erfahrung?

  • Hatte deine Partnerin vorher ein Einkommen aus Berufstätigkeit, also neben der Unterhaltsleistng des Exmannes? Oder lebte sie ausschließlich von dem Unterhalt? Wenn der Anwalt des Gegners (also des Ex-Gatten) schreibt, dass es ein Gesetz gäbe, hat er diese Aussage untermauert durch Nennung der entsprechenden Bezugsquelle (Paragraphen etc.)? Oder "sagt" der Ex-Gatte eigentlich "nur", dass der Anwalt dies so "gesagt" hat? Etwas mehr Hintergrundinformationen wären nicht schlecht.


    Gruß. Lirafe

  • Wenn es sich bislang nur um eine Aus"sage" handelt, würde ich erst einmal ohne Anwalt dagegenhalten, es sei denn, der Ex-Ehegatte stellt einfach so die Zahlungen ein. Allerdings stellt sich die Frage, ob er nicht ggf. Recht hat. Hier kommt es vermutlich auf die Höhe des eigenen Einkommens, also der jetzt "neuen" Rente an. Wenn er die Zahlung einstellt, müßt ihr ihn zunächst einmal in dem Monat, in dem er das tut "fällig" stellen, das könnt ihr selbst mit einem Schreiben (EBF-Rückschein) tun und euch dann in Ruhe erkundigen. Ab Fälligstellung summieren sich die Unterhaltsrückstände, so dass nichts "verloren" ginge. Aufgrund dieser "Fälligstellung" wird vermutlich, wenn er sich wirklich im Recht wähnt, der Ex-Gatte einen Anwalt aufsuchen und ihr erhaltet dann vermutlich ein Schreiben, in dem konkret auch die (falls vorhanden) Grundlage genannt ist, also Paragraphen etc., so dass ihr nachlesen könnt. Dann könnt ihr ja immer noch darüber nachdenken, euch selbst einen Anwalt zu nehmen und Kosten zu verursachen. Bis dahin würde ich die Kosten minimal halten, daher mein Vorschlag. (Ich habe das übrigens wg. Kindesunterhalt auch so praktiziert, also seinerzeit "fällig" gestellt usw.)