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#1
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hallo zusammen,meine frage zum thema rückzahlung bei arbeitsaunahme.am 15.09 2010 habe ich eine arbeit aufgenommen.meinen ersten lohn für september aber erst am 20.10.2010( 554€)erhalten.den für oktober am 10.11.2010.nach über einem jahr kommt jetzt die rückforderun der arge in höhe 310,50.den betrag muß ich bis zum 24.12 11bezahlen.ist die forderung rechtens oder nicht?vielen dank im vorraus
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#2
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Kommt darauf an, wann Du zuletzt Sozialleistungen erhalten hast!
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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die letzte zahlung der arge ist am 30.09.2010 eingegagen.danke für die antwort
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#4
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dann ist es insofern richtig, da du am 30.09. geld für den monat oktober bekommen hast, aber gleichzeitig am 20. oktober dein erstes gehalt. das nennt man zuflussprinzip.
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#5
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Wenn du damals zuviel Geld bekommen hast dann ist die Rückforderung rechtens.Müßtest du eine Ratenzahlung vereinbaren.
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#6
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vielen dank nochmal
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#7
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der gezahlte lohn (20.10.11)war aber nicht für oktober sondern,für september.
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#8
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Zitat:
Gawain
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#9
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vielen.vielen dank
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#10
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Wenn das Jobcenter seit bekanntwerden der Überzahlung, also wenn die bereits vor über einem Jahr wussten, dass eine Überzahlung entstanden ist, nichts getan hatte, dann ist die Überzahlung verjährt.
Aber man kann es ja versuchen, denn die meisten wissen das mit der Verjährung. |
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