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#1
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Sehr geehrte Damen und Herren;
> Wir sind eine bezweifelte Deutsche mehrköpfige Familie, die keinen > grossen Glück hier im Ländle hat. Daher überlegen wir uns gerade, ob wir > teilweise oder alle ins ausland gehen. > Deswegen haben wir momentan so viele offene Fragen, was Kindergeld, > Steuer, wohngeld u.s.w betrifft. Wir bitten Sie darum, uns so weit wie möglich gute und genauere > Informationen zu geben. Und besten Dank im Voraus, da wir mit manchen Behörden mehrmals schlechte Erfahrungen hatten, sie gaben uns öfter mangelhafte oder falsche Informationen, sie sagten die wahrheit nicht. > > Mein Mann wird demnächst für halbes Jahr- eventuell länger- in > Deutschland eine Teilzeitarbeit von 3,5 bis höchstens 4 Stunden am Tag arbeiten- > gesundheitlich bedingt- sein Einkommen wird zwischen 500€ und 600€ > Brutto sein. > Da laut Gesetz: > (Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn Sie in > Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im > Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt > einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden). > > Stellt sich die Frage hier: > > Wird diese Stelle als Sozialversicherungspflicht oder als unbeschränkt > einkommensteuerpflichtig oder entsprechend behandelt? Gibt es einen grpossen > Unterschied, ob man weiter ALG II erhält oder nicht? ( Leider mit diesem > Einkommen werden wir, als Familie, weiter Leistungen vom Jobcenter > kriegen). > > 2) Hängt der Anspruch auf Kindergeld von der Art der Tätigkeit, falls > man eine Tätigkeit in Deutschland oder ins ausland übt? > 3) Hängt der Anspruch auf Kindergeld vom Land, in dem die > Auslandbeschäftigung ausgeübt wird? > > 4) Wenn unsere Kinder im Ausland die Schule besuchen werden, richtet sich > der > Anspruch auf Kindergeld und die Höhe des betragsmäßig zustehenden > Kindergeldes danach, in welchem Land und wie lange dort dieser Schulbesuch > erfolgt bzw. erfolgen soll und bei wem die Kinder dort leben? Geben Sie > bitte mir paar Details hier um zu wissen, welche Wirkungen haben diese > Faktoren auf dem Anspruch, damit wir im Vorfeld rechnen können, wie wir weiter > ohne grosse finanzielle Probleme zurecht kommen können. > > 5) Wenn man für eine Deutsche Firma, die in Deutschland ihren Sitz hat, > auch ins Ausland für sie auch arbeitet- oder eine Weile nur ins Ausland > für die Firma arbeitet – welche Wirkungen hat das auf dem > Kindergeldanspruch? > > 6) Müssen die Schulkinder unbedingt in ihren Schulferien nach Deutschland > kommen? Und müssen sie in unserer Wohnnug in Deutschland angemeldet > bleiben? 7) Muss man der Schulbesuch von Deutschen Kindern ins Ausland begründen > oder ist das eine freie Entscheidung der Familie? Wir bitten Sie um Hilfe. > Gibt es genauere Informationen auf bestimmte Internetseiten? > Danke sehr für Ihre Antwort im Voraus. > > Mit freundlichen Grüssen. |
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#2
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Wenn ihr im Ausland lebt und Kindergeld beziehen wollt müßt ihr weiterhin hier in Deutschland eure Steurn bezahlen wo eure Kinder da zur Schule gehen ist egal.
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#3
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Hallo Kitty. Bist du sicher? Wenn ich hier areite und meine Kinder zur Schulke ins Ausland gehen, dass sie Kindergeld bekommen werden? Welche Begründung muss dabei sein? Muss man dies von der Familienkasse in voraus genehmigen lassen?
Kennst du die Regelungen und Gesetze dazu? Vielen Dank für eine antwort. MfG |
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#4
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Hallo!
Ja, Kitty hat recht, das ist so. Guckst du hier: http://http://www.auswaertiges-amt.d...indergeld.html http://www.dz-portal.de/003_menue_li...eld/index.html http://www.bzst.de/003_menue_links/0...kigemb2009.pdf
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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