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#1
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Mein Mann arbeitet für 950euro in Holland, muß hier Miete zahlen und in Holland. Ich habe 3 Kinder und Hatz IV. Wir überlegen wieder zusammenzuziehen, weil die trennung auf Dauer nix für die Familie ist. Nun meine Frage: Was passiert wenn wir zusammenziehen? Bekommen wir dann noch Hartz IV oder wie wird das dann gerechnet?
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#2
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Hallo,
vor der Familienzusammenführung (diese muss schriftlich begründet werden) muss das zuständige Amt prüfen, welche Wonungsgröße angemessen ist. Bei Umzug muss dieser begründet werden und wenn 2 verschiedene Ämter dann zuständig sind, muss das neue Amt den Umzug genehmigen und danach zusätzlich auch das alte Amt es genehmigen. Es kann sogar (leider) sein, dass dass Amt sich querstellt, weil Ihr mann die Arbeit deshalb aufgibt und nicht zahlen will, oder eine Sperrzeit verhängt. Da Ihr Mann arbeitet, wird ersicherlich noch ein Jahr Anspruch auf ALG I haben?! Schöne Pfingsten. Grüße, Andi |
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#3
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Sorry Andi39,
wo steht das Izzy74 di Arbeit aufgeben will? und was bedeutet zusammen ziehen? In NL oder hier vor Ort? Das Einkommen des Mannes wird in die BG einbezogen und aus dem Bedarf für die gesamte BG ergibt es sich dann, ob eine Aufstockung mit ALG II erfolgt, dies gilt hier in unserem Land in den NL gibt es ander Bestimmungen, da gilt kein ALG II !!! Gruss |
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