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Einnahme oder Vermögen oder???

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  #1  
Alt 28.12.2009, 14:58
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Beiträge: 4
Standard Einnahme oder Vermögen oder???

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. In der Zeit von März 09 bis Juni 09 (Kündigung durch Arb.geber zum 23.06.09) war ich beschäftigt (Vorher ALG2-Empfänger). Seit dem 01.07.09 beziehe ich wieder ALG2. So weit, so gut..

Bei Aufnahme der Beschäftigung, gewährte mir die ARGE ein Darlehen in Höhe von 1.000,- €, zwecks Überbrückung der ersten 6-Wochen bis zum ersten Lohn usw.. Starthilfe! Dieses Darlehen muß ich natürlich zurück zahlen. Keine Frage!

Nun war es aber so, dass mein Arbeitgeber, die mir zustehenden Löhne (März April Mai Juni) nur zum Teil, bzw. Überstunden (ca. 250Std.) gar nicht ausgezahlt hat. Folglich mußte ich vor dem Arbeitsgericht klagen. Das habe ich der Sachbearbeiterin auch so mitgeteilt. Feundlicherweise wurde das Darlehen erst einmal gestundet.

So, bei dem Gütetermin (September09) gab es keine Einigung (Keine Abfindung). Beim anschließenden Kammertermin (Oktober09) wurde eine Einigung erziehlt. Demnach mußte der AG, mir einen Betrag in Höhe von 1.000,- € (Netto) zahlen. Dieser Betrag ging mitte Oktober auf meinem Konto ein. Damit habe ich dann das Darlehen von der ARGE bedient.

Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner zuständigen Sachbearbeiterin erhalten, wonach dieser, vor Gericht erstrittene Betrag, auf meinen ALG2 Bezug angerechnet werden soll.

Original Text:

"Sehr geehrter Herr XXX,
Sie erhalten von mir Leistungen zum Lebensunterhalt (ALG2) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB2)."

"Wie ich von der Fa. XXX GmbH erfahren habe, haben Sie im Wege eines Vergleichs eine Abgeltung i. H. v. 1.000,00 € am 16.10.09 erhalten!"

"Dieser Betrag war als einmalige Einnahme zu werten und auf 2 Monate aufzuteilen, da der Betrag für Ihre Beschäftigung im Mai und Juni 2009 galt. Daher habe ich jeweils im November und Dezember 2009 einen Betrag i. H. v. 500,00 € als Einkommen zu Grunde gelegt. Da mir die Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen, war es mir nicht möglich diese zeitnah bei der Anspruchsberechtigung zu berücksichtigen."

"Nach meinen Erkenntnissen haben Sie aufgrund des geschilderten Sachverhaltes die Leistungen für die Zeit vom 01.11.09 bis 31.12.09 teilweise zu Unrecht bezogen."

Frage:
1. Sind diese 1.000,- € als einmalige Einnahme zu werten? Wenn ja, warum wird dieser Betrag durch 2 geteilt und dem November und Dezember 09 zugeordenet? (Wenn überhaupt, dann müßte doch das "Zuflussprinzip" gelten. Also der Monat in dem das Geld zugeflossen ist. Nämlich Oktober!)

2. Ist dieser Betrag nicht als Vermögen zu werten? Und somit gar nicht anrechenbar?

3. Ist es überhaupt als Einnahme bzw. Vermögen zu werten, da ich mit diesem Betrag ja das Darlehen beglichen habe? Das Geld steht/stand mir ja nicht zur Verfügung. Ergo, der Bedarf ist/war vorhanden.

4. Zum Schluß eine Verständnisfrage. Warum schreibt meine Sachbearbeiterin: "Sehr geehrter Herr XXX, Sie erhalten von mir Leistungen zum Lebensunterhalt..." ???
Ich erhalte die Leistung doch nicht von Ihr persönlich, sondern von der "ArbeitPlus." Also ich will ja nicht kleinkariert daher kommen aber irgendwie klingt das nicht gut in meinen Ohren.

Vielen Dank schon mal im voraus..
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  #2  
Alt 28.12.2009, 16:03
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Beiträge: 2.314
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Du hast insgesamt gesehen natürlich Recht, aber richtig durchsetzbar, und das würde ich an deiner Stelle auch angehen, ist vermutlich nur, dass die dir dieses "Einkommen" lediglich einem Monat zuordnen dürfen, und nicht auf zwei Monate aufteilen können. Ich weiß ja nicht, wieviel Unterstützung du im Sinne von H IV monatlich erhälst. Daher kann ich nur zu zwei "Möglichkeiten" andenken.

