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Benötige dringend Hilfe! Betriebsausgaben

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  #1  
Alt 11.07.2008, 17:01
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Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 4
Böse Benötige dringend Hilfe! Betriebsausgaben

Hallo zusammen,


ich bin seit über einem Jahr selbständig. Meine Einnahmen halten sich zur Zeit in Grenzen. Ich möchte dies weiter ausbauen, habe zur Zeit leider keine Homepage. (diese diesen Monat in Auftrag gegeben)


Bisher wurden alle meine Ausgaben anerkannt. Ich war jedoch fast nie über 100.-€ Gewinn im Monat, da ich zur Zeit recht hohe Ausgaben habe und das GEschäft noch nicht so gut läuft.

(lag auch schon mal höher als ich noch eine Homepage hatte)


Heute bekam ich ein schreiben zur "Bewilligung von Leistungen..." in dem (OHNE RECHTSGRUNDLAGE) NEBENBEI in nur EINEM SATZ erwähnt wurde:


"Wir weisen darauf hin, daß ab Juli 2008 nur noch 20% der Einnahmen als Ausgaben anderkannt werden könnnen"


Ich habe bisher immer alle Ausgaben einwandfrei durch Rechnungen belegen können- und alle Ausgaben waren absolut nachvollziehbar!


Diese neue Regelung mit den 20% hat folgende Folgen für mich:


1. Wenn ich etwas Verkaufe (gewerblich) habe ich BIS ZU 45% Ausgaben- also nur 55% Gewinn.


2. Ich kann nicht jeden Monat kleine Bestellungen machen (Ausgaben) da sich das alles nicht rentieren würde und die Kosten zu hoch wären und ich höhere Preise verlangen müsste und ausserdem noch höhere Ausgaben hätte. Was bedeutet dass ich alle paar Monate grössere Bestellungen (Ausgaben) tätige. Welche schon mal 80% der Einnahmen in dem speziellen Monat ausmachen können.

(es gibt Rabatt wenn ich grössere Bestellungen tätige (Ausgaben)


3. Ich muss mein Geschäft noch etwas ausbauen- und habe dadurch auch vor nochmals ein bis zwei grössere Käufe in den kommenden Monaten zu tätigen um mit der Konkurrenz mithalten zu können.


4. Ich habe z.b. diesen Monat eine Homepage in Auftrag gegeben, welche essenziell für mein Geschäft is (also wirklich WICHTIG UND NUR FÜR DAS GEWERBE!). Als ich dies tat, wusste ich noch nicht dass ab Juli nur noch 20% der Einnahmen als Ausgaben anderkannt werden können. Diese Homepage kostet natürlich ein paar hundert Euro- und geschäftlich ist der Monat bis jetzt ganz gut, was bedeutet dass diesen Monat die Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sein werden. (jedoch weit weit über 20%)


Die Moral von der Geschichte: Die ARGE treibt mich in den Ruin! Ich kann mein Geschäft dicht machen wenn diese REgelung nicht anfechtbar ist. Ich habe soviel Zeit und Energie in das Geschäft (und auch Geld! gesteckt... das darf doch alles nicht wahr sein.


Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage? Ist dies eine neue Vorschrift? Was kann ich dagegen tun?


Wie, um himmels willen, stellt die ARGE sich das vor?!


Meine Ausgaben betragen immer mindestens 40%- oft mehr. Was aber besser werden würde je besser das Geschäft läuft. Aber wie soll ich das der ARGE klarmachen?!


KAnn es daran liegen, dass ich einen 1,25€ Job (20 stunden die Woche) angefangen habe und die ARGE sich nun denkt "Da wir das nicht anrechnen können- hauen wir ihm halt einen anderen Trick rein- der soll nur nicht zuviel Geld haben?!"

Was anderes kann ich mir kaum vorstellen.


Bitte um Hilfe- es geht um meine Existenz- die ich mir seit über einem Jahr mühselig aufbaue- damit ich endlich vom Amt wegkomme.


