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#1
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich erziele folgendes Einkommen: - Halbwaisenrente (ca. 170 Euro) - Kindergeld (ca. 184 Euro) - Erwerbseinkommen (100 Euro) Gestern habe ich meinen neuen Bescheid erhalten, der mir aufs Erwerbseinkommen 70 Euro Freibetrag gewährt und später nochmal 30, was wohl den allgemeinen Grundfreibetrag repräsentieren dürfte. Ich dachte, dass grundsätzlich vom Erwerbseinkommen 100 Euro abgezogen werden und dass zur Einkommensbereinigung von meiner Halbwaisenrente und meinem Kindergeld nochmal jene 30 abgezogen werden? Ich weiß nicht, was richtig ist. Vielen Dank für eure Hilfe
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#2
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Nee, die 30 Euro gibts nur einmal und sind im Grundfreibetrag von 100 Euro mit drin.
Turtle |
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