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#11
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Kommt halt darauf an, wann das JC Kenntnis über die Höhe des Lohnes erlangte bzw. (wenn zeitnah erfolgt), wann der Rücklauf der Anhörung war. Denn die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig, dass die Jahresfrist dann zu laufen beginnt, wenn das Anhörungsverfahren abgeschlossen wurde. Und nur, wenn das Anhörungsverfahren von der Behörde verzögert wurde (Beispiel: Einreichung Lohnnachweis am 3.11.10, Anhörung aber erst am 02.06.2011), dann gilt der 3.11.10 als Beginn der Jahresfrist.
Turtle |
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