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#1
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Hallo,
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen! Meine Freundin und ich wohnen zusammen, ich verdiene mittelmäßig und meine Freundin soll kein Hartz 4 geld bekommen weil ich so viel verdiene! Da man Ja als Eheähnliches Verhältnis angesehen wird! Da ich aber durch meinem Beruf Von Montag bis Freitag nicht in der Wohnung mit wohne, sehe ich das eigentlich nicht als Eheähnliches Verhältnis an! Wenn jemand mir dabei weiter helfen kann fände ich echt super! MFG Daniel |
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#2
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Hallo und willkommen im Forum,
bei der Definition der eheähnlichen Lebensgemeinschaft kommt es nicht (nur) darauf an, ob Du und Deine Freundin viel Zeit miteinander verbringen. Genaueres zum selben Thema hatte ich gestern in Muss ich für meine Freundin aufkommen geschrieben. Gruß Philipp |
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