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#1
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Hallo ich bin neu hier und habe ein Problem denn ich stehe kurz vor Hartz IV. Ich wohne mit meiner Frau und mit meinem 100% schwerstbehinderten 37jährigen Stiefsohn in unserem gemeinsamen Eigenheim. Mein Stiefsohn bekommt eine montl. Rente, von der er sich selbst versorgt, als Schadenssersatz, nach einem ärztlichen Kunstfehler.Meine Frau ist als Betreuerin vom Amtsgericht eingesetzt. Gehört er zu unserer Bedarfsgemeinschaft?
MfG geka |
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#2
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Hallo,
der Stiefsohn gehört zur BG. Die Rente wird aber sicher nicht so hoch sein, dass Abzüge von dieser zu befürchten sind. Ihm steht auch ein Mehrbedarf aufgrund der Behinderung zu. |
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#3
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Hallo, die Rente ist schon sehr hoch. Doch meine Frau als Betreuerin kann nicht so ohne weiteres über das Geld verfügen. Das Amtsgericht hat ein Auge darrauf, denn es ist Zweckgebunden. Es kann nicht zu unserer Versorgung genutzt werden.
MfG geka |
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