1. Möglichkeit
Du erhälst mehr als 1000 Euro monatlich (ggf. für Familie und dich) und diese Sachbearbeiterin möchte dir nicht in einem einzigen Monat die ganzen 1000 Euro abziehen/verrechnen (das wäre dann wohl vermutlich nett gemeint/gedacht), und teilt es daher auf 2 Monate auf.

2. Möglichkeit
Du erhälst weniger als 1000 Euro monatlich, dann wiederum ist es von der Sachbearbeiteren nicht so nett gedacht oder aber auch ein Denkfehler, den sie macht, und du solltest Widerspruch einlegen, weil du möchtest (und das auch so begründest), dass das Einkommen nur "einmalig" als solches angerechnet und berücksichtigt wird.

Beides ist möglich, wie die Sachlage sich genau verhält, weißt jedoch nur du anhand deiner Zahlen im laufenden Bescheid.

Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 28.12.2009, 16:58
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Hallo Lirafe,

erstmal vielen Dank für Deine rasche Antwort.

Ich beziehe insgesamt ledigich knapp 670,- € / Monat. Ich werde Deinen Rat (2.Möglichkeit) mit dem Widerspruch auf jeden Fall befolgen.

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, komme ich nicht drum rum. Dieser Betrag ist definitiv auf mein Hartz 4 anzurechnen!?!

Aber mir fehlt noch das Verständnis bzw die Begründung dafür. Gilt hierbei das Zuflussprinzip?

Und warum gilt es nicht als Vermögen? Angenommen mein Arbeitgeber hätte mich korrekt bezahlt und ich hätte 1.000 € angespart, dann hätte man dieses "Vermögen" ja auch nicht anrechnen können.. Ausserdem ist, nachdem ich das Darlehen bedient habe, der Bedarf ja weiterhin vorhanden.

Zusammengefasst: Hätte mein AG mich korrekt bezahlt, hätte ich das Darlehen längst zrückgeführt. Dann wären mir die 1000 € zwar trotzdem angerechnet worden, aber ich hätte wenigstens das Geld zur Verfügung, anstatt das Darlehen zu bedienen. So bleibt mir Null für den nächsten Monat.. Unfassbar..

Trotzdem herzlichen Dank für Deine Mühen

LG Tutnix..
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  #4  
Alt 28.12.2009, 17:43
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Gut, (oder auch nicht); wie auch immer, darf deine Sachbearbeiterin dir diesen Geldeingang "maximal" auf einen Monat anrechnen und nicht, weil es für sie und ihre Statistik besser paßt, auf zwei Monate verteilen. Toll ist es dennoch icht, aber auf jeden Fall bleiben dir dann auf die beiden Monate gerechnet 330 Euro mehr, die du behalten kannst.

Kann dir wirklich leider nichts besseres sagen, aber bitte lege auf jeden Fall Widerspruch ein; die Begründung ist ja einfach, und formuliere den Widerspruch gut gewählt. Immer wieder stelle ich fest, dass das etwas ausmacht, also dass di beachten, wen sie vor sich haben. So sollte es nicht sein; ist aber so. Ich wünsche dir alles Gute. Gruß. Lirafe
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  #5  
Alt 28.12.2009, 23:56
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OK, nochmals vielen Dank.

Der Widerspruch ist schon so gut wie in Arbeit. Allerdings werde ich mich zusammen reißen müssen, um das Ganze sachlich zu formulieren..

LG Tutnix..
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  #6  
Alt 29.12.2009, 00:53
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Beiträge: 1.023
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wenn das arbeitslohn nicht geflossen ist, dann muss darlehen nicht zurgerückgezahlt werden bzw, hat man anspruch auf neuberechnung, da ja in der vergangenheit wider erwarten kein einkommen zugeflossen ist

jedich konnte das einkommen auf zwei monate aufgeteilt werden, wenn dein lohn ebenfalls im bereich von 50 euro monatlich lag. es ist eine ermessensfrage und richtet sich nach der alg 2 verordnung
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  #7  
Alt 29.12.2009, 11:08
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Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
wenn das arbeitslohn nicht geflossen ist, dann muss darlehen nicht zurgerückgezahlt werden bzw, hat man anspruch auf neuberechnung, da ja in der vergangenheit wider erwarten kein einkommen zugeflossen ist
Hallo Advokat,
ich hatte bereits eingangs geschrieben, dass der Arbeitslohn teilweise geflossen ist. Und was meinst Du mit Neuberechnung? Was soll neu berechnet werden? Mein Anspruch? Das Darlehen???

Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
jedich konnte das einkommen auf zwei monate aufgeteilt werden, wenn dein lohn ebenfalls im bereich von 50 euro monatlich lag. es ist eine ermessensfrage und richtet sich nach der alg 2 verordnung
Was meinst Du mit "im Bereich von 50€ / Monat?" Sorry, ich verstehe nur Bahnhof?
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