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#1
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Hallo,
gehen wir mal davon aus, jemand bekommt ALG2, ist "hauptberuflich" Schüler und nebenberuflich selbständig. Gegen wir des weiteren davon aus, er generiert in einem Monat 800,00 Euro Einnahmen und gibt gleichzeitig 720,00 Euro für ein Notebook aus. Kann er diese 720,00 Euro sofort von seinem Gewinn abziehen und ihm werden entsprechend nur 80 Euro (vorbehaltlich Freibeträge etc.) angerechnet oder muss er sich an die Abschreibungsregeln halten und auch gegenüber dem AA das Notebook über drei Jahre von den Einnahmen abziehen? Ich würde mich freuen, wenn jemand Genaueres wüsste! Grüße, Joachim |
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