Darf selbstständiger Ehepartner niemanden einstellen wegen Hartz IV?

  • Hallo an alle Mitglieder,


    ich bin aufgrund eines Problems auf dieses Forum gestoßen und möchte nun mal fragen, ob mir jemand helfen kann.


    Ich habe vor kurzem bei einer Bekannten angefragt, ob ich für ein paar Stunden auf Zuverdienst bei ihr arbeiten könnte.
    Sie sagte mir darauf, dass das nicht gehen würde, da ihr Mann Hartz IV - Empfänger ist und das Job-Center ihm das Geld kürzen würde wenn sie jetzt jemanden einstellt.


    Ist das wirklich so, dass sie dann vorrangig ihren Mann einstellen muss oder ist das wieder mal eine tolle Ausrede des Job-Centers um Geld zu sparen?


    Wäre toll wenn mir da jemand helfen könnte, denn ich würde dort wirklich gerne arbeiten und das es nun daran wieder scheitern soll wurmt mich gewaltig.


    Viele Dank schon mal für die Hilfe und viele Grüße


    Martin

  • Also davon habe ich noch nie was gehört:eek:


    Kann es ehrlich gesagt nicht wirklich glauben, da deine Bekannte immer noch selber entscheiden darf, wie sie ihr Unternehmen führt. Was allerdings sein kann isr, dass die ARGE ihre Ausgaben für Mitarbeiter bei der Gewinnermittlung nicht oder nicht in voller Höhe anerkennen will, allerdings wüsste ich nicht, dass sie dafür eine rechtliche Grundlage hätten, wenn sie die Notwenidigkeit dieser Ausgaben belegen kann.


    Gibt es bei euch in der Nähe eine unabhängige Beratungsstelle, wo ihr euch mal informieren könntet? Ansonsten soll sie sich mal die Grundlage, sprich die § mit entsprechendem Gesetzestext nennen lassen, dann kann man genau schauen, ob die ARGE Recht hat oder wieder einmal Märchen erzählt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Breedzybudger!



    Hatte zunächst auch dran gedacht das dies im Grunde Blödsinn ist, schließlich kann die Bekannte wenn sie eine Fachkraft einstellen möchte nicht jeden X-Beliebigen (selbst wenn es sich um Ihren Mann hnadelt) gebrauchen. So betrachtet halte ich das Ganze für idiotisch!


    Nur wenn man weiter drüber nachdenkt macht es Sinn, denn wenn jemand als Unternehmer soviel Gewinn macht das er eine Person einstellen kann, alles andere Wäre ja gradezu mit krimineller Energie behaftet, dann wird die BG zu der die Unternehmerin in jedem Fall mitgehört auch entsprechend neu zu berechnen sein und dies würde vermutlich zum Verlust der ALG II Bedürftigkeit führen und da im Gesetz geregelt ist das jeder Bedürftige dafür zu sorgen hat das er schnellst möglichst aus der staatlichen Hilfe heraus kommt (im Gesetz steht allerdings dauerhaft) kann es durchaus sein das die ARGE'n die Anweisung erhalten haben entsprechend zu begründen!


    Ist irgendwie logisch das vorrangig die Bedürftigkeit behoben wird als denn die Festigung der Zukunftsperspektive eines Kleinunternehmers!


    Stellt sich nur die Frage ob die ARGUMENTATION der ARGE somit schlüssig ist, denn wenn ein anderer fachlich geeigneterer Leistungsbezieher alternativ dafür die Allgemeinheit entlastet wäre meiner Ansicht nach diese Argumentation im Grunde hinfällig es sei denn man beruft sich darauf das der eigenen Bedürftigkeit grundsätzlich ein Vorrang einzuräumen ist, aber davon steht wiederum nichts im Gesetzt!



    Gruss

  • Naja mir kam das auch ziemlich unwahrscheinlich vor, aber in der heutigen Zeit muss man ja mit allem rechnen. Werd ihr morgen mal sagen, dass sie sich den Paragrafen mal sagen lassen soll und dann werd ich mir den mal anschauen. Melde mich wenn ich was neues weiß und vielen Dank für die schnelle Antwort


    Einen schönen Abend wünscht Martin.