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Auch für die ARGE MK gilt: Umschuldung ist kein Einkommen
Ein ALG II-Empfänger aus Iserlohn bemühte sich durch einen Umschuldungs-Kredit seine Außenstände abzulösen. Er tilgte einige Verpflichtungen und zahlte 500,00 € auf sein überzogenes Giro-Konto ein, um seine Dispo-Zinsen zu reduzieren. Dieser Buchungsgang blieb den wachsamen Augen eines Sachbearbeiters der ARGE MK nicht verborgen. Der vermutete nicht gemeldetes Einkommen. Im Rahmen einer Anhörung erklärte der Kunde geduldig, dass er keine Einnahmen erzielt und auch keinen Gewinnzuwachs habe. Er habe lediglich den Kreditgeber gewechselt, so dass seine Zahlungsrückstände nicht mehr bei „A“, sondern nunmehr bei „B“ abzutragen sind. Die Widerspruchstelle beharrte hartnäckig auf „anrechenbarem Einkommen“ und wollt die Leistungen kürzen, sodass dem Kunden zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts geraten werden musste. Die Sozialrichterin machte dann der ARGE MK klar: Umschuldung ist kein Einkommen! Basta. Durch Anerkenntnis der ARGE Märkischer Kreis wurde schließlich dem Klagebegehren vollumfänglich stattgegeben. Die Kosten zahlt der Steuerzahler. anonymisierte Schriftsätze unter: http://gpunktiserlohn.gp.ohost.de/klage010.html |
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