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#1
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Hallo,
folgendes Situation: Aufstockendes ALG II längere Zeit erhalten. Letzte ALG 2 Zahlung im September FÜR Oktober erhalten. Ende Oktober keine Zahlung mehr für November erhalten, da ich ab November nen besser bezahlten Job habe und auch pünktlich das Geld bekomme. Deshalb habe ich mich selbst abgemeldet. Folgende Situation nun: Mein Chef meint wohl jetzt meinen letzten Lohn nicht mehr pünktlich überweisen zu müssen. Ich Schätze das das Gehalt frühstens 3-5 November da sein wird. Eigentlich müsste ich doch jetzt aufgrund des Zuflussprinzips für Oktober vollen ALG 2 Anspruch haben da abgesehen vom Kindergeld kein Einkommen im Oktober geflossen ist? Also müsste die ARGE mir wenn ich Nachweise das ich im Oktober kein Lohn bekommen habe noch die differenz zum bereits gezahlten ALG 2 anteil auszahlen, richtig? So hat es mir jedenfalls die Sachbearbeiterin von der ARGE am Telefon erklärt weil die nicht wollten das ich mich abmelde. D.h die meinten wenn mein neuer Arbeitgeber erst im Dez. zahlt hätte ich Anspruch auf volles ALG2 im Nov. Da ich aber weiß das er pünktlich Ende November zahlt habe ich mich abgemeldet zum 1.11. Geändert von Serialburn (29.10.2010 um 23:28 Uhr) |
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#2
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Wenn sichergestellt ist, dass Du den Lohn für November noch im November überwiesen bekommst, dann solltest Du mal wegen Übergangsgeld fragen, damit Du bis zum ersten Lohn auch was zu Essen kaufen kannst.
Gruß Gawain |
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#3
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Mit dem Übergangsgeld ist hier bestimmt das Einstiegsgeld gemeint. Hat er keine Chance, dieses muß VOR Arbeitsaufnahme beantragt werden.
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#4
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Danke für den Hinweis, ich hab mich aber wohlüberlegt abgemeldet. Daher ein nein zum Einstiegsgeld/Übergangsgeld. Ich lag eh mit meinem Bruttoverdienst (ohne Aufstockung) über der Einkommensgrenze (Wikipedia) für ESG.
ALG2 Leistungen für nov. hätte ich eh zurück zahlen mussen. Da ich vom neuen AG im jeden Fall Ende Nov das Gehalt bekomme. Mir gehts es ja primär in meiner Frage um Oktober. Geändert von Serialburn (30.10.2010 um 11:22 Uhr) |
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#5
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Gemäß Deinem ursprünglichen Beitrag hast Du doch das ALG II für Oktober im September erhalten.
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#6
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Mooooooment mal.
Du schreibst was von Lohnerhalt "3.-5. November" und ebenfalls "Ende November". Das heißt, du hast im Oktober schon gearbeitet?! Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Da wirst Du wohl deine Lohnabrechnung vorlegen müssen und es wird eine Überprüfung stattfinden, um Überzahlung zu erkennen.
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#7
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Natürlich habe ich im Oktober schon gearbeitet, auch das ganze Jahr schon. Bin aufstocker.
Frage ist nach wie vor ich habe im September von der ARGE Summ X für Oktober erhalten. Mein Oktbergehalt erhalte ich aber irgendwann im Nov. (aktuell noch nix da). Heißt ich hatte Oktober kein Gehaltszufluss, heißt Geld steht mir nicht zur verfügung. Nach der Zuflussregelung hätte ich also im Oktober einen voll Anspruich auf ALG2 und nicht auf die aufstockende Teilzahlung, oder etwas nicht? |
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#8
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Du solltest mal auflisten, in welchen Monaten Dir welches Geld zugeflossen ist. Dein Beitrag ist sehr verwirrend (ich vermute nicht nur für mich
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