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#1
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Seid gegrüßt.
Dies ist mein erster Beitrag und leider einer der nicht schönen Ich erläuter euch erstmal unsere Situation: Momentan bin ich noch Student. Noch, weil ich anfang nächsten Monats exmatrikulieren werde, da ich das Studium einfach nicht schaffe. Ich habe auch schon wie ein Wilder versucht einen Job zu finden, leider vergebens. Und somit werde ich Anfang Dezember meinen Hartz 4 Antrag abgeben, damit wir Januar noch ein Dach über dem Kopf haben und nicht verhungern müssen. Hier nun unsere finanzielle Lage: Wir zahlen rund 420 ? Miete (2 Zi. 56m²). Meine Freundin (leben schon seit ca. 2,5 Jahren zusammen) bekommt 249 ? Bafög, 250 ? Unterhalt und ihr Kindergeld (150 ?) von den Eltern. Durch die Dauer unseres Zusammenlebens sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, falls ich mich nicht irre. Ich habe kein Einkommen (momentan noch Bafög und Kindergeld, aber fällt ja dann beides weg). Habe zwar einen Kleingewerbeschein, aber der vegitiert eher vor sich hin, als das er mir nützt. Meine Hauptfragen sind jetzt folgende: Wenn ich meinen Hartz 4 Antrag einreiche, wird das Einkommen meiner Freundin (Unterhalt/Bafög/Kindergeld) mit einberechnet ? Falls ja, was davon und wieviel ? Wieviel würde ich dann bekommen ? Ich mache mir riesige Sorgen, dass wir dann unsere Wohnung verlieren könnten, da die Grundsicherung nicht mehr gewährleistet ist. Ich bedanke mich schonmal für die Antworten, die hoffentlich schnell kommen. |
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#2
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Lass den Kopf nicht hängen. Das Einkommen deiner Freundin deckt mE gerade ihren eigenen Bedarf, so dass dir nichts abgezogen wird. Gib deinen ALG 2 Antrag umgehend ab, dann stellt sich heraus, wieviel Knete dir zusteht.
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#3
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Erstmal vielen Dank, dass überhaupt jemand was schreibt
![]() Ich vertrau jetzt einfach mal auf deine Worte. In einem anderen Forum wurd mir ebenfalls geschrieben, dass ihr Einkommen auch ihr Einkommen ist und meins nicht beinflussen sollte. Was ist denn der Maximalsatz, den man vom Amt erhalten kann ? |
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#4
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347€ Regelleistungen + die angemessene KDU,
in deinem Falle also die Hälfte der Miete. |
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#5
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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das es sich bei dem Bafög meiner Freundin um Schülerbafög handelt, falls das überhaupt relevant ist.
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