Danke!
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  #2  
Alt 12.07.2008, 21:50
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Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 4
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So ich habe nun anderweitig etwas herausgefunden. Für jeden der das gleiche Problem hat - sollten folgende Infos wichtig sein:

Zu allererst: Es gibt die Möglichkeit sich einen Beratungsschein von der ARGE für 10.-€ austellen zu lassen, mit welchem Man sich bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen kann. Dies werde ich- wenn es nicht zu lange dauert bis ich den Termin bekomme- tun, bevor ich Widerspruch einlege.

---- WIchtig- die Betriebsausgaben müssen notwendig sein- Unnötiges wird nicht als Betriebsausgabe akzeptiert!---- (Aber weder ich - noch andere werden unnötige Ausgaben haben - denk ich mal)


- Von der Bundesagentur für Arbeit wurde in § 3 der ALG-||-V festgelegt wie Einkommen aus selbständiger Arbeit z berechnen ist. Dort ist von "notwendigen Ausgaben" die Rede, deren Notwendigkeit ein Sachbearbeiter prüfen muss. Es steht NIRGENDS etwas dass eine Pauschalierung durch den Bearbeiter möglich ist!!!

NUR DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT SELBST HAT DIE BERECHTIGUNG ZU DERARTIGEN FESTLEGUNGEN. (HIerzu wurde ALG ||-V erlassen)

Eine solche Pauschalierung würde die Ausübung jeder selbständigen Tätigkeit vereiteln.

Man kann hier auf jeden Fall Einspruch einlegen- weiterhin besteht die Möglichkeit beim Sozialgericht Klage einzureichen, Strafanzeige zu erstatten und u.a. wegen Betruges vorzugehen!

Nochmals: Das Amt darf keine abweichenden Regelungen von ALG Ii-V treffen. SIE DARF NICHT! Tut sie es doch- ist es nicht nur rechtswidrig sondern strafbar!

Hoffe jemand mit ähnlichem Problem damit geholfen zu haben- und danke "Ottokar" für seine Hilfe und Aufklärung!

Gruß
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  #3  
Alt 13.07.2008, 18:32
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VORSICHT!!!!!

Bei allem Respekt Siggsders, aber das stimmt so nicht

Es gibt von der ARGe keien Beratungshilfeschein für einen ANwalt für 10 Euro. Esgibt einen Beratungshilfeschein beim AMtsgericht udn 10 Euro muss man dem ANwalt bezahlen, wenn er es nicht erlässt.

ABER!!!!
Es gibt keine Beratungshilfe für Sozialsachen, da die Behörden beraten. Ob es einen Beratungshilfeschein bei Widersprüchen gibt, ist umstritten. Miets wird es abgelehnt.
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  #4  
Alt 13.07.2008, 18:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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und das mit Betrug ist ebenfalls Unsinn

Oh Oh

das mit den 20 % scheint auf etwas anderem zu fußen, es fehlen hier Details

auf jeden Fall steht die Berechnugnsmethode in der ALG II-VO, da hat Siggsders recht
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  #5  
Alt 13.07.2008, 18:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
Standard

@ advocat:

Also, so selbstbewußt deine Ansagen hier sind - und auch dein Nick ist ja durchaus respekteinflößend, desto .... "naja" ... finde ich z.Tl. deine Kommentare..
(zumindest in der Art und Weise, wie du dich hier artikulierst... ganz gewiß nicht so, wie ich es von einem Advocaten erwarten würde... )

Dass es keinen Beratungshilfeschein für Sozialsachen, kann ich ganz und gar nicht feststellen. Gerade dafür gibt es Beratungshilfescheine - sogar hier in Berlin
Es gibt sogar ein Urteil, dass ein Beratungshilfeschein in Anliegen des ALG II betreffends (bzw. bezüglich der Bescheidkontrolle, wenn Fehler deutlich sind) zu erstellen ist!!! (Ich schicke es dir gern, wenn du möchtest) Die Begründung war, soweit ich mich erinnere, dass das Jobcenter nicht neutral ist, sondern die eigene Position vertritt...

Geändert von arimee (13.07.2008 um 21:13 Uhr)
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