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#1
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Hallo Leute wer kann mir helfen?
Meine Tochter hat ihren Bafögbescheid erhalten mit der Zeit von März-Juli in Höhe von 212 Euro davon wurden schon 121 Euro angerechnet auf das ALG II ist rechtens,dass weiß ich nun schon. ![]() Aber den Antrag haben wir im Dezember 2009 gestellt und nun steht in dem Bescheid drin,dass eine Nachzahlung für zurückliegende Monate erfolgt,nachdem die Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger geprüft sind. ![]() Nun meine Frage: Darf das Bafögamt das Geld in Höhe von monatlich 121 Euro gleich an die Arge überweisen? Oder muss die Arge mich auffordern das Geld an sie zurück zu zahlen? Mfg Conny. |
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#2
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Um was für eine Bafögzahlung handelt es sich. Es gibt ja verschiedene Bafög-Arten, wie Schüler-Bafög, Studentenbafög etc. - ggf. gibt es dann dabei auch unterschiedliche Regelungen.
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#3
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Es ist Schülerbafög,was sie erhält.
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