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#1
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Hallo zusammen,
meine Tochter hat bafög beantragt, ich habe alle Einkommensnachweise abgegemn. Bei mir lebt noch ein minderjähriges kind im Haushalt, für welches ich Unterhalt vom Vater beziehe.( Das ist nicht das gemeinsame kind von mir u. dem Vater meiner Tochter.) Meiner Tochter wurde jetzt mitgeteilt, dass bafög erst berechnet wird, wenn ich einen Nachweis über den aktuellen Kindesunterhalt erbringe. Eigentlich wird doch immer das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Muss ich nun den aktuellen Unterhalt nachweisen? mfg |
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#2
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Ja mußt du.Für Bafög ist das gesamte Einkommen welches du und deine Familie erhält notwendig.Es ist zwar richtig das immer das vorletzte Kalenderjahr zugrunde gelegt wird aber wenn du damals oder eben jetzt mehr oder weniger verdienst dann wird auch das aktuelle Einkommen herangezogen.
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