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#1
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Meine Frage ist: wird Einkommen daß für den 1.-15.Januar 2010 anfällt, aber erst am 10.2.2010 gezahlt wird,
als Einkommen für den Monat in dem es zufließt angerechnet? |
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#2
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Meine Antwort ist: Ja.
Es gilt das sog. "Zuflussprinzip". Grüße, Joachim |
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#3
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Ich trage jeden Morgen die Tageszeitung bei uns im Ort aus.
Bekomme in etw. immer den gleichen Lohn. Die ARGE meint jedoch, sie müsse mir zu beginn jeden Monats erst einmal weniger überweisen als mir zusteht um dann in einem sehr aufwendigen Verfahren am Ende des Monats zu errechnen das mir doch etwas mehr zusteht. Das es sich wie gesagt um immer den fast identischen Lohn handelt, Abweichungen von 2bis5 EURO sind möglich, feht mir hier das Verständniss. Diesen Monat hat man mich mal wieder vergessen und nun renne ich wieder hinter meinem Geld vom Januar her. Wer kann mir helfen???????????ßß ![]() ![]() : rolleyes:
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#4
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Lenilein,
du solltest Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und deine Sicht der Dinge schildern. Grüße, Joachim |
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