Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Auslandspraktikum wird finanziert.Wird es als Einkommen verrechnet???

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.01.2012, 09:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard Auslandspraktikum wird finanziert.Wird es als Einkommen verrechnet???

Hallo alle zusammen
Ich bin alleinerziehende Mutter gehe noch zur Schule und im August fange ich eine Ausbildung an. Von der Schule aus mache ich ein 3-wöchiges Auslandspraktikum und es wird von der Schule finanziert. Ich bekomme 644 EUR. Da ich BaFög und SGBII beziehe, stelle ich mir die Frage, ob es mir als Einkommen angerechnet wird ?!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.01.2012, 11:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

na wenn dir keine weiteren unkosten entstehen, wie z.b. an-und abreise, unterkunft oder verpflegung im rahmen deines auslandspraktikums, dann ist es ganz klar einkommen, welches auch angerechnet werden muss.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2012, 14:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Was wird aus den Kindern in den 3 Wochen Ausland?

Turtle
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.01.2012, 14:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

lese doch mal ihre alten anfragen. sie lebt mit den kindern bei ihrer mutter, bzw. sie wollen demnächst zusammen ziehen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.01.2012, 14:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Sie verlässt die Kinder und hat demzufolge dann die 3 Wochen auch keinen Anspruch auf den MB Allein. Die 3 Kinder haben -soweit unter 15- auch keinen eigenständigen Anspruch auf ALG 2. Wenn sie als einzig erwerbsfähige Person für 3 Wochen im Ausland ist, die Kinder demnach auch fremdversorgt werden, dann kann es durchaus sein, dass für diese Zeit überhaupt kein Anspruch auf ALG 2 besteht, denn es dürften aufgrund ihres Studentenstatus` eh nur die Kinder Anspruch haben, sie selbst ist nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.

Das ist keine einfache Situation, zu der aus der Ferne schlecht etwas geraten werden kann.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.01.2012, 16:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

welche kindER? ich habe ein kind. und nein ich ziehe mit meiner mutter nicht zusammane, weil ich mich heute informiert habe und wir eine bedarfsgemeinschaft wären
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.01.2012, 16:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
na wenn dir keine weiteren unkosten entstehen, wie z.b. an-und abreise, unterkunft oder verpflegung im rahmen deines auslandspraktikums, dann ist es ganz klar einkommen, welches auch angerechnet werden muss.
Das geld ist ja für die Fahrt und die Unterkunft. Aber ich war heute beim jobcenter und die rechnen das nicht an. und das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz, aber danke für die antwort
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.01.2012, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
weil ich mich heute informiert habe und wir eine bedarfsgemeinschaft wären
das ist natürlich quatsch. du als mutter mit einem kind bildest in jedem fall eine eigene bedarfsgemeinschaft. da haben die dir munpitz auf dem amt erzählt.

Zitat:
und das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz,
habe ich niemals behauptet. natürlich seid ihr eine bedarfsgemeinschaft. ich denke mal, dass du da was durcheinander bringst. ich habe geschrieben:

d
Zitat:
a du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 19.01.2012, 17:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Ich glaube eher, es ging um meine Aussage, dass ggf. kein Anspruch für die Dauer des Auslandaufenthaltes mehr besteht, da sie dann ja das Kind fremdbetreuen und -verpflegen lässt, der Unterhalt des Kindes also sichergestellt ist und sie als Studentin sowieso keinen Anspruch hat.

Vom JC kann ja nur Geld fürs Kind kommen und der MB Allein. Den hat sie in den 3 Wochen m. M. n. auf keinen Fall zu beanspruchen, sie erzieht das Kind in dieser Zeit nachweislich nicht.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wird mir mein Einkommen angerechnet ??? verwirrter Neuling Zuverdienst / Nebenverdienst 2 21.09.2011 15:02
wird das Einkommen des Freundes angerechnet? Trulla03 Anspruch und Leistungen 6 25.01.2010 21:05
Ü25: Wird Einkommen der Eltern angerechnet? ByteRipper Anspruch und Leistungen 17 02.10.2009 13:35
Wird das Einkommen angerechnet???? metlchek Vermögensanrechnung 2 14.08.2008 19:03
Einkommen - wie wird das angerechnet? Sonja... Einkommensanrechnung 0 27.02.2008 17:47