Bafög Nachzahlung, Freund hat noch H4 was wird passieren?

  • Aaalso, ich habe im Oktober07 angefangen zu studieren. Vorher bekam ich, wie mein Freund auch,
    H4. Als ich meinen Studienplatz bekam, hab ich das dem Amt sofort mitgeteilt und auch gleich den Antrag für Bafög gestellt(wie mein Berater mir dann auch sofort sagte). Nun hat das Amt mich aber noch bis Januar miteingerechnet, sogar im neuen Bescheid. Erst ende Januar kam dann ein Schreiben, das sie den Bescheid zurücknehmen und für meinen Freund neu berechnen und ich eben nichts mehr kriege. Etwas anderes gab es bisher nicht. Ich hatte eigentlich gedacht, das sie nachhaken, ob ich Bafög bekomme oder nicht (da es ja angerechnet wird).
    Nun ist das mit meinem Bafög so, das es da Schwierigkeiten gibt und daher noch keines erhalten habe, ausser 2 Vorschüsse von 360€. Im April, so sagte man mir, bekäme ich dann bis Oktober rückwirkend mein Bafög und den Bescheid dazu. Jetzt frage ich mich, ob da das Amt eine Rückzahlung fordern wird.
    Ich bin etwas hin und hergerissen, ob ich den Bescheid überhaupt vorlegen soll, da er einerseits ja gar nicht gefordert wurde, andererseits man ja immer über Veränderungen informieren muss.
    Weiterhin, kann ich ja nichts dafür, wenn die so spät auf die Idee kommen, das ich doch studiere und deswegen keinen Anspruch mehr habe. Würde sich dann bei einer Vorderung ein Wiederspruch lohnen?


    Gruß Dori

  • Hallo Doriel !


    Musst Du der ARGE noch etwas melden?


    Ich denke Du hast der ARGE alles gemeldet was Deine Pflicht ist!


    Dein Freund müsste der ARGE höchstens melden das sich da etwas verändert hat.


    Die Frage ist die: was soll er der ARGE melden, wenn Du in nicht informierst?


    Hab Ihr der ARGE gegenüber ein ehehänliches Verhältnis bekundet?


    oder ist es nur so das die ARGE euch dies unterstellt hat und das ihr dem Grunde nach nicht die Kriterien erfüllt die diesbezüglich zum tragen kämen, wie z.B. gemeinsame Kontenverfügungen ect. auch dazu gibt es hier im Forum schon eine Menge an Info's sodass ich Dir/Euch nur anraten kann einfach mal darüber nachzudenken in wieweit das Zusammenleben die Kriterien einer Bedarfsgemeinschaft erfüllt!


    Ich denke, wenn Du diese genauer kennst wirst Du Deinem Freund die Informationen hinsichtlich der Nachzahlung oder auch einer Anrechnungsberechtigung seitens der ARGE nicht mitteilen!


    Gruß

  • Hallo,


    wenn Du, wie Du schreibst, gewußt hast, daß offensichtlich eine falsche Berechnung erfolgte, die Dich begünstigte, kannst Du Dich nicht auf Vertrauensschutz oder irgendwas anderes berufen und Du hast falsch gehandelt. Spätenstens mit den Vorschüssen vom BAföG-Amt hättest Du eine entsprechende Meldung an das JobCenter/die ARGE machen müssen.


    Die Gedanken meines Vorredners ändern auch nichts an der Tatsache, daß Du auch für Dich offensichtlich Leistungen vom ALG II UND vom BAföG-Amt entgegen genommen hast - da ändert auch ein eheähnliches oder nichteheähnliches Verhältnis nichts dran. Auch das Argument, Du hättest Deinem Freund ja nichts zu sagen brauchen, ist schlichtwegs unglaubwürdig.


    Insofern mußt Du tatsächlich mit einer Rückzahlung rechnen müssen (obwohl dies auch immer eine Einzelfallentscheidung ist).


    Gruß!