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sozialticket

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  #1  
Alt 09.10.2007, 17:22
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Beiträge: 1
Standard sozialticket

hallo!

ich habe folgende frage.

bin ich als harz4 empfänger verpflichtet mir ein sozialticket zu kaufen???

ich habe einen 1euro job,es gibt in der firma einen hauptsitz und 5km entfernt ein lager,ein kollege holt früh immer das firmenfahrzeug fährt damit zum hauptsitz und holt die restlichen kollegen ab,dann fahren wir unsere tour und bringen die ware zum lager wo das firmenfahrzeug dann bis zum nächsten tag stehen bleiben muss.
ein paar andere kollegen und ich haben kein sozialticket weil wir per fuss ,fahrrad,moped usw.zur arbeit kommen(hauptsitz) jetzt sagt unser chef wir müssen uns von der mehraufwandsentschädigung ein sozialticket kaufen das wir vom lager wieder zum hauptsitz fahren können weil ja da unser fahrrad und moped steht

kann das sein????
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  #2  
Alt 02.11.2007, 01:40
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Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo,

prinzipiell ist der Arbeitnehmer für die An- und Abreise zum Arbeitsort verantwortlich. Dabei kann es gut sein, dass der Arbeitsbeginn an einem anderen Ort ist, als das Arbeitsende. Jedoch sind 1-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Du solltest mit der ARGE besprechen, wie hier das sinnvollste Vorgehen ist - prinzipiell ist die Meinung des Arbeitgebes aber nicht ganz abwegig.

Grüße,
Joachim
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